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Geschichte des Faches

Ein "Kind der Wende"

Das Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (L-E-R) ist ein "Kind" der Wendezeit. Es entstand als Ergebnis des Engagements für eine grundlegende Schulreform nach dem Ende der DDR. Die Schule sollte sich für persönliche Fragen der Lebensgestaltung von Schülerinnen und Schülern öffnen. Zudem sollten ethische und religiöse Fragen nicht länger aus der Schule verbannt sein und in einer offenen Atmosphäre besprochen werden. Deshalb hieß der Leitgedanke des Grundsatzpapiers, das damals erstellt wurde, "Gemeinsam leben lernen". In einem gemeinsamen Unterricht - nicht getrennt nach religiösen Bekenntnissen - sollten SchülerInnen über ihre religiösen und weltanschaulichen Orientierungen sprechen und den Respekt gegenüber Menschen mit anderen Lebensvorstellungen lernen.

"Wechselnde Phasen" - der Modellversuch ab 1992

Von 1992-1995 wurde das neue Schulfach, damals noch unter dem Namen Lebensgestaltung-Ethik-Religion, erstmals in einem Modellversuch erprobt. An diesem waren 44 Schulen des Landes Brandenburg beteiligt. Der Modellversuch wurde wissenschaftlich begleitet. Parallel dazu wurden im Pädagogischen Landesinstitut in Ludwigsfelde (heute Landesinstitut für Schule und Medien) Lehrkräfte ausgebildet. Die Kirchen sollten am Modellversuch beteiligt werden, doch kam es lediglich mit der evangelischen Kirche zu einem Kompromiss. Phasenweise sollte der Unterricht in eine "Integrationsphase" und eine "Differenzierungsphase" aufgeteilt werden. Während in der "Integrationsphase" alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam am L-E-R-Unterricht teilnahmen, konnten sie sich in der "Differenzierungsphase" entweder für den L-E-R-Unterricht oder die Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht entscheiden. Die "Federführung" in der Differenzierungsphase lag bei den L-E-R-Lehrkräften. Jedoch relativierte dieser Kompromiss die Vorstellung von L-E-R als einem integrativen Fach, in welchem jugendrelevante Schlüsselprobleme mit allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von ihrer Konfession oder Weltanschauung, zum Gegenstand des Unterrichts gemacht und mittels der drei Dimensionen des Faches erschlossen werden.

Am Ende des Modellversuchs waren sich die Auswertungsberichte bei aller unterschiedlichen Tonlage darin einig, dass die Struktur einer Integrations- und Differenzierungsphase gescheitert war. Dem Modellversuch folgte im Schuljahr 1995/96 ein Schulversuch, an dem sich die evangelische Kirche allerdings nicht mehr beteiligte. Dennoch sollte das Fach L-E-R nach dem Willen der Brandenburgischen Landesregierung landesweit eingeführt werden, allerdings mit einer geringen, aber bedeutsamen Namensänderung: "L-E-R" sollte nun für das allgemeinbildende Schulfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde stehen, wobei der Zusatz "-kunde" den Unterschied zum konfessionellen Religionsunterricht hervorheben und den Status eines bekenntnisfreien Pflichtfaches verdeutlichen sollte.

Schrittweise Einführung

Im April 1996 verabschiedete der Brandenburgische Landtag ein neues Schulgesetz. Mit Inkrafttreten des Schulgesetzes am 1. August 1996 wurde L-E-R zu einem regulären allgemein bildenden Schulfach, welches "bekenntnisfrei, religiös und weltanschaulich neutral" unterrichtet wird (§11 Brandenburgische Schulgesetz). Zugleich eröffnete das Schulgesetz den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich vom L-E-R-Unterricht abzumelden. Mit Beginn des Schuljahrs 1996/97 wurde L-E-R schrittweise in der Sekundarstufe I eingeführt. Vom Schuljahr 1997/98 bis 1999/2000 wurde L-E-R in der Primarstufe und Allgemeinen Förderschule erprobt. Seit dem Schuljahr 2008/2009 wird das Unterrichtsfach L-E-R flächendeckend in allen Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 angeboten, in denen nach der Grundschulverordnung bzw. nach der Sekundarstufe I-Verordnung unterrichtet wird.

