Masterstudiengang: „Linguistik im Kontext: Erwerb – Kommunikation – Mehrsprachigkeit"
Häufig gestellte Fragen
Der Fachschaftsrat LinK, von der Studierendenschaft gewählte Vertreter*innen, kümmern sich darum, dass die Stimme der Studis in unseren Studiengängen gehört wird, und antworten gerne Fragen zum Studiengang.
Die Universität bietet ein breites Spektrum von Informationen und Beratungsmöglichkeiten für neue Studierende. Die Wichtigsten davon finden Sie in einer Informationsbroschüre der Philosophischen Fakultät zusammengefasst.
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den folgenden Themen:
- Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
- Kurswahl und Anmeldung
- Modularbeiten
- Forschungs-/Projektmodul
- Prüfungsmodalitäten
- Erwerbstätigkeit, gesundheitliche Beeinträchtigungen und familiäre Verpflichtungen
- Auslandsaufenthalte
- Gasthörerschaften
- Anerkennung von Leistungen, Studiengangwechsel
- Umbuchung von Leistungen
- Transcript of Records
- Masterarbeit
- Exmatrikulation
- Berufsfelder
Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
Welche allgemeine Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
Der Masterstudiengang "Linguistik im Kontext: Erwerb – Kommunikation – Mehrsprachigkeit" ist nicht zulassungsbeschränkt.
Es gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:
a) ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem für das Masterstudiengang wesentlichen Fach/Studiengang wie Anglistik, Germanistik, Romanistik, Slavistik oder Linguistik im Einfach, Erstfach oder Zweitfach, wenn dieser Studiengang
- eine Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern umfasst,
- einen Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (LP) umfasst,
- linguistische Anteile in einem Umfang, der mindestens 18 Leistungspunkten (LP) entspricht, enthält. Haben Sie Ihren BA-Abschluss in einem der relevanten Fächer von der UP, aber zu wenige LPs, setzen Sie sich bitte mit der Studiengangsbetreuerin in Verbindung;
b) Ausländische BewerberInnen müssen zudem Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Referenzrahmens nachweisen. Bitte beachten Sie: Für die Diskussion in den Kursen brauchen Sie insbesondere gute interaktionale Kompetenzen in Deutsch.
Bitte beachten Sie: Wir gehen davon aus, dass Sie aus dem BA sichere Englisch-Kenntnisse in Wort und Schrift mitbringen. Neben den Instituten für Germanistik und Anglistik/Amerikanistik tragen aber auch die Institute für Romanistik und Slavistik zum Lehrveranstaltungsangebot bei. Es kann daher vorkommen, dass Veranstaltungen in den jeweiligen Zielsprachen abgehalten werden; eine Teilnahme an diesen Seminaren setzt daher entsprechende, fortgeschrittene Sprachkenntnisse voraus.
Weitere Informationen
Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und einzusendenden Unterlagen können Sie der allgemeinen Zulassungsordnung, der Zulassungsordnung für "Linguistik im Kontext: Erwerb – Kommunikation – Mehrsprachigkeit" sowie der allgemeinen Webseite und den Informationsseiten des Studierendensekretariats entnehmen.
Was sind die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen?
Voraussetzungen für alle Studierenden
Es werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 vorausgesetzt - s. hierzu die zentralen Informationen zu Masterstudiengängen an der Universität Potsdam.
Diese müssen innerhalb der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden.
Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass Sie Englisch als Wissenschaftssprache und speziell auch der Linguistik in allen Bereichen auf dem Niveau B2 beherrschen.
Voraussetzungen sprachbezogener Module
Anglistik
Für Module im Bereich der Anglistik werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 sehr empfohlen, denn die Lehrveranstaltungen laufen regular auf Englisch.
Bitte beachten Sie: In einigen Veranstaltungen des Moduls TMAS und des Wahlpflichtbereichs I können Englischkenntnisse auf diesem Niveau ebenso notwendig sein, wenn diese vom Institut für Anglistik/Amerikanistik angeboten werden.
Romanistik und Slavistik
Es gibt offene Module, die ohne Sprachanforderungen in die Strukturen der romanischen und slavischen Sprachen einführen. Daneben gibt es einzelsprachliche Seminare, die Kenntnisse des Französischen, Italienischen, Polnischen, Spanischen und Russischen auf dem Niveau B2 voraussetzen. Diese Kenntnisse können auch studienbegleitend erworben werden.
Wie laufen Bewerbung und Zulassung ab?
Bewerbungsfristen
Die Bewerbung zum folgenden Wintersemester (WS) muss bis zum jeweils 15. August, die Bewerbung zum folgenden Sommersemester (SoSe) bis zum 15. Februar erfolgt sein.
Wenn Sie ein Visum beantragen müssen, nehmen Sie bitte möglichst frühzeitig Kontakt zu uns auf. Bei Bewerbungen für das folgende Sommersemester sollte dies bis zum 15.01., bei Bewerbungen zum folgenden Wintersemester bis zum 15.07. geschehen sein.
Bewerbungsablauf
Die Bewerbung zu den Masterstudiengängen erfolgt über das Studienplatzportal der Universität Potsdam.
Die folgenden Bewerbungsunterlagen müssen mindestens eingereicht werden:
- Antrag im Original (unterschrieben)
- Kopie des Bachelorzeugnisses (oder "Transcript of records" als vorläufiger Nachweis, das Bachelorzeugnis kann in diesem Fall entsprechend nachgereicht werden)
- bei ausländischen BewerberInnen: Nachweis der Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1) sowie eine Vorprüfungsdokumentation.
