Schwerpunktbereich I
Änderung des Schwerpunktbereichs I
Beachte: Die Informationen zum Schwerpunktbereich I werden zeitnah überarbeitet. Der SPB I wird in "Prozessführung und Konfliktlösung" umbenannt (vormals "Litigation") und die folgenden Veranstaltungen umfassen: Zivilprozessrecht - Vertiefung (einschließlich Digitalisierung des Zivilprozesses, Herausforderungen der Massenverfahren, Commercial Courts etc.), Zivilprozessrecht - Übung (zivilprozessuale Falllösung), Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht, Schiedsverfahrensrecht und Mediation, Seminar.
Schwerpunktbereich I - Prozessführung und Konfliktlösung
Während das materielle Recht die Rechtsbeziehungen zwischen den verschiedenen Rechtssubjekten regelt, ordnet das formelle Recht das Prozedere der Rechtsverwirklichung vor einer neutralen Instanz. Dieses Nebeneinander von Zivil- und Zivilprozessrecht bzw. die Wechselwirkung von Rechtsgestaltung und Rechtsdurchsetzung prägen die Funktionsweise zahlreicher einzelner Normen sowie des Rechts im Allgemeinen.
Der Schwerpunktbereich baut auf der zivilprozessualen Pflichtlehre auf und dient der Ausweitung und Vertiefung der gewonnen Erkenntnisse. Die Inhalte der einzelnen Lehrveranstaltungen orientieren sich dabei an den Anforderungen der praktischen Berufsausübung und sollen den Studierenden auch über das universitäre Studium hinaus helfen, sich im Dickicht der Rechtsberatung, Prozessführung, alternativen Streitbeilegung und Zwangsvollstreckung zurechtzufinden.
Es werden daher prozesstaktische Erwägungen erörtert, Fortschritte und Potentiale der Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts beleuchtet, Fragen der Prozessvermeidung oder Prozessvorsorge thematisiert, verschiedenste prozessuale Institute und Instrumente vorgestellt (auch um gegnerischen Missbrauchsstrategien zu begegnen) und darüber hinaus die internationale Dimension des Zivil- und Schiedsverfahrensrechts in den Blick genommen.
- 1. Zivilprozessrecht - Vertiefung
Vertiefung des Stoffes der zivilprozessualen Pflichtlehre, insbesondere einstweiliger Rechtsschutz, Massenverfahren, Prozesstaktik, aber auch Auseinandersetzung mit den aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen des Zivilverfahrens (z.B. Digitalisierung des Zivilprozesses, Legal Tech, Einführung sog. commercial courts etc.) - 2. Zivilprozessrecht - Übung
Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung, Besprechung zivilprozessualer Fälle (und weitere Vertiefung der prozessualen Materie), Angebot dreistündiger Übungsklausuren - 3. Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht
Gerichtsbarkeit, internationale Zuständigkeit, ausländische Rechtshängigkeit, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, Besonderheiten im Erkenntnisverfahren bei Auslandsfällen, europäische Rechtsinstrumente und internationale Zustellung - 4. Schiedsverfahrensrecht und Mediation
Schiedsverfahren als Alternative zu staatlichen Gerichten (Rechtsprechungsäquivalenz), Schiedsvereinbarung als Grundlage privater Streitentscheidung, Schiedsgericht als privater Spruchkörper, Schiedsspruch und Verbindlichkeit (einschließlich Rechtsbehelfe), Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen, grenzüberschreitende Schiedsverfahren - 5. Seminar
Studien- Ablaufplan
5. Fachsemester (WiSe)
- Zivilprozessrecht - Vertiefung (2 SWS)
- Europäisches und Internationales Zivilverfahrensrecht (2 SWS)
- Seminar (bzw. im 7. FS)
6. Fachsemester (SoSe)
- Schiedsverfahrensrecht und Mediation (2 SWS)
- Zivilprozessrecht - Übung (2 SWS)
7. Fachsemester (WiSe)
- Seminar (bzw. im 5. FS)
Beachte: Siehe die formalen Hinweise zur Anfertigung einer Seminarbeit (Hinweise)
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung setzt voraus:
- Abgeschlossene Zwischenprüfung
- Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz
- Leistungsnachweis (Seminarschein in wählbarem SPB und/oder Übungsschein in gewähltem SPB)