Freigabe eines Webprojekts beantragen
Bevor Ihr Webprojekt erstmalig durch das ZIM freigegeben werden kann, muss dieses folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Eine grobe Struktur der Webseite muss erkennbar sein.
- Die Beispieltexte müssen entfernt oder mit spezifischen Informationen der Organisationseinheit befüllt sein.
- URLs sollten so generiert sein, dass sie die Seitenstruktur widerspiegeln.
- Auf der Seite „Impressum" muss der Abschnitt „Inhaltliche Verantwortlichkeit“ korrekt bearbeitet sein.
- Bei großen Webprojekten „mit Bühne“:
- Verwenden Sie das Element „Bühne“ in der Spalte „Bühne“ auf der Startseite
- Befüllen Sie Newsspalte der Startseite mit Inhalt
Zusätzlich dazu empfehlen wir vor der Projektfreigabe die Überprüfung der folgenden Punkte durch das ZIM durchführen zu lassen:
- Überprüfung auf fehlerhafte Verlinkungen. Verhindern Sie Verlinkungen, die auf eine nicht erreichbare Seite verweisen.
- Überprüfung der generierten Webadressen im Hinblick auf eine logisch korrekte Benennung. Im Sinne der Suchmaschinenoptimierung sollten Webadressen nach der Projektfreigabe nach Möglichkeit nicht mehr geändert werden. Stellen Sie daher bereits vor der Projektfreigabe sicher, dass Sie sinnvolle Webadressen verwenden. Mögliche Auswirkungen von späteren Änderungen können Sie auf der Seite Das Ändern einer bestehenden Seite nachlesen.
Bei Interesse schreiben Sie vor der Beantragung der Freigabe Ihres Webprojekts bitte eine E-Mail an zim-cms-teamuuni-potsdampde. Wir werden Ihnen schnellst möglich eine Auswertung zukommen lassen.
Downloads
- Datenschutzerklärung (PDF 107KB)
Sofern alle Mindestanforderungen erfüllt sind, wird Ihr Webprojekt innerhalb von vier Werktagen freigegeben. Sie erhalten nach erfolgter Freigabe eine E-Mail zur Bestätigung.
Redaktionelle Konformitätsprüfung
Bei der redaktionellen Konformitätsprüfung wird Ihr Webprojekt hinsichtlich der Grundbestimmungen im Umgang mit dem Corporate Design, der Suchmaschinenoptimierung, des Urheberrechts sowie der Barrierefreiheit und der Verwendung aktueller Webstandards geprüft. Auch die Usability Ihrer Seite wird betrachtet.
Zeitnah nach der Projektfreigabe erfolgt die Prüfung durch das ZIM und wird den Redaktionsmitgliedern des Webprojekts per E-Mail zugesendet.
Die Umsetzung der in der Prüfung aufgeführten Punkte wird dringend empfohlen.
Folgende Kriterien werden u.a. geprüft:
- Sind die Link-Titel ergänzt (Barrierefreiheit)?
- Sind die Bildbeschreibungen für Sehbehinderte ausgefüllt (Barrierefreiheit)?
- Sind die Bildautoren benannt (Urheberrecht)?
- Gibt es exakt eine H1-Überschrift pro Seite (Suchmaschinenoptimierung)?
- Gibt es leere Seiten? Entweder sollen sie verborgen werden oder als Verweis auf die erste Unterseite eingerichtet werden (Usability).
- Ist die englische Übersetzung der Seite deaktiviert, falls es keine englische Inhalte gibt (Usability)?
- Footer, Bereich Anfahrt: Ist die Hausanschrift für den Kartenauschnitt an das ZIM übermittelt (Usability)?
Eine detaillierte rechtliche Prüfung findet durch das ZIM und das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht statt!