Bitte beachten Sie, dass Kopien von Urkunden und Zeugnissen beglaubigt sein müssen (siehe Zulassungsordnung), wenn sie zur Immatrikulation vorgelegt werden. Bei Zeugnissen und vorläufigen Nachweisen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache vorliegen, ist eine von einem vereidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzung jedoch schon bei der Bewerbung einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Unterlagen einige Wochen in Anspruch nimmt. Die Entscheidung über die Zulassung erfolgt möglichst zeitnah nach Übermittlung der Bewerbungsunterlagen. Von Anfragen bzgl. des Stands des Verfahrens bitten wir abzusehen. In dringenden Fällen können Sie sich an die Koordinator*innen des Studiengangs wenden.
Was muss ich zum Thema Immatrikulation wissen?
Die Immatrikulation sollten Sie so früh wie möglich angehen, da Sie nur so in den Besitz einer E-Mail-Adresse kommen, die Ihnen den Zugang zu allen Ressourcen der Universität Potsdam ermöglicht. Hinweise zum Immatrikulationsverfahren erhalten Sie mit dem Zulassungsschreiben, das Ihnen auch bei Zulassung mit Vorbehalt, etwa wenn noch kein Nachweis über den Abschluss eines BA-Studiums vorliegt, zugeht.
Die Immatrikulation wird im Allgemeinen erst dann vorgenommen, wenn das BA-Zeugnis oder ein vorläufiger Nachweis über den Abschluss des Bachelorstudiums vorliegt, also ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass alle Leistungen des BA-Studiums einschließlich der Bachelorarbeit erbracht und bestanden wurden. Einen solchen Nachweis stellt i.d.R. das Prüfungsamt der bisherigen Hochschule aus.
Sollten Sie absehen können, dass die Vorlage eines solchen Dokumentes bis zum Ende der Immatrikulationsfrist nicht möglich sein wird, kann zunächst eine vorläufige Immatrikulation durchgeführt werden, sofern alle abschlussrelevanten Leistungen bereits erbracht, aber z.B. noch nicht benotet wurden. In diesem Fall müssen Sie eine entsprechende Erklärung unterschreiben und die Zugangsvoraussetzungen bis zum Ende Ihres ersten Semesters nachweisen. Beachten Sie bitte, dass, sollten Sie bis dahin den erfolgreichen BA-Abschluss nicht nachweisen können, die Immatrikulation erlischt und der Immatrikulationsbeitrag nicht zurückgezahlt wird.
Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung bis spätestens zum 15. April (SoSe) bzw. 15. Oktober (WS) beantragt werden muss. Für die Kursanmeldung via PULS haben Sie dann noch Zeit bis zum 10. Mai bzw. November.
Müssen Studiengebühren entrichtet werden?
Nein, allerdings fallen Semestergebühren in Höhe von ca. 300 € an. Diese beinhalten ein Semesterticket für das gesamte Nahverkehrsnetz von Berlin und Brandenburg. Die kostenlose Fahrradmitnahme im Bereich ABC Berlin und ABC Brandenburg ist ebenso enthalten.
Muss ich meiner Bewerbung ein Motivationsschreiben hinzufügen?
Nein.
Ein Motivationsschreiben ist nicht obligatorisch, aber Sie können diese Form nutzen, um Ihre Bewerbungsunterlagen zu ergänzen.
Sie können im Motivationsschreiben darstellen, worin die linguistischen Inhalte Ihres BA-Studiengangs bestanden, wenn dies nicht zweifelsfrei aus dem Transcript of Records hervorgeht.
Kurswahl und Anmeldung
Wie funktioniert PULS?
Für Studierende gibt es mittlerweile 3 Videos, die die Benutzung von PULS näher vorstellen.
Das erste Video erläutert die Benutzung von PULS: Wo Veranstaltungen zu finden sind, wie man diese belegt und wie man eine neue iTAN Liste generiert. Das Video finden Sie hier auf YouTube: https://youtu.be/dm58uoyyI9A
Im zweiten Video geht es etwas genauer um den Stundenplanbau: Wie der Studienverlaufsplan und die Modulbeschreibungen zu lesen sind, wie Veranstaltungen vorgemerkt und belegt werden können und welche Fristen beim Rücktritt zu beachten sind. Das Video finden Sie hier auf YouTube: https://youtu.be/gj3SXUsjuRI
Das dritte Video dient spezifisch internationalen Programmstudierenden zur Orientierung und erläutert die Benutzung und Besonderheiten auf Englisch. Das Video finden Sie hier auf YouTube: https://youtu.be/FTLUjGFvJi0
Alle 3 Videos stehen mit deutschen und englischen Untertiteln zur Verfügung.
Wie stelle ich mir meinen Stundenplan zusammen?
Im 1. Fachsemester belegen Sie TMAS. Zudem empfehlen wir einen Schwerpunkt aus Wahlpflichtbereich 1 zu wählen. Für die Folgesemester wählen Sie 2 Schwerpunkte aus Wahlpflichtbereich 2.
In der Studienordnung finden Sie Informationen dazu, welche Module Sie belegen müssen. Die Modulbeschreibungen in PULS geben Auskunft darüber, welche Kurse zu belegen sind.
