Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Universität Potsdam setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Anwendungen und sind bemüht die Angebote im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 2.1.2. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA
beachtet.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den zentralen Webauftritt der Universität Potsdam – www.uni-potsdam.de – und die zentralen Webdienste boxup.uni-potsdam.de, mailup.uni-potsdam.de, gitup.uni-potsdam.de, bi.uni-potsdam.de und formup.uni-potsdam.de.
Diese Erklärung gilt nicht für Projekt-Websites und Webdienste von Organisationseinheiten der Universität, die eigenständige Webanwendungen betreiben.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Universität Potsdam ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Digitale Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
- Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
- Innerhalb der Einrichtung gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten
Konformitätsstatus
Teilweise konform: Diese Anwendung entspricht teilweise den Vorgaben der EN 301 549.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 25. August 2020
Letzte Überprüfung: 25.11.2024
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei der Benutzung einige Probleme auftreten.
Dies ist eine Beschreibung der bekannten nicht barrierefrei zugänglichen Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem feststellen, das nicht aufgeführt ist.
- Abseits der Hauptseiten fehlen teilweise alternative Text-Inhalte für Bilder und Tabellen sowie Linkbeschreibungen.
- Es können Fehler in der Struktur und Inhaltshierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
- Nicht alle Dokumente liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
- Alternativen für Audiodateien und stumme Videos sind teilweise nicht vorhanden.
- Kartografische Darstellungen sind derzeit nicht barrierefrei.
- Online-Formulare sind zumeist nicht barrierefrei.
- Bewegte Inhalte (sog. Slider) sind nicht abschaltbar.
- Webdienste, bei denen eine Anmeldung notwendig ist, sind teilweise nicht barrierefrei.
Begründung:
Als Universität verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt und betreiben komplexe zentrale Webanwendungen mit vielen Beteiligten. Der Webauftritt und die zentralen Webanwendungen wurden vor dem 23. September 2018 veröffentlicht und entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit.
Verschiedene Dokumente aus Büroanwendungen (beispielsweise PDF-Dateien) konnten auf Grund der Vielfalt und Komplexität noch nicht vollständig umgestellt werden.
Wir arbeiten daran, die Webinhalte und Dokumente barrierefrei anzubieten.
Unterstützung für Studierende und Beschäftigte
- Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung werden vom Beratungsteam der Universität Potsdam unterstützt.
- Beschäftigte werden von der Beauftragten für schwerbehinderte Mitarbeiter der Universität Potsdam unterstützt.
Feedback-Mechanismus
Sie können uns bestehende Mängel zur Einhaltung der Anforderungen der Barrierefreiheit mitteilen. Informationen, die nicht barrierefrei sind, können Sie barrierefrei anfordern.
Kontakt
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
E-Mail: bitvuuni-potsdampde
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Chief Information Officer (CIO)
Dr. Peter Kostädt
E-Mail: ciouuni-potsdampde
Potsdam, 01.12.2024