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Förderanträge

Der SBKW verfügt über ein eigenes Budget, mittels dessen er Förderanträge aus den Kognitionswissenschaften der Uni Potsdam unterstützt. Eine Antragstellung ist in der Regel zwischen Februar und Oktober des Haushaltsjahres möglich. Für andere Zeiträume halten Sie bitte mit Anikó Stenzel (Koordinatorin) Rücksprache.

Senden Sie die Anträge bitte an Prof. Dr. Michela Schröder-Abé (Sprecherin des SBKW) und Anikó Stenzel. Der Vorstand des SBKW entscheidet über die Anträge in seinen monatlichen Sitzungen und evaluiert die Anträge nach folgenden Kriterien:

  • Grad der Interdisziplinarität
  • Grad des Beitrages zur Internationalisierung
  • Grad eines kooperativen Aspekts
  • Grad der exzellenten Forschung
  • Grad des Nutzens als Anschub eines späteren umfangreichen Projekts (Anschubfinanzierung)

Professor*Innen sollten bitte in ihren Anträgen immer den geleisteten finanziellen Eigenanteil für das beantragte Projekt beziffern.

Um Doppelantragstellungen zu vermeiden, werden Nachwuchswissenschaftler*innen bei Einreichung des Antrages gebeten, Auskunft über die Einreichung des Antrages bei anderen Fördermittelgebern zu erteilen.

Studierende (Bachelor und Master) können nicht gefördert werden. Für Pilotstudien besteht eine Höchstantragssumme von 2.000,- EUR, darüber liegende Anträge bedürfen einer besonderen Begründung.

Hier finden Sie die Vorlagen für die Antragstellung und die  Berichterstattung der SBKW-Fördermittel.