Bitte beachten Sie bei der Kurswahl, dass Sie realistisch gesehen wahrscheinlich nicht mehr als 6 Kurse + Modularbeit pro Semester schaffen. Sollten Sie neben dem Studium arbeiten wollen/müssen, beachten Sie bitte die Hinweise zur Erwerbstätigkeit.
Prüfen Sie zudem bereits bei der Auswahl der Kurse, ob ggf. zusätzliche Sprachkenntnisse erforderlich sind!
Sie können auch zusätzliche Kurse belegen. Dies ist aber nur bei freien Kapazitäten möglich und muss mit der jeweiligen Lehrkraft abgesprochen sein.
Weitere Hinweise auf die konkrete thematische Ausrichtung von Lehrveranstaltungen finden Sie auch, wenn Sie auf die Webseiten des jeweiligen Lehrenden schauen.
Bitte beachten Sie, dass einige Kurse in der Fremdsprache unterrichtet werden. Gute Sprachvoraussetzungen sind hier Grundbedingungen für den Studienerfolg. Im Zweifel wenden Sie sich an den/die jeweilige/n Lehrende/n.
Wo finde ich die angebotenen Kurse für den Studiengang "Linguistik im Kontext: Erwerb – Kommunikation – Mehrsprachigkeit" der Universität Potsdam?
Die Kurse des Masterstudiengangs "Linguistik im Kontext: Erwerb – Kommunikation – Mehrsprachigkeit" und ihre Modulzuordnungen werden auf PULS aufgeführt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr gewünschter Kurs auch wirklich für das von Ihnen zu belegende Modul geöffnet ist. Haben Sie einen Kurs gewählt, müssen Sie sich in der Regel über PULS dafür anmelden (siehe auch die weiteren Hinweise zur Anmeldung über PULS).
Sollten Sie Probleme mit der Belegung von Kursen haben, weil in einem Modul zu wenige oder die nötigen Kurse nicht überschneidungsfrei angeboten werden, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Modulverantwortlichen, im Notfall auch an die Koordinatorin des Studiengangs.
Wie kann ich mich als immatrikulierte/r Studierende/r für meine Kurse im Fach "LinK" anmelden?
In der Regel erfolgt die Kursanmeldung über PULS.
Sollten Sie sich für einen Kurs nicht über PULS anmelden können, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei dem entsprechenden Institut oder Lehrpersonal des Kurses nach den Einschreibemöglichkeiten.
Wie kann ich mich als noch nicht immatrikulierte/r Studierende/r mit Studiumszulassung für meine Kurse anmelden?
Wenn Sie eine Zulassung für "LinK" erhalten haben, aber aufgrund von Verzögerungen der Ausstellung des Bachelorzeugnisses oder aus anderen Gründen zu Semesterbeginn noch nicht immatrikuliert sind, besuchen Sie bitte die von Ihnen gewünschten Lehrveranstaltungen des Studienganges und teilen dem/der Lehrenden diesen Umstand mit. In der Regel haben die DozentInnen Verständnis für Ihre Lage und werden Sie nach Möglichkeit bei der Platzvergabe berücksichtigen. Sobald Sie immatrikuliert sind, können Sie sich nachträglich offiziell für den Kurs über PULS anmelden. Auch hier gilt, dass nicht jeder Kurs über PULS belegt werden kann - das ist institutsabhängig.
Wie überprüfe ich, ob ich mich für einen Kurs über PULS anmelden kann oder nicht?
Wenn Sie auf der PULS-Seite den Button anmelden sehen, dann ist der Kurs über PULS zu belegen. Sehen Sie diesen Button nicht, erkundigen Sie sich bitte frühzeitig bei dem entsprechenden Institut oder Lehrpersonal, wie Sie sich für den Kurs einschreiben können.
Kann ein Kurs auch für ein weiteres Modul geöffnet werden? Können Kurse aus weiteren Instituten angeboten werden?
Im Zuge der Lehrplanung werden alle passenden Lehrveranstaltungen für alle Module geöffnet, in die sie inhaltlich und methodisch passen. Eine Öffnung für weitere Module ist daher nicht möglich, ohne die Studienstruktur aufzuweichen, und somit die Qualität Ihres Abschlusses zu mindern. Wir möchten Sie also bitten, von derartigen Anfragen abzusehen.
Beachten Sie bitte zudem, dass nur Masterseminare der am Studiengang teilnehmenden Institute und Institutionen für unseren Studiengang angerechnet werden können.
Kann ich von Kursen wieder zurücktreten?
Der Rücktritt von Kursen ist durch den Studierenden nur möglich im Einschreibezeitraum. Termine hierzu finden Sie hier. Für Ausnahmen müssen besondere Gründe vorliegen, z.B. Krankheit etc. und sie müssen in Absprache mit dem Prüfungsausschuss beim Prüfungsamt beantragt werden.
Ich bin für mein Masterstudium nach Potsdam gekommen. Wo finde ich die wichtigsten Informationen für meinen Studienstart?
Ein herzliches Willkommen an der Universität Potsdam. Die Universität bietet ein breites Spektrum von Informationen und Beratungsmöglichkeiten für neue Studierende. Die Wichtigsten davon finden Sie in einer Informationsbroschüre der Philosophischen Fakultät zusammengefasst.
Neben E-Mail-Adressen der Prüfungsausschüsse, Fachschaftsräte und Beratungsstellen finden Sie hier Lagepläne der Campus Neues Palais und Golm, an denen Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden werden, und wichtige Informationen zum Teilzeitstudium und zur Studienabschlussberatung (s. Zwangsexmatrikulation).
