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Ankündigung Anpassung Impressum

Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir Änderungen am Template des Impressums durchführen werden. Grund dafür ist, dass die inhaltliche Verantwortlichkeit sich nun mehr nach dem Medienstaatsvertrag richtet.

Innerhalb der Impressumsseiten der einzelnen Webprojekte werden wir sukzessive die Überschrift „Inhaltliche Verantwortlichkeit i. S. v. § 5 TMG und § 55 Abs. 2 RStV“ entfernen und Ihnen einen neuen, unveränderlichen Datensatz mit der Überschrift „Inhaltliche Verantwortlichkeit i. S. v. § 5 TMG und § 18 Abs. 2 MStV“ aus dem Template der UP-Startseite einfügen.

Ihre weiteren Inhalte bleiben dadurch unverändert.

Wir informieren Sie, sobald die Arbeiten abgeschlossen sind. Bitte überprüfen Sie anschließend Ihre Angaben zur inhaltlichen Verantwortlichkeit auf Korrektheit.

Aufgrund der vorgenommenen Umbauarbeiten wird das ZIM als letzter Bearbeiter auf Ihrer Impressumsseite in der Fußzeile erscheinen. Wenn alle Angaben korrekt sind, speichern Sie Ihr Inhaltselement innerhalb der Impressumsseite bitte neu ab, damit Sie als letzter Bearbeiter bzw. Bearbeiterin innerhalb der Fußzeile erscheinen.

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Hinweise vom Datenschutzbeauftragten Dr. Marek Kneis: Die Angabe des Verantwortlichen im Sinne von § 18 Abs. 2 MStV ist erforderlich bei Webseiten, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind. Das bedeutet, dass bei der Bearbeitung der Seite ein Mindestmaß an gedanklicher Auseinandersetzung mit den Inhalten erfolgt (nicht bei ausschließlich unbearbeiteter Weitergabe von Informationen, wie der Übernahme von Datenbanken oder der reinen Wiedergabe von Originalquellen). Es muss eine Auswahl und Strukturierung der Inhalte auf der Website dergestalt erfolgen, dass Inhalte für den Nutzer gewichtet und aufgearbeitet werden. 
Die Angabe des Verantwortlichen soll den Nutzenden ermöglichen festzustellen, wer für den Inhalt des journalistisch-redaktionell gestalteten Angebots verantwortlich ist und gegebenenfalls haftbar gemacht werden kann.
 Folgende Vorgaben bestehen hinsichtlich des Verantwortlichen: Der zu benennenden Person muss vom Anbieter bezogen auf die jeweilige Seite die Entscheidungsbefugnis über das Ausscheiden strafbarer Inhalte übertragen worden sein. In der Regel sind das die Redakteure der Webseite, die das zu veröffentlichende Material auswählen und bearbeiten. Die verantwortliche Person muss außerdem ihren ständigen Aufenthalt im Inland haben, die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, nicht durch Richterspruch verloren haben, unbeschränkt geschäftsfähig (mindestens 18 Jahre alt) und ebenso unbeschränkt strafrechtlich verfolgbar sein. Letzteres ist zum Beispiel nicht der Fall bei Parlamentsabgeordneten.

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Für Fragen schreiben Sie bitte an zim-cms-teamuni-potsdamde.

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