Zum Hauptinhalt springen

How to Approach a Certain Problem

Ihr Anliegen (alphabetisch geordnet)

Informationen

Zuständigkeiten

Abschlussarbeiten
Anmeldung, Verlängerung (nicht-medizinische Gründe)

Bitte informieren Sie sich über die Anmeldefristen und –formalitäten für Ihren Studiengang beim Prüfungsamt.
Das Anmeldeformular muss zunächst von den Erst-und Zweitprüfern unterschrieben werden. Bitte tragen Sie auch die Sprache ein, in der die Arbeit verfasst wird. Die Unterschrift der Prüfungsausschussvorsitzenden können Sie entweder direkt in der Sprechstunde des Prüfungsausschusses einholen oder das Formular zum Unterschreiben im Sekretariat des zuständigen Prüfungsausschusses hinterlegen. Nachdem alle Unterschriften eingeholt wurden, müssen Sie das Formular selber unterschreiben und innerhalb von einer Woche im Prüfungsamt einreichen.
Verlängerung der Bearbeitungszeit: siehe Kommentierung des Dezernats für Studienangelegenheiten.

Unterschrift und Anmeldeformular - Dirk Wiemann
Verlängerungen -
stellv. Claudia Lehmann

Äquivalenzbescheinigung (sprachliche Eignung)

Um ein Bachelorstudium am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam beginnen zu können, muss vor der Bewerbung um einen Studienplatz die schriftliche Eignungsprüfung abgelegt werden. Bewerber/innen, die die Eignungsprüfung nicht zu den vorgesehenen Terminen ablegen können, können ihre Sprachkompetenz durch von uns anerkannte standardisierte Testergebnisse nachweisen und diese den Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsunterlagen beilegen. Weitere Äquivalenznachweise sowie Informationen zur Beantragung eines Äquivalenznachweises finden Sie hier.

Auszug aus der Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen 
„Die zur Aufnahme eines Studiums am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam notwendige allgemeine Sprachkompetenz ist ebenfalls festgestellt, wenn folgende äquivalente Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können:

a) TOEFL internet-based test mit mindestens 87 Punkten,

b) Cambridge Certificate of Proficiency mit mindestens 180 Punkten,

c) Cambridge Certificate of Advanced English,

d) IELTS (Academic Version): im Durchschnitt 6.5 Punkte, UNIcert® III oder IV,

e) International Baccalaureate: Englisch A1 mit Note 5 oder höher.“


Bitte beachten Sie: Anträge auf einen Äquivalenznachweis müssen spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist an den Prüfungsausschuss gestellt werden.Ohne einen von uns anerkannten Nachweis der Sprachkompetenz kann das Studium im Institut für Anglistik/Amerikanistik an der Universität Potsdam nicht aufgenommen werden.

zuerst Reinhardt (Bearbeitung); dann
Claudia Lehmann (Unterschrift), stellv. Dirk Wiemann

Anerkennung von Leistungen (allgemein und Studienwechsler)

Bitte benutzen Sie das passende Formular für Ihren Studiengang (siehe hier) und fügen Sie alle Kursbelege bei (Transcripts, Kurs-und Modulbeschreibungen, Arbeiten oder Klausuren). Bei spezifischen Fragen zu den Lehramtsstudiengängen können Sie sich an die Fachstudienberaterin Frau Dr. Andrea Kinsky-Ehritt wenden; bei spezifischen Fragen zum Zwei-Fach-Bachelor an die Fachstudienberaterin Frau Dr. Anke Bartels.
Die Anträge können im Sekretariat des für Sie relevanten Prüfungsausschusses zur Unterschrift abgegeben werden oder in der Sprechstunde des Prüfungsausschusses unterschrieben werden. Bitte beachten Sie die mindestens vierwöchige Bearbeitungszeit. Die unterschriebenen Anträge müssen dann von den Studierenden beim Prüfungsamt eingereicht werden.

