Masterstudiengang: 'Linguistik: Kommunikation - Variation - Mehrsprachigkeit'
Der Studiengang MT KVM hat zum SoSe 2021 letztmalig immatrikuliert und läuft nun aus. Für KVM-Studierende ändert sich nichts; sie können wie geplant fertig studieren. Ein Wechsel in den Nachfolgerstudiengang [Master "Linguistik im Kontext"] ist allerdings auch möglich. Näheres erfahren Sie hier.
FAQs
Informationen zu den Auswirkungen von Corona finden sich hier. |
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den folgenden Themen:
- Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
- Kurswahl und Anmeldung
- Modularbeiten
- MSK-Modul
- TMA-Modul
- Forschungs-/Projektmodul
- Prüfungsmodalitäten
- Erwerbstätigkeit, gesundheitliche Beeinträchtigungen und familiäre Verpflichtungen
- Auslandsaufenthalte
- Gasthörerschaften
- Anerkennung von Leistungen
- Umbuchung von Leistungen
- Transcript of Records
- Masterarbeit
- Studienabschlussberatung
- Studiengangswechsel
- Exmatrikulation
- Berufsfelder
Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
Informationen zum Studiengang
Der Studiengang MT KVM hat zum SoSe 2021 letztmalig immatrikuliert und läuft nun aus. Für KVM-Studierende ändert sich nichts; sie können wie geplant fertig studieren. Ein Wechsel in den Nachfolgerstudiengang [Master "Linguistik im Kontext"] ist allerdings auch möglich. Näheres erfahren Sie hier.
Müssen Studiengebühren entrichtet werden?
Nein, allerdings fallen Semestergebühren in Höhe von ca. 300 € an. Diese beinhalten ein Semesterticket für das gesamte Nahverkehrsnetz von Berlin und Brandenburg. Die kostenlose Fahrradmitnahme im Bereich ABC Berlin und ABC Brandenburg ist ebenso enthalten.
Kurswahl und Anmeldung
Wie funktioniert PULS?
Für Studierende gibt es mittlerweile 3 Videos, die die Benutzung von PULS näher vorstellen.
Das erste Video erläutert die Benutzung von PULS: wo Veranstaltungen zu finden sind, wie man diese belegt und wie man eine neue iTAN Liste generiert. Das Video finden Sie hier auf YouTube: https://youtu.be/dm58uoyyI9A
Im zweiten Video geht es etwas genauer um den Stundenplanbau: wie der Studienverlaufsplan und die Modulbeschreibungen zu lesen sind, wie Veranstaltungen vorgemerkt und belegt werden können und welche Fristen beim Rücktritt zu beachten sind. Das Video finden Sie hier auf YouTube: https://youtu.be/gj3SXUsjuRI
Das dritte Video dient spezifisch internationalen Programmstudierenden zur Orientierung und erläutert die Benutzung und Besonderheiten auf Englisch. Das Video finden Sie hier auf YouTube: https://youtu.be/FTLUjGFvJi0
Alle 3 Videos stehen mit deutschen und englischen Untertiteln zur Verfügung.
Wie stelle ich mir meinen Stundenplan zusammen?
Im Modulhandbuch finden Sie Informationen dazu, welche Kurse Sie belegen müssen. Der für Sie gültige exemplarische Studienverlaufsplan gibt Ihnen ein Beispiel, wann das jeweils sein sollte (siehe dazu auch Forschungs- und Projektmodul, MSK-Modul und TMA-Modul). Wichtig ist insbesondere die Modulbezeichnung.
Bitte beachten Sie bei der Kurswahl, dass Sie realistisch gesehen wahrscheinlich nicht mehr als 6 Kurse + Modularbeit pro Semester schaffen. Sollten Sie neben dem Studium arbeiten wollen/müssen, beachten Sie bitte die Hinweise zur Erwerbstätigkeit.
Prüfen Sie zudem bereits bei der Auswahl der Kurse, ob ggf. zusätzliche Sprachkenntnisse erforderlich sind!
Sie können auch zusätzliche Kurse belegen. Dies ist aber nur bei freien Kapazitäten möglich und muss mit der jeweiligen Lehrkraft abgesprochen sein.
Weitere Hinweise auf die konkrete thematische Ausrichtung von Lehrveranstaltungen finden Sie auch, wenn Sie auf die Webseiten des jeweiligen Lehrenden schauen.
Bitte beachten Sie, dass einige Kurse in der Fremdsprache unterrichtet werden. Gute Sprachvoraussetzungen sind hier Grundbedingungen für den Studienerfolg. Im Zweifel wenden Sie sich an den/die jeweilige/n Lehrende/n.
Wo finde ich die angebotenen Kurse für den Studiengang KoVaMe der Universität Potsdam?
Die Kurse des Masterstudiengangs KoVaMe und ihre Modulzuordnungen werden sowohl im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis der Universität Potsdam (KVV) als auch auf PULS aufgeführt. Alle Informationen dazu erhalten Sie hier. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr gewünschter Kurs auch wirklich für das von Ihnen zu belegende Modul geöffnet ist. Haben Sie einen Kurs gewählt, müssen Sie sich in der Regel über PULS dafür anmelden (siehe auch die weiteren Hinweise zur Anmeldung über PULS).
Sollten Sie Probleme mit der Belegung von Kursen haben, weil in einem Modul zu wenige oder die nötigen Kurse nicht überschneidungsfrei angeboten werden, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Modulverantwortlichen, im Notfall auch an die Koordinatorin des Studiengangs.
Wie kann ich mich als immatrikulierte/r Studierende/r für meine Kurse im Fach KoVaMe anmelden?
Der Masterstudiengang KoVaMe an der Universität Potsdam ist ein fächerübergreifender Studiengang. Die Modalitäten zur Kursbelegung sind von den Instituten abhängig, die Seminare für das Fach anbieten. Wählen Sie zum Beispiel einen Kurs, der vom Institut Germanistik angeboten wird, können Sie sich über PULS für den Kurs anmelden.
