Entgeltordnung
Auf Grund § 67 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz - BbgHG) vom 6. Juli 2004 (GVBl. I S. 394), hat der Senat der Universität Potsdam die nachfolgende Entgeltordnung für die Nutzung von Dienstleistungen des Career Service der Universität Potsdam erlassen:
§ 1 Teilnahme an Workshops
Grundsätzlich sind alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Workshops des Career Service zur Bezahlung eines Entgeltes verpflichtet. Studierende der Universität Potsdam zahlen 10 € pro Workshoptag, Absolvent*innen (Alumniprogramm) 15 € pro Workshoptag und wissenschaftliche Mitarbeitende sowie Promovierende der Universität Potsdam 20 € pro Workshoptag. Entsprechendes gilt auch für Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Einrichtungen, die aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der Universität Potsdam zur Teilnahme an Workshops des Career Service berechtigt sind.
§ 2 Ausnahmen
- Für Studierende der Universität Potsdam entfällt die Pflicht, Entgelte zu entrichten, wenn die Teilnahme an Workshops des Career Service Pflichtbestandteil des Curriculums der von den Studierenden gewählten grundständigen Studiengänge ist.
- Die Pflicht zur Entrichtung von Entgelten entfällt ebenfalls für ausländische Studierende, die im Rahmen eines Hochschulvertrages oder eines Hochschulprogramms befristet an der Universität Potsdam studieren.
- Die/der Studierende kann semesterweise von der Zahlungspflicht befreit werden, wenn diese für sie/ihn zu einer unbilligen Härte führt. Die Befreiung ist schriftlich bei der Universität Potsdam, Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten, zu beantragen.
§ 3 Zahlungsverfahren
- Die Entrichtung der Entgelte nach § 1 erfolgt vor Beginn des jeweiligen Workshops.
- Nähere Fristen werden im Veranstaltungsprogramm des Career Service bekannt gegeben.
- Teilnahmeberechtigt an Lehrveranstaltungen ist, wer sich rechtzeitig angemeldet, die geforderten Entgelte entrichtet hat und zuvor in einem ggf. durchgeführten Auswahlverfahren angenommen wurde.
- Entgelte werden erstattet, wenn ein Workshop durch den Career Service abgesagt wurde.
§ 4 Nachweis der Zahlung
Der Nachweis über die Entrichtung des Entgeltes nach § 1 ist bei der Trainerin oder dem Trainer zu Beginn des Workshops zu führen.
§ 5 In-Kraft-Treten
Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.