Zwei-Fach-Bachelor:
zuerst Sachprüfung - Bartels; dann
Unterschrift - Dirk Wiemann, stellv. Claudia Lehmann

Lehramt:
erst Sachprüfung - Susanne Reinhardt; dann
Unterschrift - Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland (für Studierende der Universität Potsdam)

Studierende der Universität Potsdam, die im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes Studienleistungen im Fach Anglistik/Amerikanistik erbracht haben, können diese auf Antrag vom Prüfungsausschuss anerkennen lassen. Dazu benötigen Sie das entsprechende Formular (siehe hier) sowie die vollständigen Belege über die erbrachten Leistungen (Transcripts, Modul- oder Kursbeschreibungen, korrigierte und benotete Arbeiten oder Klausuren, etc.).
Bitte gehen Sie mit diesen Unterlagen jeweils zu den Fachvertreter_innen der Module/Bereiche, in denen Sie sich die Leistung anerkennen lassen möchten (Sprachpraxis, Anglistik, Amerikanistik, Postkoloniale Literatur und Kultur, Sprachwissenschaft, Fachdidaktik). Die Fachvertreter/innen prüfen die jeweiligen Kurse in ihrem Zuständigkeitsbereich und zeichnen die Kurse gegen.
Die fertig bearbeitete Liste reichen Sie im Sekretariat des zuständigen Prüfungsausschusses ein oder Sie holen sich die Unterschrift direkt in ihrer Sprechstundeihres Prüfungsausschusses.
Vor dem Studienaufenthalt im Ausland empfehlen wir Ihnen, sich bei der Studienfachberatung vorab über das Kursangebot und die Möglichkeiten der Anerkennung zu informieren sowie ein Learning Agreement abzuschließen.
Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie im Ausland mehrere Fächer studieren wollen, für jedes einzelne ein learning agreement brauchen, d.h. es reicht nicht, Kurse für die Anglistik vom Erasmuskoordinator der Romanistik abzeichnen zu lassen.

zunächst - jeweilige Fachvertreter;
bei Vorliegen eines learning agreement Erasmuskoordinator;
dann abschließende Prüfung und Unterschrift - Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

 

Anerkennung von Gleichwertigkeit (Abschluss) . . . siehe Gleichwertigkeit

 

 

Anerkennung von Leistungen (nicht-fachintegrative Schlüsselkompetenzen)

Bitte benutzen Sie das für Ihren Studiengang vorgesehene Formular (siehe hier).
Bei spezifischen Fragen zum Zwei-Fach-Bachelor können Sie sich an die Fachstudienberaterin, Frau Dr. Anke Bartels, wenden.
Die Anträge können im Sekretariat des Prüfungsausschusses abgegeben werden. Bearbeitete und unterschriebene Anträge müssen von den Studierenden im Prüfungsamt eingereicht werden. Bitte beachten Sie die mindestens vierwöchige Bearbeitungszeit.

zuerst Bearbeitung - Bartels; dann
Unterschrift - Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

Anmeldung Abschlussarbeiten . . . siehe Abschlussarbeiten

 

 

Auslands(teil)studium,
. . . siehe Anerkennung

 

 

Auslaufende Studienordnung                      . . .  siehe Studien- und Prüfungsberechtigung

  

Auslaufender Studiengang                             . . .  siehe Studien- und Prüfungsberechtigung

  

BAfÖG-Bescheinigungen

 

Susanne Reinhardt, Ceren Kocaman

Bestätigung über Englische Sprache des Studiengangs

Es kann vorkommen, dass BA-Absolventen im Rahmen ihrer MA-Bewerbung an einer anderen Hochschule eine Bestätigung brauchen, dass ihr Studium der Anglistik/Anglistik in englischer Sprache stattgefunden hat. Eine solche pauschale Bestätigung erhalten Sie vom Prüfungsausschuss (nach Vorlage relevanter Unterlagen, z.B. PULS Leistungsübersicht); bitte beachten Sie jedoch, dass der Prüfungsausschuss keine Bestätigung eines bestimmten Sprachniveaus ausstellen kann.

Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

Doppelstudium . . . siehe Anerkennung (allgemein)

  

Doppelte Regelstudienzeit  . . .  siehe Studien- und Prüfungsberechtigung

  

Eignungsprüfung

Um ein Studium am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam beginnen zu können, muss vor der Bewerbung um einen Studienplatz die schriftliche Eignungsprüfung abgelegt werden. Informationen zur Prüfung finden sie hier: Eignungsprüfung.

Die Online-Eignungsprüfung im Bereich Englische Philologie wird vom Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko) der Universität Potsdam durchgeführt. Sie hat einen Umfang von 90 Minuten. Zur Eignungsprüfung anmelden können Sie sich hier: Anmeldung zur Eignungsprüfung.

Bewerber/innen, die die Eignungsprüfung nicht zu den vorgesehenen Terminen ablegen können, können ihre Sprachkompetenz durch von uns anerkannte standardisierte Testergebnisse nachweisen und diese den Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsunterlagen beilegen.  Siehe Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen sowie die Rubrik Äquivalenzbescheinigungen in dieser Tabelle.
Bitte beachten Sie: Ohne einen von uns anerkannten Nachweis der Sprachkompetenz kann das Studium im Institut für Anglistik/Amerikanistik an der Universität Potsdam nicht aufgenommen werden. Da die Lehramtsstudiengänge Englisch zulassungsbeschränkt sind, müssen Bewerber bis zum 15. Juli den Nachweis der Eignungsprüfung einreichen.

im Zessko: David Prickett
im Institut: Susanne Reinhardt

Einsprüche 
. . . siehe Widersprüche

  

Einstufung

 

Zwei-Fach-Bachelor
zuerst Sachprüfung - Bartels; dann Unterschrift - Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

Lehramt
zuerst Sachprüfung - Susanne Reinhardt; dann Unterschrift - Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

Fachstudienberatung 
. . . siehe Studienfachberatung

  

Gleichwertigkeit von Abschlüssen Bachelor Lehramt (Studienwechsler, die nach einem Bachelorstudium Lehramt für den Master an die Universität Potsdam wechseln möchten)

Bitte benutzen Sie das entsprechende Formular und legen Sie Ihrem Antrag Ihre Leistungsübersicht bzw. eine Kopie Ihres Bachelorzeugnisses bei.

zuerst Sachprüfung - Susanne Reinhardt; dann Unterschrift - Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

Learning agreement
. . . siehe Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland (für Studierende der Universität Potsdam)

  

Nachteilsausgleich

Informationen und Formulare finden Sie hier.

Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

Nachweis romanische Sprachen

 

Zwei-Fach-Bachelor: zuerst Sachprüfung - Bartels; dann Unterschrift - Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

Lehramt
zuerst Sachprüfung - Susanne Reinhardt; dann Unterschrift - Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

Nachweis über Englische Sprache des Studiengangs

siehe Bestätigung . . .

  

Schlüsselkompetenzen
. . . siehe Anerkennung (nicht-fachintegrative Schlüsselkompetenzen)

  

Sprachnachweis
. . . siehe Nachweis romanische Sprachen

  

Studien- und Prüfungsberechtigung (Verlängerung)

 

zuerst Beratung -  Rhitu Chakraborty/Sumner; dann Unterschrift - Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

Studienfachberatung

Die Studienberatung erfolgt voneinander getrennt für den 2-Fach BA bzw. für das Lehramt.

Zwei-Fach-Bachelor: Bartels 
Lehramt: Susanne Reinhardt

Verlängerung

- Abschlussarbeiten, siehe Abschlussarbeiten

- Studien- und Prüfungsberechtigung für auslaufende Studienordnungen

 Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

Widersprüche 
(Benotung, Nichtbestehen)

 Dirk Wiemann, stellv. Claudia Schwarz

Zwangsexmatrikulation

Die Zwangsexmatrikulation droht, wenn Sie nach der doppelten Regelstudienzeit keinen Abschluss erreicht haben (siehe Supervision and Counselling).

 

  Nichts Passendes gefunden? Kommen Sie gern in die Sprechzeit von Prof. Dr. Dirk Wiemann  (Korrespondenz den Prüfungsausschuss betreffend per Email bitte über diesen Link.)