Sollten Sie sich für einen Kurs nicht über PULS anmelden können, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei dem entsprechenden Institut oder Lehrpersonal des Kurses nach den Einschreibemöglichkeiten.
Wie überprüfe ich, ob ich mich für einen Kurs über PULS anmelden kann oder nicht?
Wenn Sie auf der PULS-Seite den Button anmelden sehen, dann ist der Kurs über PULS zu belegen. Sehen Sie diesen Button nicht, erkundigen Sie sich bitte frühzeitig bei dem entsprechenden Institut oder Lehrpersonal, wie Sie sich für den Kurs einschreiben können.
Wenn ich ein Seminar über PULS belegen möchte, werde ich aufgefordert, unbedingt eine der voranstehenden Leistungserfassungen auszuwählen. Dabei taucht ein und derselbe Kurs unter einem Modul mit drei verschiedenen Prüfungsnummern auf. Was heißt das?
Für die Module MSM, SKSW und SBSS gilt: Um ein Modul erfolgreich abzuschließen, müssen in jedem Modul drei Seminare mit drei unterschiedlichen Prüfungsnummern belegt werden, bspw. im Modul 103 (MSM) ein Seminar mit der Nummer 1031, eins mit der Nummer 1032 und eins 1033. Die Auswahl ist hier nur aus formalen Belegungsgründen nötig, sie sagt nichts darüber aus, welche Form der Prüfungsleistung im Seminar erbracht werden muss. Das legt der Dozent fest. Auch die Auswahl des unbenoteten Seminars erfolgt erst später bei der Portfolioprüfung. Vermeiden Sie aber unbedingt die Doppelbelegung einer Prüfungsnummer, da dies zu Problemen bei der Leistungserfassung in PULS führt. Sie dürfen also pro Prüfungsnummer nur ein Seminar belegen. (Im Notfall müssen Sie sich aus dem Seminar aus- und wieder eintragen und dies vorher dem Dozenten mitteilen, damit Sie nicht aus dem Seminar fallen.)
Bei den Modulen TMA, MSK und FP müssen Sie allerdings von Anfang an genau darauf achten, sich für die richtige Prüfungsnummer anzumelden. Prüfungsnummern und Erklärungen finden sich im Modulhandbuch.
Sie können auch zusätzliche Kurse belegen. Dies ist aber nur bei freien Kapazitäten möglich und muss mit der jeweiligen Lehrkraft abgesprochen sein. Bitte beachten Sie, dass diese Kurse nicht im Transcript of Records erscheinen.
Kann ein Kurs auch für ein weiteres Modul geöffnet werden? Können Kurse aus weiteren Instituten angeboten werden?
Im Zuge der Lehrplanung werden alle passenden Lehrveranstaltungen für alle Module geöffnet, in die sie inhaltlich und methodisch passen. Eine Öffnung für weitere Module ist daher nicht möglich, ohne die Studienstruktur aufzuweichen, und somit die Qualität Ihres Abschlusses zu mindern. Wir möchten Sie also bitten, von derartigen Anfragen abzusehen.
Beachten Sie bitte zudem, dass nur Masterseminare der am Studiengang teilnehmenden Institute und Institutionen für unseren Studiengang angerechnet werden können.
Sollten Sie zusätzlich zu den von KoVaMe abgedeckten Themenfeldern, oder gar schwerpunktmäßig, an anderen linguistischen Fragestellungen interessiert sein, könnte es sich lohnen, einen alternativen Studiengang in Betracht zu ziehen (vgl. verwandte Studiengänge an der UP).
Kann ich von Kursen wieder zurücktreten?
Der Rücktritt von Kursen ist durch den Studierenden nur möglich im Einschreibezeitraum, also bis spätestens 10.11./10.05. Für Ausnahmen müssen besondere Gründe vorliegen, z.B. Krankheit etc. und sie müssen in Absprache mit dem Prüfungsausschuss beim Prüfungsamt beantragt werden.
Ich bin für mein Masterstudium nach Potsdam gekommen. Wo finde ich die wichtigsten Informationen für meinen Studienstart?
Ein herzliches Willkommen an der Universität Potsdam. Die Universität bietet ein breites Spektrum von Informationen und Beratungsmöglichkeiten für neue Studierende. Die Wichtigsten davon finden Sie in einer Informationsbroschüre der Philosophischen Fakultät zusammengefasst.
Neben E-Mail-Adressen der Prüfungsausschüsse, Fachschaftsräte und Beratungsstellen finden Sie hier Lagepläne der Campus Neues Palais und Golm, an denen Ihre Lehrveranstaltungen stattfinden werden, und wichtige Informationen zum Teilzeitstudium und zur Studienabschlussberatung (s. Zwangsexmatrikulation).
Modularbeiten
Was muss ich bei Modularbeiten beachten?
Durchschnittlich müssen Sie im 1.-3. Fachsemester je zwei Module abschließen, wenn Sie sich an den Vorschlag des Studienverlaufsplans halten wollen. Bitte beachten Sie den Umfang der dazu nötigen Arbeiten - bei Modularbeiten 180 Stunden! - und beginnen Sie nicht erst im letzten Semester damit.
Brauchen Sie konkrete Hilfestellung bei Themenfindung und/oder beim Verfassen der Arbeit? Einmal in jedem Semester findet ein Module Paper Workshop statt (zu Terminen siehe Aktuelles), wo Sie ganz praktische Tipps bekommen. Unbedingt empfehlenswert!
Für alle Module außer TMA und MSK gilt: Modularbeiten sind nur an Module gebunden, nicht an Seminare, d.h. sie können in der Folge von im Modul belegten Seminaren erstellt werden, müssen es aber nicht. Das Thema findet sich daher im Seminar, oder Sie haben selbst eines, das zum Modul passt, müssen aber eine betreuende Lehrkraft suchen.
Das Anmelde- und Abgabedatum ist mit der betreuenden Lehrkraft zu vereinbaren.