Modularbeiten
Was muss ich bei Modularbeiten beachten?
Durchschnittlich müssen Sie im 1.-3. Fachsemester je zwei Module abschließen, wenn Sie sich an den Vorschlag des Studienverlaufsplans halten wollen. Die Anforderungen für den Modulabschluss variieren zwischen den Modulen. Da Sie allerdings im Normalfall mehrere schriftliche Arbeiten im Laufe Ihres Masterstudiums verfassen müssen, empfehlen wir, diese nicht zu ‚schieben‘, sondern zeitnah nach Belegung der zugehörigen Lehrveranstaltungen zu verfassen.
Brauchen Sie konkrete Hilfestellung bei Themenfindung und/oder beim Verfassen der Arbeit? Im Modul ANG_ MA_026: "Englisch in Erwerb und Gebrauch" findet sich ein Kurs "Seminar 3 (Sprachpraxis)", wo Sie auch ganz praktische Tipps dafür bekommen.
Das Thema findet sich meist in einem Seminar, oder Sie haben selbst eines, das zum Modul passt, müssen aber eine betreuende Lehrkraft suchen.
Das Anmelde- und Abgabedatum ist mit der betreuenden Lehrkraft zu vereinbaren. Weitere Informationen zu Länge, Anmeldung etc. finden Sie im Modulhandbuch und besprechen Sie mit der Lehrkraft.
Beachten Sie bitte auch die allgemeinen Plagiatsrichtlinien, sowie die institutsspezifischen Plagiatsrichtlinien, die Sie auf der entsprechenden Webseite des Instituts finden.
Gibt es Alternativen zur Modularbeit?
Die Modularbeiten sollen Sie auf die Masterarbeit vorbereiten. Daher ist es ratsam, mindestens 2-3 Modularbeiten auch tatsächlich zu schreiben.
Bietet eine Lehrkraft eine alternative Leistung an, ist zu beachten, dass die Leistung den in der Modulbeschreibung genannten Workload (1 LP ~ 30h) haben sollte.
Modul „Projektarbeit“
Was muss ich zum Kolloquium wissen?
Das Modul „Projektarbeit“ dient dazu, dass Sie erste eigene Schritte in Richtung Forschung bzw. professionelle Anwendung Ihres linguistischen Wissens unternehmen. Es läuft etwas anders ab als die anderen Module:
Kolloquium: Begleitend zur Erstellung der Masterarbeit (empfohlen für das 4. Semester) wählen Sie unter den angebotenen Kolloquien eines, das Ihnen thematisch und/oder methodisch bei der Erstellung Ihrer Abschlussarbeit helfen kann. Idealerweise wird es vom Betreuer Ihrer Masterarbeit geleitet. Um einen Platz im Wunschkolloquium und beim Wunschbetreuer zu sichern, empfiehlt sich eine frühzeitige Eingrenzung des Themas und eine Kontaktaufnahme mit dem Wunschbetreuer (im 3. Semester). Für das Kolloquium melden Sie sich über PULS an.
Was muss ich bezüglich des Praktikums(berichts) beachten?
Das LinK-Modul GER_MA_027 sieht vor, dass Sie im Verlauf Ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren, das einen Umfang von insgesamt mindestens 20 Arbeitstagen in Vollzeit, d.h. mindestens 160 Stunden hat. Um dieses Praktikum mit 6 Leistungspunkten angerechnet zu bekommen, müssen Sie darüber hinaus einen Projekt-/Praktikumsbericht verfassen; dieser soll das Praktikum qualifiziert reflektieren. Er sollte möglichst vor Beginn des Masterarbeitssemesters abgeschlossen sein. Zu Inhalt und Form haben wir Empfehlungen zu Inhalt und Form des Praktikumsberichts zusammengestellt.
Geeignete Tätigkeiten
Im Praktikum erschließen und erforschen Sie auf der Grundlage der in den vorherigen Modulen erworbenen Kompetenzen durch Projektarbeit, forschungsorientierte bzw. wissenschaftliche Tätigkeit oder durch eine Tätigkeit in anderen relevanten Berufsfeldern eigenständig sprachwissenschaftliche Themenfelder, identifizieren aktuelle linguistische Probleme und entwickeln ggf. Lösungen und prüfen die Anschlussfähigkeit ihrer wissenschaftlichen Kompetenzen an das Berufsleben, um nach dem Studium den Schritt in die Berufstätigkeit erfolgreich vollziehen zu können. Grundsätzlich bestehen nur wenige Einschränkungen bezüglich der Tätigkeiten, die Sie im Rahmen Ihres Praktikums ausführen können. Geeignete Bereiche sind z.B. die studienrelevante Forschung (Mitarbeit in Forschungsprojekten, Durchführung von Workshops usw.), das wissenschaftliche Publizieren und Lektorieren, Arbeit in Archiven und Kultureinrichtungen, Arbeits in Bildungseinrichtungen, z.B. als Sprachlehrkraft, journalistische Tätigkeit sowie die Kommunikations- bzw. Unternehmensberatung. Wenn Sie sich bezüglich der Anrechenbarkeit Ihrer Tätigkeit unsicher sind, kontaktieren Sie gern die Modulverantwortlichen.
