Skip to main content

Notariat

Im Gegensatz zur Anwalt- und Richter*innenschaft mag die Tätigkeit von Notar*innen als weniger filmreif erscheinen: Doch weit gefehlt! Als Notar*in ist man dazu in der Lage die Rechtskraft von Dokumenten herzustellen, was in einer bürokratisch geprägten Gesellschaft wie der unseren eine nicht zu leugnende Macht und Verantwortung mit sich bringt. Praktisch bedeutet dies einen beständigen Austausch mit Mandant*innen sowie deren juristisch gestützte Begleitung bei lebensverändernden Schritten. Hierbei können Beratungsgespräche zu Scheidungsfällen genauso an der Tagesordnung stehen, wie die gemeinsame Anfertigung eines Testaments.

So ist man als Notar*in zwar maßgeblich mit der Erstellung, Bearbeitung und Beglaubigung von Schriftstücken wie der Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften, Tatsachen/Beweisen oder Unterschriften und Willenserklärungen beschäftigt, erlangt dabei jedoch gleichzeitig viele Einblicke in das persönliche Leben der hilfesuchende Mandant*innen. Natürlich immer unter strengster Vertraulichkeit!   

So ist der Gang zum Notar*zur Notrin sowohl für eine allgemeine Klärung der rechtlichen Grundbedingungen als auch für die Erstellung und Garantie der Rechtskraft eines Dokumentes notwendig. Ebenso wie bei der Fachanwaltschaft muss neben der Erlangung eines Rechtsanwaltstitels für die Ernennung zum Notar*zur Notarin eine zusätzliche Ausbildung, und im spezifischen ein dreijähriger Dienst als Notarassessor*in absolviert werden. Erst dann kann eine Bewerbungsphase folgen, in der man auf seine an die freien Stellen angepasste Ernennung wartet. Erlangt man eine solche offene Position, folgt mit dem Amtsantritt die Ernennung als Notar*in mit „Bestellung“ auf Lebenszeit. Da sich der Anwärterdienst für das Notarsamt nach den existierenden freien Stellen richtet und somit lediglich bedarfsorientiert funktioniert, erfolgt eine Berufung erst dann, wenn eine benötigte Stelle frei geworden ist. Ähnlich wie bei Rechts- und Fachanwält*innen bringt auch die Notarstätigkeit Mandant*innenkontakt mit sich, bei dem man entweder mit Einzelpersonen oder mit mehreren Menschen ins Gespräch kommt, zwischen ihnen vermittelt und/oder gemeinsam Lösungen entwickelt. Der Arbeitsalltag findet klassischerweise im eigenen Notarbüro statt. Grundsätzlich gilt, dass Notar*innen die Fähigkeit besitzen sollten auch in konfliktbehafteten Situationen Ruhe zu bewahren, ohne dass die eigene fachliche Präzision unter der Anspannung leidet.

Als Anwaltsnotar*in kann man zusätzlich zu dem Notardienst weiterhin als Rechtsanwalt*Rechtsanwältin tätig sein. Das Notariatamt ist jedoch auch ohne aktive Anwaltstätigkeit sehr gut vergütet und erfordert ähnlich wie die anderen juristischen Berufe beständig eine hohe Genauigkeit, Präzision, Fachkenntnis und Unparteilichkeit.

Klassische Tätigkeiten

Mögliche Arbeitsorte

Stellensuche