Verfassungsbeschwerde von 1996 und die Folgen

Die Einführung von L-E-R wurde von scharfen bildungs- und religionspolitischen Auseinandersetzungen begleitet. Insbesondere von Seiten der Kirchen wurde infrage gestellt, inwieweit in L-E-R Religion angemessen zur Sprache komme. Diesen Vorwurf formulierte der evangelische Theologe Richard Schröder deutlich: In L-E-R würden Religionen "wie Tiere im Zoo vorgeführt". Die ablehnende Haltung der Kirchen fand ihren Ausdruck Mitte 1996, kurze Zeit nach dem Erlass des Brandenburgischen Schulgesetzes, in einer Verfassungsbeschwerde. Sie wurde von den beiden Kirchen, evangelischen und katholischen Eltern, ihren schulpflichtigen Kindern und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als "Normenkontrollantrag" beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Beschwerdeführer klagten dagegen, dass der konfessionelle Religionsunterricht im Land Brandenburg nicht den Status eines ordentlichen Schulfaches erhalten habe. Das Land wiederum berief sich auf Art.141 des Grundgesetzes - die sog. Bremer Klausel -, wonach Art.7, Abs.3 in einem Land, das am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung besaß, keine Anwendung findet. Das Bundesverfassungsgericht sollte prüfen, ob das Land Brandenburg zurecht Art.141 in Anspruch nehmen dürfe. Nach mehr als fünf Jahren, Im Juni 2001, fand die Anhörung der Parteien in Karlsruhe statt. Im Dezember 2001 legte das Bundesverfassungsgericht einen Vergleichsvorschlag vor, dem die Streitparteien zustimmten. Dieser Vorschlag bestätigte den bisherigen Status von L-E-R als Pflichtfach sowie den des Religionsunterrichts als zusätzliches Angebot der Kirchen und Religionsgemeinschaften. Dem Vergleichsvorschlag des Bundesverfassungsgerichts folgend, verbesserte das Land Brandenburg mit dem Änderungsgesetz vom 10. Juli 2002 die Stellung des Religionsunterrichts, insbesondere in schulorganisatorischer Hinsicht. § 141 des Brandenburgischen Schulgesetzes wurde durch das Änderungsgesetz aufgehoben. An den §11 des Brandenburgischen Schulgesetzes wurden zwei Sätze angefügt die sicherstellen, ? dass niemand, der am Religionsunterricht teilnehmen kann und will und diesen Unterricht anstelle des Unterrichtsfachs Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde besuchen möchte, gegen seinen Willen am Unterricht in diesem Unterrichtsfach teilnehmen muss? (Pressemitteilung des BVG Nr. 96/2002 vom 13. November 2002). Seither können die Eltern der Schülerinnen und Schüler (oder bei Religionsmündigkeit diese selbst) gegenüber der Schule erklären, dass ihr Kind anstelle des Unterrichts in L-E-R Religionsunterricht erhalten soll ( BbgSchulG §11 Abs.3, Satz 4 und 5).

Ausbildung der Lehrkräfte

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport legte zu Beginn großen Wert darauf, dass nur qualifizierte Lehrkräfte, die mindestens das Grundstudium innerhalb eines berufsbegleitenden Aufbaustudiengangs absolviert hatten, L-E-R unterrichteten. Zuständig für die Qualifikation von bereits im Schuldienst tätigen Lehrerinnen und Lehrer war zunächst das Pädagogische Landesinstitut in Ludwigsfelde (PLIB, heute LISUM), später der gemeinnützige Verein "Weiterqualifizierung brandenburgischer Lehrerinnen und Lehrer" (wbl e.v.) in enger Zusammenarbeit mit dem Weiterbildungszentrum an der Universität Potsdam (WBZ) und dem Pädagogischen Landesinstitut (PLIB). Vom Sommersemester 2000 bis Sommersemester 2005 bot auch die Universität Potsdam einen berufsbegleitenden Aufbaustudiengang L-E-R an. Seit dem Wintersemester 2003/04 kann L-E-R als grundständiger Studiengang studiert werden. Pro Jahr stehen mindestens 50 Studienplätze zur Verfügung. Das Fach L-E-R kann im Studiengang für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen (berechtigt zum Unterricht in den Klassen 1 bis 10) und für das Lehramt an Gymnasien (berechtigt zum Unterricht in den Klassen 7 bzw. 5 bis 13) studiert werden. Im Wintersemester 2010/11 waren ca. 400 Studierende im Studiengang L-E-R immatrikuliert.

Wissenschaftliche Begleitung der Einführung eines neuen Schulfaches

In der Zwischenzeit ist L-E-R in der Normalität des brandenburgischen Schulalltags angekommen. Die Hoffnungen der Wendejahre auf eine grundlegende Reform des Bildungssystems, die mit L-E-R verbunden waren, sind einem gewissen Realismus gewichen. Die Kontroverse um L-E-R hat sicherlich dazu beigetragen, dass das Land Brandenburg auf die wissenschaftliche Begleitung des umstrittenen Faches besonderen Wert legte. Hier sind vor allem drei Gutachten bzw. Untersuchungen zu nennen:

- die begleitende Studie des Modellversuchs: Leschinsky, Achim: Vorleben oder Nachdenken? Bericht der wissenschaftlichen Begleitung über den Modellversuch zum Lernbereich "Lebensgestaltung - Ethik - Religion", Frankfurt am Main: Moritz Diesterweg 1996.

- das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats für L-E-R. Es wurde 2001 der Öffentlichkeit präsentiert und enthält weit über L-E-R hinaus Reflexionen für einen werteorientierten Unterricht: Edelstein, Wolfgang/ Grözinger, Karl E./ Gruehn, Sabine/ Hillerich, Imma/ Kirsch, Bärbel/ Leschinsky, Achim/ Lott, Jürgen/ Oser, Fritz: Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde. Zur Grundlegung eines neuen Schulfachs. Analysen und Empfehlungen, Weinheim/ Basel: Beltz Verlag 2001.

- eine empirische Studie gibt aus der Sicht der Unterrichtsforschung erste Einblicke in die schulische Wirklichkeit des L-E-R-Unterrichts: Gruehn, Sabine/ Thebis, Frauke: Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde. Eine empirische Untersuchung zum Entwicklungsstand und zu den Perspektiven eines neuen Unterrichtsfachs, Potsdam: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 2002.

Literatur

Hillerich, Imma: Bildungspolitik und Religion: Die Diskussion um das Schulfach LER in Brandenburg, in: Brocker, Manfred/ Behr, Hartmut/ Hildebrandt, Mathias (Hg.): Religion - Staat - Politik. Zur Rolle der Religion in der nationalen und internationalen Politik, Wiesbaden: Westdeutscher Verlag 2003