Zeitpunkt und zeitliche Durchführung des Praktikums
Sie können das Praktikum theoretisch zu jeder Zeit während Ihres Studiums absolvieren; zusätzlich steht es Ihnen frei, bereits laufende Tätigkeiten (z.B. als WHK, Werkstudierende) als Praktikum anrechnen zu lassen. Möglich sind auch Stückelungen der Zeit, also nicht 20 ganze, sondern vierzig halbe Arbeitstage o.Ä.. Das Praktikum sollte aber an nur an einem Ort absolviert werden. Insgesamt ist es zu empfehlen, das Praktikum und den Bericht abzuschließen, bevor Sie mit der Arbeit an Ihrer Masterarbeit beginnen; da es im Praktikumsbericht darum geht, Ihre Praktikumstätigkeit vor dem Hintergrund Ihres Masterstudiums zu reflektieren, ist es zudem ratsam, dass Sie erst ein wenig studieren (1-2 Semester), bevor Sie das Praktikum machen.
Anmeldung
Das Praktikum selbst muss nicht angemeldet werden; für den Praktikumsbericht melden Sie sich über PULS an (Prüfungsnummer: ). Die Leistungspunkte für Praktikum und Praktikumsbericht werden nach erfolgreichem Bestehen des Praktikumsberichtes gemeinsam verbucht.
Sprache
Der Bericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
Inhalte und Bestandteile
Im Anhang des Praktikumsberichts muss der vom Praktikumsgeber unterschriebene und gestempelte Stundennachweis dokumentiert sein sowie typischerweise ein Zeugnis/Bestätigungsschreiben mit Firmenbriefkopf. Formal und inhaltlich können Sie sich an der Empfehlung zum Praktikumsbericht orientieren. Bitte beachten Sie auch hier (durchgehend!) die Plagiatsrichtlinie der Universität Potsdam und bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie der Richtlinie durchgehend gefolgt sind. Die Plagiatsrichtlinie finden Sie in deutscher und in englischer Sprache im Bereich der Satzungen der Universität Potsdam.
Prüfungsmodalitäten
Welche Leistungen müssen für das Absolvieren der Module erbracht werden?
Angaben dazu finden sich in den jeweiligen Modulbeschreibungen in PULS.
Erwerbstätigkeit, Schwangerschaft, gesundheitliche Beeinträchtigungen und familiäre Verpflichtungen
Was muss ich hier beachten?
Der Master "Linguistik im Kontext: Erwerb – Kommunikation – Mehrsprachigkeit" ist als Vollzeitstudium angelegt. Bei Erbringen aller Studienleistungen in der Regelstudienzeit von vier Semestern haben Sie freie Wochenenden und ca. 3-4 Wochen Urlaub im Jahr. Eine größere Erwerbstätigkeit daneben ist nur schwer möglich. Probleme kann es auch geben bei der Pflege von Angehörigen oder kranken Kindern sowie eigenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen, beachten Sie bitte die folgenden Möglichkeiten:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen nach Ablauf von 8 Semestern ohne Studienabschluss die Zwangsexmatrikulation droht.
Eine Schwangerschaft können Sie anzeigen, um den Schwangerenschutz in Anspruch nehmen zu können. Unser Studiengang kann jedoch – bis auf das Praktikum, zu dem Sie bitte mit der Studiengangsbetreuerin Rücksprache nehmen, wenn es in die Schwangerschaft fallen wird – unbedenklich weiterstudiert werden.
Die wichtigsten Informationen zum Teilzeitstudium sind zudem in der Informationsbroschüre für Masterstudierende der Philosophischen Fakultät zusammengefasst.
Auslandsaufenthalte
Ich möchte während meines Studiums eine längere Zeit im Ausland verbringen. Welche Möglichkeiten gibt es da?
Grundsätzlich ist ein längerer Aufenthalt im Ausland während des Studiums zu empfehlen, da Sie nicht nur Ihre sprachlichen, sondern auch Ihre fachlichen Kompetenzen um wichtige Erfahrungen erweitern können.
Dabei gibt es verschiedenen Optionen zwischen denen Sie wählen können:
- Zunächst müssen Sie sich entscheiden, ob Sie an einer ausländischen Universität für ein oder mehr Semester studieren oder ob Sie im Zuge eines Praktikums ins Ausland gehen möchten.
- Wichtig ist auch das Land, in das Sie reisen möchten. Überlegen Sie sich gut, nach welchen Kriterien Sie vorgehen möchten. Zu beachten sind dabei u.a. Sprache und Fächerangebot.
Sollten Sie sich für einen Auslandsaufenthalt entscheiden, ist es lohnenswert, sich frühzeitig zu informieren und vorzubereiten. Wissenswertes finden Sie unter anderem auf dieser Seite, aber auch über die folgenden Links:
Was ist bei der Planung eines Auslandsstudiums zu beachten?
Sie haben zahlreiche Partnerhochschulen der Universität Potsdam zur Auswahl, um einen Teil Ihrer Seminare an einer ausländischen Hochschule zu belegen. Das geht inner- und außerhalb des ERASMUS-Programmes. Finden Sie außerhalb dieser Angebote einen ähnlichen Studiengang, können Sie sich natürlich auch für ein Auslandsteilstudium an der entsprechenden Hochschule bewerben.
Vorbereitung: Schauen Sie sich die Modulbeschreibungen der LinK-Module an und suchen Sie die Anknüpfungspunkte zu den Kursen, die Sie während des Auslandssemesters belegen können. Auf diese Weise können Sie die Anerkennung der Kurse nach dem Auslandsaufenthalt frühzeitig absichern, auch im Gespräch mit der Prüfungsausschussvorsitzenden.
