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Information für die Einreichung von Abschlussarbeiten

BSc Arbeiten:
Die Bachelorarbeit ist innerhalb von 6 Monaten fertig zu stellen und in der Regel bis zum Ende der Vorlesungszeit des 6. Fachsemesters abzugeben. Aufgabenstellung und Umfang der Arbeit sind entsprechend zu begrenzen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Übergabe des Themas durch das Prüfungsamt. Es handelt sich i.d.R. um eine empirische Arbeit, die mit 12 LP bewertet wird. Der Umfang der Arbeit soll ca. 30 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Die Arbeit gilt mit der Abgabe beim Prüfungsamt der Universität vor Ablauf der Bearbeitungsfrist als fristgerecht beendet.

MSc Arbeiten:
(1) Die Masterarbeit (einschließlich des Kolloquiums) wird mit 30 LP bewertet. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Die Frist beginnt mit dem Tage der Übergabe des Themas durch das Prüfungsamt. Die Arbeit gilt mit der Abgabe beim Prüfungsamt der Universität vor Ablauf der festgelegten Frist als fristgerecht beendet.
(2) Zur Verteidigung der Arbeit wird nach Abgabe der Arbeit ein Kolloquium angesetzt, das i.d.R. eine Dauer von 30 min. haben soll. Die Leistung des Kolloquiums wird von den beiden Gutachter/innen der Masterarbeit bewertet, im Falle einer Verhinderung kann sich ein/e Gutachter/in durch eine/n prüfungsberechtigte/n Kollegen/in vertreten lassen. Das Kolloquium kann im Fall einer Bewertung mit „nicht ausreichend“ (5.0) einmal wiederholt werden. Die Bewertung der Leistung im Kolloquium geht zu 25 % in die Bewertung der Gesamtleistung der Masterarbeit ein.

Allgemein:
Im Portal des Prüfungsamtes ist derzeit nur die Abgabe der eigentlichen Abschluss-Arbeit möglich. Für die Übersendung der zur Bewertung zusätzlich benötigten Daten (z.B. Skripte zur Datenanalyse, aggregierte Datensätze) nutzen Sie bitte Box.UP. Alternativ können Sie die Daten per E-Mail an die Gutachter senden.