Projektstruktur
Dem Projekt liegt die Zusammenarbeit von drei Institutionen zugrunde. Projektträger ist das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Land Brandenburg. Der Landessportbund Brandenburg (LSB) finanziert und organisiert die Umsetzung der TALENTIADEN im Rahmen der Talentförderung. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts obliegt der Professur für Trainings- und Bewegungswissenschaft der Universität Potsdam.
Auf der Umsetzungsebene (s. Abb. 1) erfolgt im Rahmen des Sportunterrichts seit dem Schuljahr 2009/2010 mit Hilfe eines standardisierten Motorik-Tests die Erhebung des motorischen Leistungsstandes aller Schüler_innen der Jahrgangsstufe (JST) 3. Die Testung wird in Verantwortung der geschulten Sportlehrkräfte und in Absprache mit der Schulleitung innerhalb eines begrenzten Testzeitraums (6 Wochen) zum Schuljahresbeginn realisiert. Seit dem Schuljahr 2018/19 wird die Schulverwaltungssoftware weBBschule und das Zentrale System zur Online-Verwaltung von Schulinformationen (ZENSOS) als Medium zwischen den Schulen und den Kooperationspartnern eingesetzt. Über diese Plattformen können sich die Schulen alle benötigten Unterlagen (z.B. Lehrer-/Elterninformationsschreiben) herunterladen. Des Weiteren werden die anonymisierten Testdaten zur wissenschaftlichen Analyse so elektronisch an die Universität Potsdam übermittelt. Sobald die Daten von der Schule freigegeben wurden, können sich die Schulen außerdem detaillierte Auswertungsunterlagen (z.B. Fitnesspässe / Talentpässe) in Form von Leistungsprofilen sowie schul- und elternbezogene Informationen über Möglichkeiten der spezifischen Bewegungsförderung herunterladen.
Unter Berufung auf das Brandenburgische Schulgesetz¹ und den Rahmenlehrplan für die Primarstufe im Fach Sport² werden die Prozesse der Testdurchführung > Analyse > Förderstrukturierung gesamthaft als „Evaluation Sport JST 3“ bezeichnet und die Verbindlichkeit zur Beteiligung entsprechend geregelt (s. Abb. 1). Vom Schuljahr 2009/10 bis zum aktuellen Schuljahr 2023/24 wurde somit der motorische Leistungsstand von mehr als 250.000 Drittklässler_innen erfasst.
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Literatur:
¹ Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Land Brandenburg (MBJS) (2007). Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) – Rechte und Pflichten (6. Aufl.) (§7/2, § 44/4 und § 66/2). Potsdam.
² Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS), Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Berlin, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg Vorpommern (Hrsg.) (2002). Rahmenlehrplan Grundschule – Sport [elektronische Version] (1.7 Qualitätsentwicklung u. -sicherung, S. 15). Berlin: Wissenschaft & Technik.