Eine Anmeldung ist lediglich intern bei der betreuenden Lehrkraft nötig (also nicht über PULS). Der Modularbeitstitel erscheint daher auch nicht im Transcript of Records (da es keine Prüfungsnummer für die Modularbeit gibt); Sie können ihn aber bei Arbeitgebern z.B. über den Schein nachweisen.
Mit der Arbeit geben Sie dann bitte einen vorausgefüllten Schein ab, den die betreuende Lehrkraft dann nur noch mit Note und Unterschrift vervollständigen muss. Diesen reichen Sie wie alle anderen Scheine des Moduls bei der Portfolioprüfung ein.
Modularbeiten haben eine Länge von 18-22 Seiten. Eine Verringerung der Seitenzahl ist z.B. in Absprache mit der betreuenden Lehrkraft möglich bei der Erstellung von Transkripten, in Abhängigkeit von deren Detailliertheit.
Beachten Sie bitte auch die allgemeinen und institutsspezifischen Plagiatsrichtlinien.
Zu Modularbeiten im MSK-Modul beachten Sie bitte die Hinweise zum KomPeLing-Projekt und zum MSK-Modul.
Zum Abschluss des TMA-Moduls beachten Sie bitte die Hinweise zum KomPeLing-Projekt und zum TMA-Modul.
Gibt es Alternativen zur Modularbeit?
Die Modularbeiten sollen Sie auf die Masterarbeit vorbereiten. Daher ist es ratsam, mindestens 2-3 Modularbeiten auch tatsächlich zu schreiben.
Grundsätzlich ist es jedoch möglich, eine alternative Leistung anstelle einer Modularbeit zu erbringen. Die Studienordnung (vgl. §8) nennt hier z.B. Vorträge auf Konferenzen, wissenschaftliche Publikationen, Projektberichte, die Leitung von Seminaren, Moderation von Workshops, Durchführung von Interviews oder Fallstudien etc.
Zu beachten ist, dass alle Leistungen jeweils einen Workload von 180h haben sollen. Protokolle und Projektberichte sollten daher z.B. fachlich fundierte Protokolle/Berichte von mind. 1-tägigen Workshops o.ä. fachwiss. Veranstaltungen sein und einen Umfang von 10-12 Seiten haben. Auch moderierte Kolloquia sollten z.B. internationale, mind. 1-tägige fachwissenschaftliche Veranstaltungen sein; möglich ist hier auch die Übernahme der Vorbereitung und Durchführung von Lesezirkeln als ExpertIn für die bearbeitete Literatur in ihrem fachwissenschaftlichen Kontext.
Wie bei der Modularbeit ist es auch bei alternativen Leistungen von zentraler Bedeutung, dass Sie zunächst eine Lehrkraft finden, welche bereit ist, die Leistung zu betreuen und zu bewerten. Hier muss im Fall einer alternativen Leistung allerdings nicht nur die inhaltliche Passung sichergestellt werden, sondern auch die Begutachtungsmodalitäten (wenn Sie sich z.B. einen Vortrag an einer externen Einrichtung, an welchem der/die Betreuer*in nicht teilnehmen kann, anerkennen lassen möchten).
Zudem sollten Sie bezüglich der Anrechenbarkeit auch mit der/dem jeweiligen Modulverantwortlichen Rücksprache halten.
MSK-Modul
Was muss ich beim MSK-Modul jetzt beachten?
Ab 01.10.2017 gilt zusätzlich zu den Hinweisen auf der MSK-Seite:
- Im MSK-Modul gibt es keine Portfolioprüfung mehr, sondern eine Modulprüfung. Sie besteht im Verfassen der Modularbeit.
- Sie melden sich über PULS für die Kurse und mit MSK3 automatisch für die Modulprüfung an. (Prüfungsnummern beachten (s. Modulhandbuch)! ab 01.10.2017 MSK3/Modulprüfung = 1025)
- Sie sammeln in diesem Modul keine Scheine mehr. Alle Leistungen werden direkt in PULS eingetragen und erscheinen im Transcript of records.
- Die Note ergibt sich aus der Modularbeit gemäß den Leistungsanforderungen im Kurs.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise in den MSK-Kursen.
Ab SoSe 2018 werden auch in anderen Modulen Kurse angeboten, die MSK entweder gut ergänzen oder darauf aufbauen. Informationen dazu erhalten Sie bei den MSK-Lehrenden und bei der Studiengangsbetreuung.
TMA-Modul
Was muss ich beim TMA-Modul jetzt beachten?
Im WS 2019/20 startet das neue Einführungsmodul (TMA). Bitte beachten Sie daher unbedingt die Informationen auf unserer Webseite zum TMA-Modul.
Forschungs-/Projektmodul
Wie läuft das Modul FP ab? Und wie werden die Leistungen dort verbucht?
Das Modul „Forschungs- und Projektarbeit (FP)“ dient dazu, dass Sie erste eigene Schritte in Richtung Forschung bzw. professionelle Anwendung Ihres linguistischen Wissens unternehmen. Es läuft etwas anders ab als die anderen Module:
- Projektseminar (FP1): Hier bekommen Sie nochmals die Gelegenheit, ein Thema für Ihre Masterarbeit zu finden. Sollten Sie bereits ein Thema gefunden haben, bietet es sich an, spätestens im 3. Semester einfach noch ein weiteres, zu Ihrem Thema passendes Projektseminar zu besuchen. Wählen Sie dazu unter den angebotenen (Projekt-)Seminaren (FP1) entsprechend Ihren thematischen Neigungen eines aus und melden sich über PULS dafür an, wenn das für dieses Seminar möglich ist. Die Art der Leistungsabnahme wird vom Lehrenden festgelegt und benotet. Die Note wird vom Lehrenden direkt an das Prüfungsamt gemeldet.
- Kolloquium (FP2): Begleitend zur Erstellung der Masterarbeit (empfohlen für das 4. Semester) wählen Sie unter den angebotenen Kolloquien eines, das Ihnen thematisch und/oder methodisch bei der Erstellung Ihrer Abschlussarbeit helfen kann. Idealerweise wird es vom Betreuer Ihrer Masterarbeit geleitet. Um einen Platz im Wunschkolloquium und beim Wunschbetreuer zu sichern, empfiehlt sich eine frühzeitige Eingrenzung des Themas und eine Kontaktaufnahme mit dem Wunschbetreuer (im 3. Semester). Für das Kolloquium melden Sie sich über PULS an. Nach erfolgter Leistungsabnahme wird die Teilnahme vom Lehrenden direkt dem Prüfungsamt gemeldet.
