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Promotion

Sollten Sie Interesse an einer Promotion im Bereich des Öffentlichen Rechts, insbesondere des Staatsrechts, Verwaltungs-, Kommunal- oder Finanzrechts besitzen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, um einen Gesprächstermin mit Prof. Dr. Schmidt zu vereinbaren.

Die Annahme als Doktorand setzt ein Prädikatsexamen (1. Juristische Prüfung oder 2. Juristisches Staatsexamen) voraus. Sie müssen über besonderes wissenschaftliches Interesse und die entsprechende Motivation verfügen. Vorteilhaft ist es, wenn Sie bereits einen öffentlich-rechtlichen Studienschwerpunkt aufgewiesen haben.

Prof. Dr. Schmidt vergibt Dissertationsthemen nur im Zusammenwirken mit dem Doktoranden; d.h. Sie sollten auch selbst Vorschläge unterbreiten und dann gemeinsam das endgültige Thema entwickeln.

Bisherige Erfahrungen zeigen, dass Promotionsvorhaben – den entsprechenden Einsatz vorausgesetzt – innerhalb von zwei Jahren in aller Regel abgeschlossen werden können.

 

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