Bitte beachten Sie dazu auch das Learning Agreement.
- ERASMUS:
Das ERASMUS/Lifelong Learning Programm ist ein Mobilitätsprogramm der Europäischen Union und fördert Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von 3 bis 12 Monaten.
Zu den finanziellen Bedingungen ist festzuhalten, dass Studiengebühren an den Partnerhochschulen entfallen und StipendiatInnen einen finanziellen Zuschuss für die Dauer des Aufenthaltes erhalten.
Das Bewerbungsverfahren ist unkompliziert und findet an den einzelnen Fakultäten und Instituten statt. Zu beachten ist allerdings, dass es nur eine Bewerbungsrunde für beide Semester gibt und diese meist zu Beginn des Wintersemesters erfolgt. Die ERASMUS-KoordinatorInnen am Heimatinstitut entscheiden über die Auswahl der Studierenden und beraten Sie auch gemeinsam mit den Modulverantwortlichen oder der Prüfungsausschussvorsitzenden bezüglich der Kursauswahl an den Partnerhochschulen. Dies ist in einem Learning Agreement festzuhalten. Die erbrachten Leistungspunkte können im Rahmen geltender Richtlinien anerkannt werden. Nehmen Sie dazu dann nach Ihrer Rückkehr bitte Kontakt mit dem jeweiligen Modulverantwortlichen oder der Prüfungsausschussvorsitzenden auf.
Mehr Informationen zum ERASMUS-Programm finden Sie hier.
- Hochschulpartnerschaften
Die Universität Potsdam unterhält zahlreiche Partnerschaften zu Hochschulen innerhalb Europas (im Rahmen des ERASMUS-Programms) sowie außerhalb Europas. An diesen Hochschulen können Potsdamer Studierende unter vertraglich geregelten Bedingungen für die Dauer von einem akademischen Jahr studieren.
Neben dem Erlass oder der Reduzierung der Studiengebühren gibt es keine weitere finanzielle Unterstützung. Allerdings gibt es andere Finanzierungsmöglichkeiten, die von Ihnen in Anspruch genommen werden können.
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung der BewerberInnen liegt in diesem Fall bei den Gasthochschulen, wenn auch vorab eine Kommission der Universität Potsdam über die Nominierung der Studierenden entscheidet.
Weitere Informationen zum Hochschulpartnerschaftsprogramm inkl. Bewerbungsterminen und -unterlagen finden Sie hier.
Bitte erstellen Sie auch hier vor Abreise ein Learning Agreement mit dem jeweiligen Modulverantwortlichen oder der Prüfungsausschussvorsitzenden.
- Individualbewerbungen
Sie planen Ihren Auslandsaufenthalt komplett selbst. Dazu zählen Land, Hochschule, Zulassungsvoraussetzungen der ausländischen Hochschule, benötigte Unterlagen und vorgeschriebene Termine. In diesem Fall sollten Sie sich möglichst ein Jahr Zeit nehmen, um sich bestmöglich auf das Auslandsstudium vorbereiten zu können.
Beachten Sie, dass die ausländischen Hochschulen die Studienbedingungen festlegen und diese von Hochschule zu Hochschule auch innerhalb eines Landes verschieden sein können.
Der DAAD (= Deutscher Akademischer Austausch Dienst) bietet eine Stipendiendatenbank für Auslandsaufenthalte, die nach Fachrichtung und Zielland filtern kann.
Mehr Informationen zu Individualbewerbungen finden Sie hier, außerdem erhalten Sie Auskünfte zu Bewerbungsunterlagen, die Sie in jedem Fall benötigen werden.
Bitte erstellen Sie auch hier vor Abreise ein Learning Agreement mit dem jeweiligen Modulverantwortlichen oder der Prüfungsausschussvorsitzenden.
Was ist bei der Planung eines Auslandspraktikums zu beachten?
Zunächst sollten Sie sich darüber Gedanken machen, wann, wo und zu welchem Zweck Sie ein Auslandspraktikum absolvieren möchten. Anschließend gibt es verschiedene Möglichkeiten, um an einen für Sie passenden Praktikumsplatz zu gelangen. Der Großteil an Studierenden organisiert dieses selbst, allerdings gibt es auch Praktikumsvermittler sowie Praktikumsprogramme, die Sie in Anspruch nehmen können.
- Eigenständige Praktikumsbewerbung
Sie haben die Möglichkeit, sich bei Organisationen und Institutionen initiativ auf einen Praktikumsplatz zu bewerben oder aber sich auf die zahlreichen konkret ausgeschriebenen Stellen zu bewerben. Das International Office der Universität Potsdam bietet Tipps rund um die eigenständige Bewerbung, die von den Bewerbungunterlagen über den Praktikumsvertrag, die Bezahlung, Visums- und Versicherungsfragen (von besonders wichtiger Bedeutung!), bis hin zum Praktikumsbericht und -zeugnis reichen. Zudem finden Sie dort Checklisten, Praktikumsbörsen und weitere Informationen rund um die Individualbewerbung für ein Auslandspraktikum.