- Praktikum/ Projektarbeit (FP3): Das Praktikum soll dazu dienen, ein Thema für die Masterarbeit zu finden und/oder erste Kontakte zu zukünftigen Arbeitgebern zu knüpfen. Es wird empfohlen, es studiumsbegleitend durchzuführen (1.-3. Semester). Sie können auch für entsprechende Praktika, die bis zu einem Jahr vor dem Studium absolviert wurden, einen Antrag auf Anerkennung stellen.
Brauchen Sie noch ein Praktikum, suchen Sie sich dafür entsprechend Ihrer Berufsabsichten einen Praktikumsgeber innerhalb oder außerhalb der Universität (bitte beachten Sie hierzu das universitätsweite Praxisportal sowie die Liste bisheriger Praktikumsgeber) und arbeiten Sie dort mind. 180h. (Achtung: Ab sofort können Sie sich auch für den Besuch des Module Paper Workshops, der 1x/Semester angeboten wird, 10 h für FP3 gutschreiben lassen. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Ankündigungen.)
Während des regulären Praktikums führen Sie einen Stundennachweis und machen am besten bereits Notizen zu relevanten Punkten für den Praktikumsbericht. Den Stundennachweis lassen Sie vom Praktikumsgeber abzeichnen.
Der Projekt-/Praktikumsbericht soll das Praktikum linguistisch qualifiziert reflektieren. Er sollte möglichst vor Beginn des Masterarbeitssemesters abgeschlossen sein. Den Bericht reichen Sie zusammen mit dem Stundennachweis bei der Modulverantwortlichen (Frau Susanne Reinhardt) ein. Außerdem müssen Sie sich über PULS für „Praktikum/Projekt“ (Prüfungsnummer 1064) anmelden. Die Note wird von der stellvertretenden Modulverantwortlichen direkt in PULS verbucht.
Ausführliche Informationen zum Praktikumsbericht finden Sie im nächsten Eintrag.
Sie brauchen für das FP Modul also keine Scheine sammeln und keinen Portfolioprüfungsschein einzureichen. Das Prüfungsamt errechnet die Note selbst. Hier können sich dadurch auch Gesamtmodulnoten ergeben, die nicht dem 0,3er-System entsprechen.
Was muss ich bezüglich des Praktikums(berichts) beachten?
Im Verlauf Ihres Studiums müssen Sie ein Pflichtpraktikum im Umfang von mindestens 180 Stunden absolvieren (dies entspricht 4,5 Arbeit in Vollzeit). Um die Leistungspunkte für das Praktikum angerechnet zu bekommen, müssen Sie darüber hinaus einen Projekt-/Praktikumsbericht verfassen; dieser soll das Praktikum linguistisch qualifiziert reflektieren. Er sollte möglichst vor Beginn des Masterarbeitssemesters abgeschlossen sein. Im Folgenden finden Sie einige der zentralen Informationen zum Praktikum und Praktikumsbericht.
Geeignete Tätigkeiten
Grundsätzlich bestehen nur wenige Einschränkungen bezüglich der Tätigkeiten, die Sie im Rahmen Ihres Praktikums ausführen können. Natürlich sollte Sie das Praktikum dazu befähigen, Ihre Tätigkeit im Anschluss linguistisch zu reflektieren - mit anderen Worten, Sprache und Sprachverwendung sollten in Ihrem Praktikumsalltag eine Rolle spielen - und die Tätigkeit sollte den erforderlichen Umfang von 180 Stunden haben, darüber hinaus sind Sie in Ihrer Wahl jedoch völlig frei. Wichtig ist jedoch, dass Sie im Anschluss die verschiedenen Kernthemen des Praktikumsberichts (siehe Empfehlungen zum Praktikumsbericht), und hierbei insbesondere die Auseinandersetzung mit dem Praktikum aus linguistischer Sicht, gründlich bearbeiten können. Insbesondere, wenn Sie überlegen, sich eine vergangene Tätigkeit als Praktikum anrechnen zu lassen, sollten Sie also darüber nachdenken, ob Sie diese Voraussetzung erfüllen können.
Wenn Sie sich bezüglich der Anrechenbarkeit Ihrer Tätigkeit unsicher sind, kontaktieren Sie gern die Modulverantwortliche.
Zeitpunkt des Praktikums
Sie können das Praktikum theoretisch zu jeder Zeit während Ihres Studiums absolvieren; zusätzlich steht es Ihnen frei, bereits laufende Tätigkeiten (z.B. als WHK, Werkstudierende) oder sogar Tätigkeiten, die Sie bis zu einem Jahr vor Beginn Ihres Masterstudiums absolviert haben, als Praktikum anrechnen zu lassen, vorausgesetzt, diese erfüllen die oben genannten Voraussetzungen. Jedoch ist es zu empfehlen, das Praktikum und den Bericht abzuschließen, bevor Sie mit der Arbeit an Ihrer Masterarbeit beginnen; da es im Praktikumsbericht darum geht, Ihre Praktikumstätigkeit vor dem Hintergrund Ihres Masterstudiums zu reflektieren, ist es zudem ratsam, dass Sie erst ein wenig studieren (1-2 Semester), bevor Sie den Praktikumsbericht verfassen.
Anmeldung
Das Praktikum selbst muss nicht angemeldet werden; für den Praktikumsbericht melden Sie sich über PULS an (Prüferin: Susanne Reinhardt). Die Leistungspunkte für Praktikum und Praktikumsbericht werden nach erfolgreichem Bestehen des Praktikumsberichtes gemeinsam verbucht.
