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Richter*innenamt

Führt man sich das Bild von Richter*innen im Film vor Augen, so denkt man meistens an gewissenhafte, sorgfältig abwägende Autoritätspersonen die mit ihren Roben in altehrwürdigen Gerichtssälen sitzen und allein durch ihre Rolle, das eigentliche Urteil fällen zu dürfen, eine gewisse Aura der Macht ausstrahlen. Auch in der Realität haben Richter*innen im Zweifel die Macht, politisch wegweisende Entscheidungen zu treffen, die unser aller Alltag betreffen können – Sei es die Pflicht zum Nachweis einer Masernimpfung für einen Kitaplatz oder die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Unzulänglichkeit des Klimaschutzgesetzes 2021.

Da man in Gerichtsverfahren als letzte Instanz über Strafen von Beschuldigten oder deren Freispruch sowie politische Verfahrensweisen entscheidet, gilt man als Richter*in also nicht zu Unrecht als die höchste Autorität im Gerichtsaal. Aufgrund der damit einhergehenden sehr hohen Verantwortung gegenüber allen am Gerichtsverfahren Beteiligten, müssen Anwärter*innen überdurchschnittlich gute rechtswissenschaftliche Kenntnisse besitzen und sich vor einer finalen Entscheidung intensiv mit den vorliegenden Fällen befasst haben. Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden zu können, muss ein langwieriger Ausbildungsweg hinter sich gebracht werden. Dieser umfasst ein vollständiges Studium der Rechtswissenschaften (Jurastudium) mit dem Abschluss der Befähigung zum Richter*innenamt. Um diesen Abschluss erhalten zu können, ist es notwendig sowohl das 1. Staatsexamen, ein Rechtsreferendariat (2 Jahre) und anschließend das 2. Staatsexamen vollständig absolviert zu haben. Hierbei gelten besonders die im Studium erworbenen Noten als eines der wichtigsten Einstellungskriterien. So gilt ein Abschluss des zweiten Staatsexamens mit mindestens 9 Punkten als Richtwert für den Einstieg in die Laufbahn als Richter*in. Bevor eine vollständige Ernennung auf Lebenszeit erfolgen kann, muss jedoch zusätzlich eine 3-5 jährige Berufstätigkeit als sogenannte*r „Richter*in auf Probe“ vorliegen, mithilfe derer die persönliche Eignung festgestellt wird. Hierbei beginnt eine erste Spezialisierung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet wie beispielsweise das Strafrecht, Arbeits- und Sozialrecht oder Finanzrecht. Da auf ausgewählte Absolvent*innen eine Anstellung auf Lebenszeit, die Möglichkeit einer deutschlandweiten Beschäftigung, ein tariflich geregeltes Gehalt und ein sicherer Arbeitsplatz warten, lohnt sich dieser lange Ausbildungsweg allemal. Möchten Richter*innen nach einer Anstellung die Karriereleiter hinaufklettern, beginnen sie klassischerweise zuerst bei einem Kammergericht und arbeiten sich die Justizhierarchie über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht hoch.

Tätigkeitsschwerpunkte und Arbeitsalltag: Nichts für schwache Nerven!

Hat man all diese Stationen durchlaufen, erlebt man einen interessanten, fordernden und spannenden Arbeitsalltag. Zu den klassischen Tätigkeiten von Richter*innen (egal welcher Hierarchiestufe) gehört hierbei die Koordination und leitende Teilnahme bei Gerichtsverhandlungen. Da Richter*innen immer sowohl rechtlich als auch inhaltlich gut informiert sein sollten, gelten sowohl die Einarbeitung in Fallakten als auch eigene Recherchen zu vorliegenden Fällen zu ihren täglichen Aufgaben die den Großteil ihres Arbeitsaufwandes ausmachen. Wenngleich Richter*innen nicht klassisch in Teams arbeiten, haben sie zur Klärung vorliegender Sachverhalte oder bei Terminabstimmungen häufig Kontakt zu Anwält*innen, Mandant*innen und gegebenenfalls auch zur Polizei. Neben diesen „Abstimmungstätigkeiten“ sind sie verpflichtet, Beschlüsse (das bedeutet eine Entscheidung nach Aktenlage) zu erlassen. Zusätzlich sind sie auch dazu befähigt Rechtsreferendar*innen auszubilden.

Die Aufgaben die eine Tätigkeit als Richter*in mit sich bringen, verlangen ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Organisationsfähigkeit. Bei der Entscheidung über vorliegende Sachverhalte ist zudem eine strenge Unparteilichkeit gefordert, die es ermöglicht, eine Rechtsprechung auf Grundlage der juristisch abgewogenen und bewerteten Faktenlage vorzunehmen. Da Richter*innen über Straftaten entscheiden, kann zusätzlich zu der hohen Verantwortung gegenüber allen Beteiligten eine seelische Belastung aufgrund vorliegender Fälle nicht ausgeschlossen werden. Somit ist der Beruf zwar inhaltlich abwechslungsreich und spannend, gleichzeitig aber auch nichts für schwache Nerven.

Klassische Tätigkeiten

Mögliche Arbeitsorte

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