Gemäß der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen und den Umsetzungsregelungen in nationales Recht veröffentlicht die Universität Potsdam für den zentralen Webauftritt - www.uni-potsdam.de - eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Die oben genannte Erklärung zur Barrierefreiheit ist auf der Homepage der UP eingetragen und muss von allen Webseiten aus durch eine gesetzte Verlinkung aufrufbar sein.
Sie sind daher aufgefordert bis zum Mittwoch, 14.10.2020 auf den Webseiten in Ihrem Webprojekt in der Fußzeile einen neuen Link mit der Bezeichnung "Barrierefreiheit" bzw. auf den englischsprachigen Webseiten mit der Bezeichnung "Accessibility" einzutragen.
Detaillierte Hinweise zur Verlinkung finden Sie im Benutzerleitaden unter der Adresse https://www.preview.uni-potsdam.de/de/typo3-leitfaden/barrierefreiheit (aus dem Intranet erreichbar).
Nachdem Sie Ihre Arbeiten abgeschlossen haben, informieren Sie uns darüber bitte bis zum 14.10.2020 per E-Mail an zim-cms-team@uni-potsdam.de. Geben Sie hierbei den Betreff "Barrierefreiheit" sowie im Text den Namen des entsprechenden Webprojekts an.
Für Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Barrierefreiheit" an zim-cms-teamuuni-potsdampde.