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Entgeltordnung

Auf Grund § 67 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) vom 6. Juli 2004 (GVBl. I S. 394), hat der Senat der Universität Potsdam die nachfolgende Entgeltordnung für die Nutzung von Dienstleistungen des Career Service der Universität Potsdam erlassen:

§ 1 Teilnahme an Workshops

Grundsätzlich sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Workshops des Career Service zur Bezahlung eines Entgeltes verpflichtet. Studierende der Universität Potsdam zahlen 10 € pro Workshoptag, Absolvent*innen (Alumniprogramm) 15 € pro Workshoptag und wissenschaftliche Mitarbeitende sowie Promovierende der Universität Potsdam 20 € pro Workshoptag. Entsprechendes gilt auch für Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Einrichtungen, die aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der Universität Potsdam zur Teilnahme an Workshops des Career Service berechtigt sind.

§ 2 Ausnahmen

  1. Für Studierende der Universität Potsdam entfällt die Pflicht, Entgelte zu entrichten, wenn die Teilnahme an Workshops des Career Service Pflichtbestandteil des Curriculums der von den Studierenden gewählten grundständigen Studiengänge ist.
  2. Die Pflicht zur Entrichtung von Entgelten entfällt ebenfalls für ausländische Studierende, die im Rahmen eines Hochschulvertrages oder eines Hochschulprogramms befristet an der Universität Potsdam studieren.
  3. Die/der Studierende kann semesterweise von der Zahlungspflicht befreit werden, wenn diese für sie/ihn zu einer unbilligen Härte führt. Die Befreiung ist schriftlich bei der Universität Potsdam, Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten, zu beantragen.

§ 3 Zahlungsverfahren

  1. Die Entrichtung der Entgelte nach § 1 erfolgt vor Beginn des jeweiligen Workshops.
  2. Nähere Fristen werden im Veranstaltungsprogramm des Career Service bekannt gegeben.
  3. Teilnahmeberechtigt an Lehrveranstaltungen ist, wer sich rechtzeitig angemeldet, die geforderten Entgelte entrichtet hat und zuvor in einem ggf. durchgeführten Auswahlverfahren angenommen wurde.
  4. Entgelte werden erstattet, wenn ein Workshop durch den Career Service abgesagt wurde.

§ 4 Nachweis der Zahlung

Der Nachweis über die Entrichtung des Entgeltes nach § 1 ist bei der Trainerin oder dem Trainer zu Beginn des Workshops zu führen.

§ 5 In-Kraft-Treten

Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.