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Eignungsprüfungen für alle Studiengänge im Lehramt Fach Englisch bzw. Anglistik/Amerikanistik an der Universität Potsdam

Bitte beachten Sie auch die FAQs zur Eignungsprüfung. Diese finden Sie hier.

Der Inhalt der Webseite gilt für Bewerbungen zum WS 2024/25.

Bitte beachten Sie zudem: Die Eignungsprüfung (bzw. ein Äquivalenznachweis für die Eignungsprüfung) gilt nur für die Studienzulassung in Bachelor-Studiengängen am Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam. Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang an der Universität Potsdam bewerben möchten und hierfür einen Nachweis über die Sprachkompetenz Englisch benötigen, finden Sie zulässige Zertifikate hier.

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Foto: K. Fritze, AVZ

Um ein Studium am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam beginnen zu können, muss vor der Bewerbung um einen Studienplatz die Eignung durch eine an der Universität Potsdam durchgeführte Eignungsprüfung oder von uns anerkannte äquivalente Leistungen nachgewiesen werden. Alle Informationen zur Anmeldung zur Prüfung sowie Beispiele für die Prüfung finden sie hier: Eignungsprüfung

Bewerber:innen, die ihre Sprachkompetenz durch von uns anerkannte standardisierte Testergebnisse nachweisen, müssen diese im Rahmen des Bewerbungsverfahrens angeben. Hinweise zu weiteren Möglichkeiten des Sprachnachweises finden Sie unter "Anerkannte alternative Nachweise der Sprachkompetenz" und "Antrag auf Äquivalenzbescheinigung" (siehe unten). 

Bitte beachten Sie: Der Nachweis der Sprachkompetenz muss  innerhalb des Bewerbungszeitraums vorliegen. Ohne einen von uns anerkannten Nachweis der Sprachkompetenz kann das Studium im Institut für Anglistik/Amerikanistik an der Universität Potsdam nicht aufgenommen werden.

Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung im Bereich Englische Philologie wird vom Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko) der Universität Potsdam durchgeführt. Sie hat einen Umfang von 90 Minuten und besteht aus den beiden Teilen Wortschatz- und Grammatiktest.

Zur Eignungsprüfung anmelden können Sie sich (voraussichtlich ab Ende April/Anfang Mai) hier: Anmeldung zur Eignungsprüfung.
Die Prüfung wird an mehreren Terminen angeboten. Bewerber:innen, die keinen dieser Termine wahrnehmen können, müssen die   Sprachkenntnisse durch von uns anerkannte Prüfungen nachweisen (siehe Anerkannte alternative Nachweise der Sprachkompetenz).

Einen Ausweichtermin für die Eignungsprüfung gibt es nicht.

Bewerber:innen, die die Eignungsprüfung nicht bestehen, können die Prüfung frühestens im darauffolgenden Jahr wiederholen. Die Ergebnisse der Eignungsprüfung werden den Bewerber:innen als „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ mitgeteilt. Genaue Testergebnisse (Prozentzahlen) können nicht individuell mitgeteilt werden. Sie müssen Ihre Ergebnisse von der Plattform herunterladen; der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung bzw. über das Vorliegen einer äquivalenten Bescheinigung der Sprachkenntnisse (siehe unten) ist im Rahmen der Bewerbung und/oder Immatrikulation in den jeweiligen Portalen hochzuladen.
Weitere Informationen zu den jeweils einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.

Prüfungstermin am Sa., den 01. Juni 2024 am Campus Golm, Haus 70 (Institut für Informatik, Foyer)
(Genaue Angaben zu Uhrzeit und Räumlichkeit entehmen Sie bitte nach Ihrer Anmeldung der Anmeldebstättigung.)

Der Termin wird vorbehaltlich der Genehmigung des Hygienekonzepts wahrgenommen.
                                                                                                                                                           [Letzte Aktualisierung: 18.02.2024]

Prüfungstermin am Sa., den 29. Juni 2024 am Campus Golm, Haus 70 (Institut für Informatik, Foyer)
(Genaue Angaben zu Uhrzeit und Räumlichkeit entehmen Sie bitte nach Ihrer Anmeldung der Anmeldebstättigung.)

Der Termin wird vorbehaltlich der Genehmigung des Hygienekonzepts wahrgenommen.
                                                                                                                                                           [Letzte Aktualisierung: 18.02.2024]

 

Mit der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam sind mit den  Amtliche Bekanntmachungen (Nr. 04/2022)  die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für alle Bachelorstudiengänge bzw. -fächer am Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam vom 25. Februar 2022  sowie die Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für alle Bachelorstudiengänge bzw. -fächer am Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam vom 21. Januar 2015 i.d.F. der Zweiten Satzung zur Änderung der Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für alle Bachelorstudiengänge bzw. -fächer am Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam - Lesefassung - vom 25. Februar 2022  wirksam!

Bitte beachten Sie: Die EP des Instituts für Amerikanistik und Anglistik gilt nur für die Studienzulassung an der Universität Potsdam. Beim Bestehen der EP wird keine Gleichstellung mit äquivalenten Tests (u. a. TOEFL) erstellt.

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Foto: K. Fritze, AVZ

Wichtige Informationen

Anerkannte alternative Nachweise der Sprachkompetenz

Antrag auf Äquivalenzbescheinigung aufgrund eines Abiturzeugnisses

Anerkennung von Englischkenntnissen mit Erstsprache Englisch und Studium im Ausland mit Amtssprache Englisch