Sprache
Der Bericht kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
Inhalte und Bestandteile
Neben dem Praktikumsbericht selbst müssen ein vom Praktikumsgeber unterschriebener Stundennachweis und der ausgefüllte Fragebogen zum Praktikum (s. hierzu auch Empfehlungen zum Praktikumsbericht) eingereicht werden.
Inhaltliche Hinweise finden Sie in den Empfehlungen zum Praktikumsbericht. Hier werden relevante Inhalte aufgeführt; bitte orientieren Sie sich hieran. Die Empfehlungen enthalten zudem eine Vorlage für das Deckblatt des Berichts, welches Sie gern in Ihren eigenen Bericht kopieren und entsprechend anpassen können. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Praktikumsbericht um eine wissenschaftlichen Text handelt; dementsprechend sind inhaltliche und formale Standards des wissenschaftlichen Arbeitens einzuhalten. Für die Erstellung von Literaturreferenzen und das Literaturverzeichnis orientieren Sie sich bitte an den folgenden Vorgaben. Bitte beachten Sie auch (durchgehend!) die Richtlinien zum Plagiat der Universität Potsdam, und vergessen Sie nicht, Ihrer Arbeit eine unterschriebene Selbstständigkeitserklärung beizufügen.
Herzstück Ihrer Arbeit wird die Auseinandersetzung mit dem Praktikum aus linguistischer Sicht sein. Dieser sollte im Regelfall 6-7 Seiten Text umfassen; Abbildungen zählen in diese Vorgabe nicht mit hinein. Um sich ein Bild davon zu machen, wie der Bericht gestaltet werden kann, finden Sie einige Beispielberichte hier; beachten Sie dabei allerdings die veränderten Seitenangaben.
Rückfragen zu Inhalten, Bewertungskriterien und Formalia können Sie gern der Modulverantwortlichen (aktuell: Susanne Reinhardt) stellen - sofern Sie die wöchentliche Sprechstunde nicht wahrnehmen können, schicken Sie gern eine E-Mail an susanne.reinhardt@uni-potsdam.de.
Prüfungsmodalitäten
Welche Leistungen müssen für das Absolvieren der Module erbracht werden?
In den Modulen MSM, SKSW und SBSS müssen drei Lehrveranstaltungen belegt werden, in denen je 3 LP vergeben werden. Zwei dieser Lehrveranstaltungen müssen benotet sein, eine bleibt unbenotet bzw. deren Note unberücksichtigt. Welche das ist, können Sie bis kurz vor der Portfolioprüfung (siehe unten) selbst bestimmen. (Sie suchen sich dann z.B. die schlechteste heraus.) Zusätzlich muss eine Modulhausarbeit angefertigt werden (in der Regel zu einer der drei Lehrveranstaltungen), die mit 6 LP bewertet wird. Modularbeiten haben eine Länge von 18-22 Seiten.
Bitte beachten Sie: Bei der Anmeldung zu Seminaren ist auf PULS die Auswahl 'benotet' voreingestellt. Sie haben dessen ungeachtet die freie Wahl darüber, welches Seminar Sie als 'unbenotet' in die Portfolioprüfung einfließen lassen wollen. Dies entscheiden Sie erst bei der Anmeldung zur Portfolioprüfung.
Informationen zu den Prüfungsleistungen im FP-Modul, TMA-Modul und MSK-Modul finden Sie auf den entsprechenden Seiten.
Warum brauche ich Scheine?/Wie werden mir die Leistungen bescheinigt?
Am Ende der Vorlesungszeit eines Semesters wird Ihnen die Teilnahme direkt in PULS bestätigt. Zudem müssen Sie in den Modulen MSM, SKSW und SBSS je einen vorausgefüllten Schein pro Seminar beim jeweiligen Dozenten einreichen, auf dem dieser die Note einträgt und unterschreibt. Die Scheine können im Laufe der vorlesungsfreien Zeit im zuständigen Sekretariat abgeholt werden. Sie sammeln diese für die Portfolioprüfung.
Bitte beachten Sie, dassin diesen Modulen die Leistungspunkte, und die jeweilige Modulnote (jedoch nicht die einzelnen Seminarnoten), erst dann auf PULS erscheinen, wenn die Portfolioprüfung durchgeführt wurde. Sollten Sie eine vorläufige Übersicht über Ihre Leistungen benötigen (z.B. für das BaFöG-Amt), kann Ihnen diese von der Studiengangsbetreuung/Prüfungsausschussvorsitzenden ausgestellt werden. Bitte bringen Sie dazu auch Ihr Transcript of Records in der aktuellen Fassung mit und alle Scheine.
Die Notenverbuchung für die Module TMA, MSK und FP erfolgt direkt via PULS.
Wie funktioniert das Benotungssystem?
Im Modul FP werden nur das (Projekt-)Seminar und der Projekt-/Praktikumsbericht benotet. Beide fließen zu je 50% in die Modulnote ein. Hier können sich dadurch auch Gesamtmodulnoten ergeben, die nicht dem 0,3er-System entsprechen.
In den Modulen MSM, SKSW und SPSS machen die beiden benoteten Lehrveranstaltungen 50% der Modulnote/Portfolioprüfung aus. Die anderen 50% ergeben sich aus der Modularbeit.
Ergeben sich hier bei der Modulnotenberechnung in der Portfolioprüfung Noten, die eine Rundung erfordern, um der in der BAMA-O vorgesehenen Notenskala mit 0,3er Notenschritten für Prüfungsleistungen zu entsprechen, wird eine Rundung nach mathematischen Regeln vorgenommen. Bei Noten, die genau zwischen den 0,3er-Schritten liegen, wird eine Rundung auf den nächstbesseren möglichen Notenschritt vorgenommen. Eine '1,15' wird somit auf '1,0' gerundet, eine '1,85' auf '1,7' etc.; eine '1,175' wird jedoch auf eine '1,3' abgerundet.
(Bisher nicht nach diesem System gerundete und bereits im Prüfungsamt eingereichte Modulnoten werden bei den Studierenden, die die UP noch nicht verlassen haben, noch entsprechend korrigiert.)
