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Master Soziologie (StO 2020)

Bitte beachten Sie folgende Informationen und Abläufe, wenn Sie sich Ihr Praktikum anerkennen lassen möchten:

Was sagt die Studienordnung?

Gemäß der Studienordnung ist ein achtwöchiges Praktikum (=300 Stunden) zu absolvieren, für das 12 Leistungspunkte gutgeschrieben werden.

Was wird anerkannt?

Vorrangig Praktika, Hiwi- und Werkstudenten-Jobs. Alle Infos dazu gibt es hier.

Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Studierende sind für die Suche nach einem Praktikumsplatz selbst verantwortlich. Die Praktikumsberatung, das International Office und der Career Service der Uni Potsdam helfen aber gerne weiter.

Muss ich mein Praktikum vorab anmelden?

Nein. Sie können es aber trotzdem gerne tun. Vorteil: Der Praktikumsbeauftragte prüft vorab, ob das Praktikum den Anforderungen der Sozialwissenschaftlichen Fakultät entspricht. So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie später die Anerkennung beantragen.

Darf ich den Pflichtzeitraum splitten?

Nein.

Wann beantrage ich die Anerkennung?

Erst nach dem Praktikum. Bitte reichen Sie einen Praktikumsbericht und eine Bestätigung vom Praktikumsgeber ein. Eine Antragsfrist existiert nicht.

Wohin schicke ich die Unterlagen?

Via Mail an: praktikumsberatung-sowiuni-potsdamde 

Was muss ich noch beachten?

Bitte melden Sie sich nach Abgabe des Praktikumsberichts in PULS für das Praktikum an. Dies ist unter "Meine Module" möglich.

Wann erhalte ich Bescheid, ob mein Praktikum anerkannt wurde?

Die Prüfung Ihres Praktikumsberichts wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann eine kurze Info per E-Mail von uns, ob Ihr Praktikum anerkannt wurde. Die erworbenen Leistungspunkte werden i.d.R. bis zum Ende des Semesters verbucht; im Wintersemester also bis zum 31. März, im Sommersemester zum 30. September. Falls die Eintragung vorher nötig ist, lassen Sie uns dies bitte umgehend wissen.

Noch Fragen? Werfen Sie einen Blick in unsere FAQs.