Die Universität Potsdam ist zur System-Reakkreditierung zugelassen worden und kann nun ihr 2012 erworbenes Gütesiegel verteidigen. Sie habe nachgewiesen, „dass sie in Studium und Lehre ein hochschulweites Qualitätssicherungssystem nutzt“ und dass „die von ihr angebotenen Studiengänge dieses System regelmäßig erfolgreich durchlaufen“, heißt es in der Begründung der Akkreditierungsagentur ACQUIN.
Die Universität Potsdam verfügt in Lehre und Studium über ein ausgezeichnetes Qualitätsmanagement. Als eine der ersten Universitäten in Deutschland erhielt sie dafür das Gütesiegel der Systemakkreditierung. Es berechtigt die Hochschule, ihre Studiengänge in Eigenregie zu akkreditieren. Über hundert Studiengänge haben seither das interne Qualitätsmanagement durchlaufen. Sie wurden empirisch untersucht, fachlich begutachtet und inhaltlich weiterentwickelt. Um zu beweisen, dass die Universität Potsdam dazu dauerhaft in der Lage ist, muss sie nun das 2012 erworbene Gütesiegel verteidigen.
Prof. Dr. Andreas Musil, Uni-Vizepräsident für Lehre und Studium, sagt, dass das konsequente und umfassende Qualitätsmanagement die Universität in vielerlei Hinsicht verändert und vorangebracht habe. Hochschulweit seien neue Strukturen und Prozesse etabliert worden. Auch konnten Fachkräfte eingestellt werden, die dafür sorgen, dass die qualitätssichernden Maßnahmen über Fächergrenzen hinweg umgesetzt werden. Generell seien die Diskussionen über die Lehr- und Studienqualität offener und lebendiger geworden, so Musil. Damit diese positive Entwicklung weiterhin anhalte, werde sich die Universität Potsdam nun einer erneuten Überprüfung ihres internen Qualitätsmanagementsystems stellen. „Ich sehe die Universität Potsdam gut gerüstet, gleichwohl ist mir bewusst, dass in den nächsten Monaten viel Arbeit auf uns zukommen wird“, sagt Andreas Musil. Der Prozess der Reakkreditierung beginnt am 19. Dezember mit einem hochschulweiten Workshop auf dem Campus Am Neuen Palais.
Kontakt: Dr. Nadine Bültel, Referentin des Vizepräsidenten für Lehre und Studium
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Medieninformation 07-11-2017 / Nr. 179
Antje Horn-Conrad
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