- Kommerzielle Praktikumsvermittler
Praktikumsvermittler bieten einen kostenpflichtigen Rundumservice, der i.d.R. Hilfe beim Finden eines Praktikumsplatzes sowie bei der Organisation des gesamten Auslandsaufenthaltes beinhaltet. Dazu zählen u.a. Beschaffung eines Visums wie auch einer Arbeitserlaubnis. Die Kosten der einzelnen Organisationen unterscheiden sich teils stark voneinander und können mitunter sehr hoch ausfallen. Sie sollten daher das Preis-Leistung-Nutzen-Verhältnis genau abwägen.
Nähere Informationen zu kommerziellen Praktikumsvermittlern sowie eine Linkliste mit entsprechenden Anbietern/Organisationen finden Sie hier.
- Praktikumsprogramme
Praktikumsprogramme zeichnen sich durch ihre kostenfreie Hilfe beim Suchen und Finden von Praktikumsplätzen im Ausland aus und leisten je nach Anbieter auch finanzielle Unterstützung für ein Auslandspraktikum. Das frühzeitige Informieren über Bewerbungsmodalitäten und Leistungen der einzelnen Programme lohnt sich, da es teilweise lange Vorlaufzeiten gibt.
Eine Liste von Praktikumsprogrammen wie auch nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.
Gasthörerschaften
(Wie) Kann ich auch Seminare z.B. an der FU Berlin besuchen?
Studierende der Universität Potsdam können z.B. an Berliner Hochschulen Lehrveranstaltungen als Gasthörer besuchen. Bitte sprechen Sie dazu zuerst die Passfähigkeit des Seminars für ein Modul mit dem/der Modulverantwortlichen ab. Zudem müssen Sie bei der gastgebenden Hochschule einen Nebenhörerschein beantragen. Die dort erbrachte Leistung muss dann von der Prüfungsausschussvorsitzenden des Studiengangs anerkannt werden.
Anerkennung von Leistungen, Studiengangwechsel
(Wie) Kann ich mir bereits vor Beginn des "LinK"-Studiums, als Gasthörer oder im Ausland erbrachte Leistungen anerkennen lassen?
Die Studienleistungen müssen in Umfang, Inhalt und Niveau den an der UP im Studiengang angebotenen LVs entsprechen.
Bitte reichen Sie Nachweise dazu zusammen mit einem Antrag auf Anerkennung und. ggf. dem Nebenhörerschein bei der stellv. Prüfungsausschussvorsitzenden des Studiengangs ein.
Weitere Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen finden sich hier.
Studiengangwechsel aus KVM oder FSL nach "LinK"
Viele der KVM- und FSL-Module finden sich in "LinK" wieder. Ein Wechsel mit Anrechnung der bisher erbrachten Studienleistungen sollte daher gut möglich sein. Er ist aber dennoch jeweils individuell zu besprechen. Setzen Sie sich dazu bitte mit der stellv. Prüfungsausschussvorsitzenden in Verbindung.
Sie benötigen für die Anerkennung und Einstufung mindestens:
- ein aktuelles Transcript of records
- Scheine, die Sie in KVM erworben haben
- ein vorausgefülltes Anerkennungsformular
Umbuchung von Leistungen
Ich würde eine Leistung doch gern unter einem anderen Modul verbuchen, (wie) geht das?
Grundsätzlich sollte man sich vorher überlegen, für welches Modul eine Veranstaltung zählen soll. Bei sogenannten Fehlbelegungen gibt es aber folgende Möglichkeiten:
Bis zum 20.11. bzw. 20.5. eines Semesters kann die Belegung noch durch den Studierenden selbst geändert werden (durch Austragen aus und erneutes Eintragen in einen Kurs).
Danach kann die Fehlbelegung nur noch durch das Prüfungsamt auf Antrag des/r Studierenden geändert werden.
Umbuchungen sind grundsätzlich aber nur möglich, wenn die Veranstaltung auch tatsächlich für das neu anzurechnende Modul geöffnet ist/war.
Transcript of Records
Wie kann ich meine Leistungen (auch schon vor Abschluss des Studiums) nachweisen?
Im Transcript of Records erscheinen die bereits vom Prüfungsamt verbuchten Leistungen in der durch die Studienordnung vorgegebenen Form.
Masterarbeit
Was muss ich bei der Anfertigung meiner Masterarbeit beachten?
Ein Thema finden Sie in einem der Seminare, während des Praktikums oder in der Welt da draußen!
Die Betreuung geht häufig aus einem Seminar hervor, ist aber nicht daran gebunden.
Für einen Abschluss des Studiums innerhalb von 4 Semestern sollte die Themenfindung im 3. Semester erfolgen, die Themenabsprache mit den GutachterInnen am Ende der vorlesungsfreien Zeit des 3. Semesters.
Die Länge der Arbeit ist in der unserer Studienordnung übergeordneten allgemeinen Ordnung festgelegt (BAMA-O); daraus ergibt sich eine Länge von ca. 60 Seiten für die Masterarbeit.
Alle weiteren Details der Arbeit klären Sie mit ihren Betreuungspersonen: Für die Benotung benötigen Sie zwei GutachterInnen. Als GutachterIn kommen alle Lehrkräfte des LinK Studiengangs in Frage, die mindestens einen Master- oder gleichwertigen Abschluss besitzen. Eine Betreuungsperson sollte ProfessorIn sein.
Für die Anmeldung der Arbeit muss laut Studienordnung eine Mindestleistungspunktzahl von 75 LP erreicht sein. Um bis zum Ende eines Semesters das Studium abschließen zu können, sollten Sie die Arbeit 10 Wochen vor dem jeweiligen Semesterende einreichen. Beachten Sie auch, dass die Disputation ebenfalls noch vor Studiumsabschluss erfolgen muss. Stimmen Sie den Zeitplan am besten frühzeitig mit der Betreuung ab.