Zur Notengebung in den Modulen MSK und TMA beachten Sie bitte die entsprechenden Webseiten.
Was ist eine Portfolioprüfung?
In den Modulen MSM, SBSS und SKSW: Im Rahmen der 'Portfolioprüfung' errechnet der/die jeweilige Modulbeauftragte die Modul-Gesamtnote. Es handelt sich daher nicht um eine zusätzliche Prüfung, sondern lediglich die Überprüfung der von Ihnen erworbenen Leistungsscheine.
Dazu melden Sie sich, nachdem Sie alle Teilleistungen eines Moduls absolviert haben (bitte nicht erst am Ende Ihres Studiums), zur Portfolioprüfung des jeweiligen Moduls über PULS an. Dann reichen Sie eine formlose Erklärung, welche Lehrveranstaltungsnote nicht einfließen soll, und alle Scheine des Moduls beim jeweiligen Modulverantwortlichen ein. Der/die Modulverantwortliche errechnet die Note und übermittelt diese dann direkt via PULS an das Prüfungsamt. Die Scheine können Sie danach in den jeweiligen Sekretariaten wieder abholen, um ggf. später Benotungen innerhalb der Module nachweisen zu können.
Für die Module FP, MSK und TMA beachten Sie bitte die Hinweise auf den entsprechenden Webseiten.
Erwerbstätigkeit, Schwangerschaft, gesundheitliche Beeinträchtigungen und familiäre Verpflichtungen
Was muss ich hier beachten?
Der Master KoVaMe ist als Vollzeitstudium angelegt. Bei Erbringen aller Studienleistungen laut vorgeschlagenem Studienverlaufsplan und in der Regelstudienzeit von vier Semestern haben Sie freie Wochenenden und ca. 3-4 Wochen Urlaub im Jahr. Eine größere Erwerbstätigkeit daneben ist nur schwer möglich. Probleme kann es auch geben bei der Pflege von Angehörigen oder kranken Kindern sowie eigenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen, beachten Sie bitte die folgenden Möglichkeiten:
Bitte beachten Sie, dass Ihnen nach Ablauf von 8 Semestern ohne Studienabschluss die Zwangexmatrikulation droht.
Eine Schwangerschaft können Sie anzeigen, um den Schwangerenschutz in Anspruch nehmen zu können. Unser Studiengang kann jedoch - bis auf das Praktikum, zu dem Sie bitte mit der Studiengangsbetreuerin Rücksprache nehmen, wenn es in die Schwangerschaft fallen wird – unbedenklich weiterstudiert werden.
Die wichtigsten Informationen zum Teilzeitstudium sind zudem in der Informationsbroschüre für Masterstudierende der Philosophischen Fakultät zusammengefasst.
Auslandsaufenthalte
Ich möchte während meines KoVaMe-Studiums eine längere Zeit im Ausland verbringen. Welche Möglichkeiten gibt es da?
Grundsätzlich ist ein längerer Aufenthalt im Ausland während des Studiums zu empfehlen, da Sie nicht nur Ihre sprachlichen, sondern auch Ihre fachlichen Kompetenzen um wichtige Erfahrungen erweitern können.
Dabei gibt es verschiedenen Optionen zwischen denen Sie wählen können:
- Zunächst müssen Sie sich entscheiden, ob Sie an einer ausländischen Universität für ein oder mehr Semester studieren oder ob Sie im Zuge eines Praktikums ins Ausland gehen möchten.
- Wichtig ist auch das Land, in das Sie reisen möchten. Überlegen Sie sich gut, nach welchen Kriterien Sie vorgehen möchten. Zu beachten sind dabei u.a. Sprache und Fächerangebot.
Sollten Sie sich für einen Auslandsaufenthalt entscheiden, ist es lohnenswert, sich frühzeitig zu informieren und vorzubereiten. Wissenswertes finden Sie unter anderem auf dieser Seite, aber auch über die folgenden Links:
- <link http: www.uni-potsdam.de international service center io.html _blank homepage des akademischen>Das International Office
- <link http: www.uni-potsdam.de international service center io team.html kontakt zum akademischen>Mitarbeiter und Sprechzeiten des International Office
- <link http: www.uni-potsdam.de international outgoing _blank informationen zu vorüberlegungen für ein>Vorüberlegungen für ein Auslandspraktikum
- <link http: www.uni-potsdam.de international outgoing studium.html _blank informationen zu vorüberlegungen für ein>Vorüberlegungen für ein Auslandsstudium
- <link http: www.uni-potsdam.de international outgoing studium hsp forms.html _blank liste der formulare für>Für einen Auslandsaufenthalt wichtige Formulare
- <link http: www.uni-potsdam.de international outgoing info.html aktuelles zum thema>Aktuelle Bewerbungsfristen, Termine & Informationsveranstaltungen
Was ist bei der Planung eines Auslandsstudiums zu beachten?
Grundsätzlich ist es ratsam, im Rahmen des Auslandsteilstudiums Lehrveranstaltungen zu besuchen, die Sie sich anschließend anrechnen lassen können. Somit sollten Sie sich während Ihres Auslandsteilstudiums auf eine der Fachrichtungen des KoVaMe-Studiengangs konzentrieren. Es gibt zahlreiche Partnerhochschulen der Universität Potsdam, die ein Studium der Germanistik, Romanistik, Slavistik, Anglistik oder Linguistik inner- und außerhalb des ERASMUS-Programmes anbieten. Finden Sie außerhalb dieser Angebote einen ähnlichen Studiengang, können Sie sich natürlich auch für ein Auslandsteilstudium an der entsprechenden Hochschule bewerben.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Auswahl der Kurse, die Sie während Ihres Auslandssemesters besuchen wollen, vor Ihrer Abreise mit dem jeweiligen KoVaMe-Modulverantwortlichen oder der Prüfungsausschussvorsitzenden abstimmen, damit die Anerkennung der von Ihnen erbrachten Leistungen gewährleistet werden kann.
Bitte beachten Sie dazu auch das Learning Agreement.
