„Die Universität Potsdam kann in allen Aktionsfeldern umfangreiche, innovative und organisationsspezifische Maßnahmen vorweisen“, heißt es in der Begründung der Jury. „So wurde beispielsweise die Schutzlücke für Studierende durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 2022 mittels einer universitätseigenen Antidiskriminierungsrichtlinie geschlossen, wobei auch die Aspekte des Cybermobbings und (Cyber-)Stalkings berücksichtigt wurden.“
In der Wissenschaft arbeiten an der Universität – wie im letzten Bewerbungszeitraum 2019/20 – 45 Prozent Frauen. Auch in Technik und Verwaltung konnte der Frauenanteil von 66 Prozent gehalten werden. Verbessern konnte die Hochschule den Anteil der Professorinnen auf nun 41 Prozent. „Während zentrale Leitungspositionen etwa hälftig von Frauen besetzt sind, machen sie nur 17 Prozent der Leitungen von Forschungsabteilungen aus. Hier empfiehlt die Jury, „die Anstrengungen künftig zu verstärken, um diesen Anteil zu steigern“. Auch in Entscheidungsgremien könnte nachgelegt werden, da diese im Schnitt nur zu einem Drittel mit Frauen besetzt sind.
Bereits im Frühjahr 2023 erhielt die Universität Potsdam mit Absolvierung des Diversity Audits „Vielfalt gestalten“ das gleichnamige Zertifikat vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft. Dafür wurden in einem zweijährigen Prozess Strukturen, Instrumente und Maßnahmen konzipiert, um Diversitäts- und Antidiskriminierungsarbeit in den Hochschulalltag zu inkludieren und dort nachhaltig zu verankern. Chancengleichheit und Diversität sind als Querschnittsthemen fest institutionalisiert und in diversen Konzepten, wie zum Beispiel dem Gender Equality Plan oder der Diversitätsstrategie festgehalten.
Im Wintersemester 2023/24 wird es eine Veranstaltungsreihe zu sexualisierter Belästigung, Gewalt und Diskriminierung (SBDG) im Hochschulkontext geben. Mit verschiedenen Formaten und Öffentlichkeitsarbeit möchte das Koordinationsbüro für Chancengleichheit auf das Thema aufmerksam machen und einen Anstoß dafür geben, eine konstruktive Kultur im Wissenschaftssystem zu entwickeln, mit Vorkommnissen zu SBDG umzugehen. „Dazu gehört es einerseits, Strukturen zu etablieren, die bei Vorfällen professionell und betroffenengerecht reagieren“, so Christina Wolff. „Andererseits müssen präventive Maßnahmen etabliert und Strukturen verändert oder geschaffen werden, um SBDG als Gemeinschaftsaufgabe zu bekämpfen.“
Um das Prädikat TOTAL E-QUALITY können sich alle Organisationen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sowie Verbände bewerben, die in der Regel mindestens 15 Mitarbeiter*innen beschäftigen. Eine unabhängige Jury im Auftrag des Vereins TOTAL E-QUALITY Deutschland e.V. prüft die Bewerbungen und entscheidet, ob die Bewerber*innen in ihrer Personal- und Organisationspolitik erfolgreich Chancengleichheit umsetzen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Geschlechter- und Diversitätsgerechtigkeit unter intersektionalem und inklusivem Ansatz. Das Prädikat wird am 19. Oktober 2023 bei der „BIG direkt gesund“ in Dortmund verliehen.
Weitere Informationen
zum Total E-QUALITY Prädikat: https://www.total-e-quality.de/de/
zur Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Potsdam: https://www.uni-potsdam.de/de/diskriminierungsfreie-hochschule/antidiskriminierung/antidiskriminierungsrichtlinie-der-universitaet-potsdam
Kontakt:
Sonja Langela, Community Managerin im Koordinationsbüro für Chancengleichheit
E-Mail: sonja.langelauuni-potsdampde
Tel.: 0331 977-4113
Medieninformation 20-07-2023 / Nr. 080