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Zum Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter – 5. Potsdamer MenschenRechtsTag

Wie können private Informationen im digitalen Zeitalter geschützt werden? Wie lässt sich von den Vorteilen der automatisierten Datenverarbeitung profitieren, ohne das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einzuschränken? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich der 5. Potsdamer MenschenRechtsTag, den das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam am 21. Oktober auf den Campus Griebnitzsee veranstaltet. Das Publikum ist eingeladen, mit den Referentinnen und Referenten in den Dialog zu kommen und sich an einer Podiumsdiskussion über das „Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter“ zu beteiligen.

Die Geschichte des Datenschutzes in Deutschland ist rund 30 Jahre alt. Mit den vergleichsweise harmlosen Fragen der damaligen Volkszählung brachte die Bundesregierung in den 1980er Jahren die Bevölkerung gegen sich auf. Daraufhin verankerte das Bundesverfassungsgericht zu deren Schutz das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz. Der Datenschutz, der auch Teil der EU-Grundrechtecharta ist, war geboren.
Im Podiumsgespräch gehen Experten und Publikum der Frage nach, wie sich der Schutz der Privatsphäre heute garantieren lässt. Denn während Menschen einerseits Fotos, Standortinformationen und Kontaktdaten selbst online stellen, erwarten sie andererseits mehr denn je den Schutz ihrer persönlichen Daten. Sie wollen an technischen Innovationen teilhaben und sich dennoch nicht „ausspähen“ lassen. Von wem geht also gegenwärtig die Bedrohung für die Privatsphäre aus: vom Staat oder von privaten Großunternehmen – oder doch von den Bürgern selbst, die sorglos Intimstes posten?
„Das Konferenzformat des ‚Potsdamer MenschenRechtsTags‘ dient der Präsentation aktueller menschenrechtlicher Themen und soll wissenschaftliche Forschung in den Dialog mit der kritischen Öffentlichkeit treten lassen“, so apl. Prof. Dr. Norman Weiß vom Potsdamer MenschenRechtsZentrum. Das diesjährige Thema „Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter“ hatte Prof. Dr. Logi Gunnarsson, der geschäftsführende Direktor des MRZ, schon vor einiger Zeit als Forschungsgebiet des Zentrums definiert. „Ziel ist es, über den Begriff und den Wert des Privaten in einer zunehmen entprivatisierten Welt neu nachzudenken“, so Weiß.  
Referenten sind Prof. Dr. Beate Rössler vom Departement Wijsbegeerte der Universität Amsterdam, apl. Prof. Dr. Norman Weiß vom MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam, Prof. Dr. Stephanie Schiedermair von der Juristenfakultät Universität Leipzig sowie Dr. Detlef von Daniels von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin.

Zeit: 21.10.2015, 16.00–20.00 Uhr
Ort: Campus Griebnitzsee, Haus 6, Raum S18
Kontakt: apl. Prof. Dr. Norman Weiß, MenschenRechtsZentrum
Telefon: 0331 977-3450
E-Mail: sekremrzuni-potsdamde
Internet: www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/mrz/5._Menschenrechtstag_21-10-2015.pdf

Medieninformation 13-10-2015 / Nr. 137
Jana Scholz

Universität Potsdam
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Tel.: +49 331 977-1665
Fax: +49 331 977-1130
E-Mail: presseuni-potsdamde
Internet: www.uni-potsdam.de/presse

Online gestellt: Edda Sattler
Kontakt zur Onlineredaktion: onlineredaktionuni-potsdamde