- ERASMUS:
Das ERASMUS/Lifelong Learning Programm ist ein Mobilitätsprogramm der Europäischen Union und fördert Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von 3 bis 12 Monaten.
Zu den finanziellen Bedingungen ist festzuhalten, dass Studiengebühren an den Partnerhochschulen entfallen und StipendiatInnen einen finanziellen Zuschuss für die Dauer des Aufenthaltes erhalten.
Das Bewerbungsverfahren ist unkompliziert und findet an den einzelnen Fakultäten und Instituten statt. Zu beachten ist allerdings, dass es nur eine Bewerbungsrunde für beide Semester gibt und diese meist zu Beginn des Wintersemesters erfolgt. Die ERASMUS-KoordinatorInnen am Heimatinstitut entscheiden über die Auswahl der Studierenden und beraten Sie auch gemeinsam mit den KoVaMe-Modulverantwortlichen oder der KoVaMe-Prüfungsausschussvorsitzenden bezüglich der Kursauswahl an den Partnerhochschulen. Dies ist in einem Learning Agreement festzuhalten. Die erbrachten Leistungspunkte können im Rahmen geltender Richtlinien anerkannt werden. Nehmen Sie dazu dann nach Ihrer Rückkehr bitte Kontakt mit dem jeweiligen KoVaMe-Modulverantwortlichen oder der KoVaMe-Prüfungsausschussvorsitzenden auf.
Mehr Informationen zum ERASMUS-Programm finden Sie hier.
- Hochschulpartnerschaften
Die Universität Potsdam unterhält zahlreiche Partnerschaften zu Hochschulen innerhalb Europas (im Rahmen des ERASMUS-Programms) sowie außerhalb Europas. An diesen Hochschulen können Potsdamer Studierende unter vertraglich geregelten Bedingungen für die Dauer von einem akademischen Jahr studieren.
Neben dem Erlass oder der Reduzierung der Studiengebühren gibt es keine weitere finanzielle Unterstützung. Allerdings gibt es andere Finanzierungsmöglichkeiten, die von Ihnen in Anspruch genommen werden können.
Die endgültige Entscheidung über die Zulassung der BewerberInnen liegt in diesem Fall bei den Gasthochschulen, wenn auch vorab eine Kommission der Universität Potsdam über die Nominierung der Studierenden entscheidet.
Weitere Informationen zum Hochschulpartnerschaftsprogramm inkl. Bewerbungsterminen und -unterlagen finden Sie hier.
Bitte erstellen Sie auch hier vor Abreise ein Learning Agreement mit dem jeweiligen KoVaMe-Modulverantwortlichen oder der KoVaMe-Prüfungsausschussvorsitzenden.
- Individualbewerbungen
Sie planen Ihren Auslandsaufenthalt komplett selbst. Dazu zählen Land, Hochschule, Zulassungsvoraussetzungen der ausländischen Hochschule, benötigte Unterlagen und vorgeschriebene Termine. In diesem Fall sollten Sie sich möglichst ein Jahr Zeit nehmen, um sich bestmöglich auf das Auslandsstudium vorbereiten zu können.
Beachten Sie, dass die ausländischen Hochschulen die Studienbedingungen festlegen und diese von Hochschule zu Hochschule auch innerhalb eines Landes verschieden sein können.
Der DAAD (= Deutscher Akademischer Austausch Dienst) bietet eine Stipendiendatenbank für Auslandsaufenthalte, die nach Fachrichtung und Zielland filtern kann.
Mehr Informationen zu Individualbewerbungen finden Sie hier, außerdem erhalten Sie Auskünfte zu Bewerbungsunterlagen, die Sie in jedem Fall benötigen werden.
Bitte erstellen Sie auch hier vor Abreise ein Learning Agreement mit dem jeweiligen KoVaMe-Modulverantwortlichen oder der KoVaMe-Prüfungsausschussvorsitzenden.
Was ist bei der Planung eines Auslandspraktikums zu beachten?
Zunächst sollten Sie sich darüber Gedanken machen, wann, wo und zu welchem Zweck Sie ein Auslandspraktikum absolvieren möchten. Anschließend gibt es verschiedene Möglichkeiten, um an einen für Sie passenden Praktikumsplatz zu gelangen. Der Großteil an Studierenden organisiert dieses selbst, allerdings gibt es auch Praktikumsvermittler sowie Praktikumsprogramme, die Sie in Anspruch nehmen können.
- Eigenständige Praktikumsbewerbung
Sie haben die Möglichkeit, sich bei Organisationen und Institutionen initiativ auf einen Praktikumsplatz zu bewerben oder aber sich auf die zahlreichen konkret ausgeschriebenen Stellen zu bewerben. Das International Office der Universität Potsdam bietet Tipps rund um die eigenständige Bewerbung, die von den Bewerbungunterlagen über den Praktikumsvertrag, die Bezahlung, Visums- und Versicherungsfragen (von besonders wichtiger Bedeutung!), bis hin zum Praktikumsbericht und -zeugnis reichen. Zudem finden Sie dort Checklisten, Praktikumsbörsen und weitere Informationen rund um die Individualbewerbung für ein Auslandspraktikum.
- Kommerzielle Praktikumsvermittler
Praktikumsvermittler bieten einen kostenpflichtigen Rundumservice, der i.d.R. Hilfe beim Finden eines Praktikumsplatzes sowie bei der Organisation des gesamten Auslandsaufenthaltes beinhaltet. Dazu zählen u.a. Beschaffung eines Visums wie auch einer Arbeitserlaubnis. Die Kosten der einzelnen Organisationen unterscheiden sich teils stark voneinander und können mitunter sehr hoch ausfallen. Sie sollten daher das Preis-Leistung-Nutzen-Verhältnis genau abwägen.
Nähere Informationen zu kommerziellen Praktikumsvermittlern sowie eine Linkliste mit entsprechenden Anbietern/Organisationen finden Sie hier.
