Nichtschülerprüfung zum Erwerb des Latinums oder Graecums
Das Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko) bietet verschiedene Latein- und Griechischkurse an, in denen Sie die jeweilige Sprache lernen und vertiefen können. Nach erfolgreicher Teilnahme besteht die Möglichkeit, über den zweiten Bildungsweg das Latinum bzw. Graecum zu erwerben.
Sollten Sie das Latinum anstreben, empfehlen wir Ihnen die Kurse "Latein Schlüsselkompetenz" zu buchen.
Im Rahmen des Moduls "Sprachkurs Griechisch 2" für Latinist*innen bzw. "Griechisch Schlüsselkompetenz" für Gräzist*innen können Sie sich auf das Graecum vorbereiten.
Wenn Sie weitere Fragen bezüglich der Latinums- oder Graecumsprüfung haben, können Sie sich entweder an Ihre jeweiligen Kursleiter*innen oder an eine der folgenden Stellen wenden.
Adresse | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg |
Ansprechpartner | Herr Quehenberger Tel.: 0331 / 866 - 3837 E-Mail: horst.quehenberger@mbjs.brandenburg.de |
Frau Schwericke Tel.: 03381 / 3974 - 29 | |
Herr Wricke Tel.: 03381 / 3974 - 64 E-Mail: Christoph.Wricke@schulaemter.brandenburg.de | |
Webseite | Website der Schulbehörde Brandenburg an der Havel |
Merkblatt & Antrag |
Anmeldung zur Prüfung bis 1. November des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet. Die Prüfung findet ein Mal im Jahr, nämlich im zweiten Schulhalbjahr, statt.
Adresse | Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung II E Vw2 Bernhard-Weiß-Straße 6 10178 Berlin |
Ansprechpartner | Frau Geßner Tel.: 030 / 90 227 - 6395 oder 030 / 90227-6292 (Mo-Fr 6:00 – 14:30 Uhr) E-Mail: gerit.Gessner@senbjf.berlin.de |
Webseite | Website der Berliner Schulbehörde |
Merkblatt & Antrag | Latinum / Graecum / Hebraicum |
Die Prüfungen finden zweimal pro Jahr statt. Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils ca. 4 Wochen nach dem Anmeldeschluss (i.d.R. vor den Oster- bzw. Herbstferien). Die mündliche Prüfung wird i.d.R. vier bis sechs Wochen später durchgeführt, sofern die schriftliche Prüfung bestanden wurde.
Anmeldeschluss: immer 1. März
Anmeldeschluss: immer 1. September
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie in Brandenburg studieren und die Prüfung in Berlin oder einem anderen Bundesland ablegen wollen, benötigen Sie für die Prüfungsanmeldung (zumeist) eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung", welche bestätigt, daß Sie noch nicht öfter als 1 Mal zur Prüfung angetreten sind. Um die Bescheinigung zu erhalten, senden Sie einen formlosen Antrag mit Begründung und einer Kopie Ihres Personalausweises an Herr Wricke (s.o.).