Die Namen der GutachterInnen werden durch die Unterschrift der Prüfungsausschussvorsitzenden auf dem Masterarbeitsanmeldeformular bestätigt. Das Thema ist ebenfalls auf dem Anmeldeformular vermerkt. Mit der Anmeldung kann auch eine andere Sprache als deutsch für die Abfassung der Arbeit vereinbart werden.
Am besten besuchen Sie begleitend zur Masterarbeit ein Kolloquium, aber Sie können bereits früh im Studium ein Kolloquium besuchen, um sich anregen zu lassen.
Was ist eine Disputation?
Die Disputation ist die Verteidigung der Masterarbeit (s. Studienordnung). Sie muss spätestens 6 Wochen nach Eingang der Gutachten erfolgen, kann aber in Absprache mit den GutachterInnen auch zeitnah nach Eingang der Gutachten durchgeführt werden, ggf. noch am selben Tag. Die Disputation ist öffentlich. Es empfiehlt sich, im Voraus zumindest einer Disputation beizuwohnen, um sich mit dem grundlegenden Ablauf vertraut zu machen.
Wer kann meine Masterarbeit betreuen?
Zur Beantwortung dieser Frage führt ein kleiner Umweg:
Die Prüfungsberechtigung bei Masterarbeiten ist in der allgemeinen Prüfungsordung (BAMA-O 2013) geregelt, und darin wird auf die Brandenburgische Hochschulprüfungsverordnung verwiesen (HSPV §7(3)).
Demzufolge haben Sie als Studierende das Vorschlagsrecht, und die Betreuung wird vom Prüfungsausschuss geprüft und normalerweise bestätigt. Dabei ist aber zu beachten, dass eine von zwei Betreuungen eine (Junior-)Professur hat oder die Voraussetzung dafür erfüllt (Privatdozentur), und an der Uni Potsdam tätig ist.
Wenn eine zweite Betreuung eine Qualifikation im Fachgebiet aufweist, kann sie auch außerhalb der Universität Potsdam tätig sein.
Exmatrikulation
Um eine Stelle annehmen zu können, muss ich mich exmatrikulieren. Ab wann ist dies möglich?
Theoretisch können Sie sich jederzeit exmatrikulieren. Allerdings birgt eine Exmatrikulation vor Bestätigung des Bestehens der Masterarbeit (und der damit verbundenen Disputation) bzw. der letzten Studienleistung(en) ein Risiko, da im Falle des Nichtbestehens eine Anmeldung zur Wiederholung unmöglich ist.
Zur Thematik der Rückmeldung und Exmatrikulation gibt hier das Prüfungsamt Auskunft.
Was ist die Zwangsexmatrikulation?
Wenn Sie in die Nähe der doppelten Regelstudienzeit (8 Semester) geraten, erhalten Sie ein diesbzl. Schreiben des Prüfungsamt, denn Ihnen droht die Zwangsexmatrikulation. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen herausgezögert werden, allerdings nicht beliebig. Planen Sie daher bitte Ihr Studium sorgfältig und beachten Sie die Möglichkeiten bei Erwerbstätigkeit, Krankheit, Kinderbetreuung etc.
Die wichtigsten Informationen zur Zwangsexmatrikulation und zur Studienabschlussberatung sind zudem in der Informationsbroschüre für Masterstudierende der Philosophischen Fakultät zusammengefasst.
Berufsfelder
Für welche Tätigkeiten qualifiziert mich der Studiengang?
Die frühzeitige berufliche Orientierung und Vorbereitung ist ein zentraler Aspekt des Studiengangs.
LinK bereitet sowohl auf eine wissenschaftliche Karriere als auch auf eine Tätigkeit in vielfältigen außeruniversitären Beschäftigungsfeldern vor. Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten ermöglichen den Studierenden beispielsweise eine Tätigkeit in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, in Redaktionen und Lektoraten, bei öffentlichen oder privaten wissenschaftsnahen Organisationen.
In den Wahlpflichtmodulen können Sie Ihre Schwerpunkte in Anwendungsbereichen setzen: Sprachdidaktik, Digital Humanities, Angewandte Kommunikationsanalyse undgezielter, auf Ihr Profil zugeschnittener Fremdsprachenerwerb sind flexibel wählbare Komponenten unseres Angebots. Diese Module schlagen die Brücke von der Wissenschaft in die Praxis.
Im Praktikum, das ein fester Bestandteil des Studiums ist, werden Sie konkrete Erfahrungen sammeln und Kontakte knüpfen, innerhalb und außerhalb der Universität.
Ideen zu möglichen Berufsfeldern finden Sie u.a. in:
- Becker-Mrotzek, Michael / Gisela Brünner / Hermann Cölfen (Hrsg.): "Linguistische Berufe". forum Angewandte Linguistik 37
- Becker-Mrotzek, Michael / Gisela Brünner (Hrsg.): "Analyse und Vermittlung von Gesprächskompetenz". forum Angewandte Linguistik 43
- Niemeier, Susanne / Hajo Diekmannshenke (Hrsg.): "Profession & Kommunikation". forum Angewandte Linguistik 49
- Factsheet "Möglichkeiten und Perspektiven für Linguist*Innen", bereitgestellt vom UP Career Service.