- Praktikumsprogramme
Praktikumsprogramme zeichnen sich durch ihre kostenfreie Hilfe beim Suchen und Finden von Praktikumsplätzen im Ausland aus und leisten je nach Anbieter auch finanzielle Unterstützung für ein Auslandspraktikum. Das frühzeitige Informieren über Bewerbungsmodalitäten und Leistungen der einzelnen Programme lohnt sich, da es teilweise lange Vorlaufzeiten gibt.
Eine Liste von Praktikumsprogrammen wie auch nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie hier.
Gasthörerschaften
(Wie) Kann ich auch Seminare z.B. an der FU Berlin besuchen?
Studierende der Universität Potsdam können z.B. an Berliner Hochschulen Lehrveranstaltungen als Gasthörer besuchen. Bitte sprechen Sie dazu zuerst die Passfähigkeit des Seminars für ein Modul mit dem/der Modulverantwortlichen ab. Zudem müssen Sie bei der gastgebenden Hochschule einen Nebenhörerschein beantragen. Die dort erbrachte Leistung muss dann von der Prüfungsausschussvorsitzenden des KoVaMe-Studiengangs anerkannt werden.
Anerkennung von Leistungen
(Wie) Kann ich mir bereits vor Beginn des Studiums, als Gasthörer oder im Ausland erbrachte Leistungen anerkennen lassen?
Die Studienleistungen müssen in Umfang, Inhalt und Niveau den an der UP im Studiengang angebotenen LVs entsprechen.
Bitte reichen Sie Nachweise dazu zusammen mit einem Antrag auf Anerkennung und. ggf. dem Nebenhörerschein bei der Prüfungsausschussvorsitzenden des Studiengangs ein. Den unterschriebenen Anerkennungsantrag reichen Sie danach wie einen ganz normalen Schein bei der Portfolioprüfung des relevanten Moduls ein.
Weitere Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen finden sich hier.
Der Antrag zur Anerkennung einzelner Seminare findet sich hier. Den Antrag zur Anerkennung einer Portfolioprüfung finden Sie hier.
Umbuchung von Leistungen
Ich würde eine Leistung doch gern unter einem anderen Modul verbuchen, (wie) geht das?
Grundsätzlich sollte man sich vorher überlegen, für welches Modul eine Veranstaltung zählen soll. Bei sogenannten Fehlbelegungen gibt es aber folgende Möglichkeiten:
Bis zum 20.11. bzw. 20.5. eines Semesters kann die Belegung noch durch den Studierenden selbst geändert werden (durch Austragen aus und erneutes Eintragen in einen Kurs).
Danach kann die Fehlbelegung nur noch durch das Prüfungsamt auf Antrag des/r Studierenden geändert werden.
Umbuchungen sind grundsätzlich aber nur möglich, wenn die Veranstaltung auch tatsächlich für das neu anzurechnende Modul geöffnet ist/war.
Transcript of Records
Wie kann ich meine Leistungen (auch schon vor Abschluss des Studiums) nachweisen?
Im Transcript of Records erscheinen die bereits vom Prüfungsamt verbuchten Leistungen in der durch die Studienordnung vorgegebenen Form. Da Letztere für alle Module unseres Studiengangs außer FP Portfolioprüfungen vorsieht, erscheint bis auf das Modul FP auch jeweils nur die Note der Portfolioprüfung und die Gesamtleistungspunktzahl. Daneben sind nur noch die Titel der besuchten Seminare (alle als ‚unbenotet‘ gekennzeichnet, unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung) ersichtlich. Sollten, etwa für Bewerbungen, zusätzlich Nachweise über Benotungen innerhalb der Module oder Modularbeitstitel nötig sein, können dazu die jeweils ausgestellten Scheine dienen.
Bitte beachten Sie, dass außer im FP-Moduldie Leistungspunkte, und die jeweilige Modulnote (jedoch nicht die einzelnen Seminarnoten), erst dann auf PULS erscheinen, wenn die Portfolioprüfung durchgeführt wurde. Sollten Sie eine vorläufige Übersicht über Ihre Leistungen benötigen (z.B. für das BaFöG-Amt), kann Ihnen diese von der Studiengangsbetreuung/Prüfungsausschussvorsitzenden ausgestellt werden. Bitte bringen Sie dazu auch Ihr Transcript of Records in der aktuellen Fassung mit und alle Scheine.
Masterarbeit
Was muss ich bei der Anfertigung meiner Masterarbeit beachten?
Ein Thema finden Sie in einem der Seminare, während des Praktikums oder in der Welt da draußen ;-). Einen Betreuer finden Sie mit dem Thema in einem Seminar; bei einem "eigenen" Thema müssen Sie eine Lehrkraft ansprechen, die in dem Gebiet in KoVaMe unterrichtet. Diese wird gleichzeitig IhrE ErstgutachterIn (s.u.: GutachterInnen).
Bitte beachten Sie hierzu die Vorgaben und Fristen der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung und der fachspezifischen Studienordnung.
Für einen Abschluss des Studiums innerhalb von 4 Semestern sollte die Themenfindung spätestens im 3. Semester erfolgen, die Themenabsprache mit den GutachterInnen spätestens am Ende der vorlesungsfreien Zeit des 3. Semesters. Für die Anmeldung der Arbeit muss keine Mindestleistungspunktzahl erreicht sein, allerdings wird sie in der Regel im letzten Semester angefertigt und die offizielle Bearbeitungszeit beträgt höchstens 6 Monate vom Tag der Anmeldung der Arbeit im Prüfungsamt. Melden Sie die Arbeit unbedingt spätestens 3 Monate vor Abgabe an (das Prüfungsamt leitet die Arbeit sonst erst später an die Gutachter weiter). Um bis zum Ende eines Semesters das Studium abschließen zu können, sollten Sie die Arbeit spätestens 10 Wochen vor dem jeweiligen Semesterende einreichen. Bitte weisen Sie Ihre Gutachter auf eventuell für Sie anstehende Termine hin. Beachten Sie auch, dass die Disputation ebenfalls noch vor Studiumsabschluss erfolgen muss.
Alle weiteren Details der Arbeit klären Sie mit ihrem/r GutachterIn.
Für die Benotung benötigen Sie zwei GutachterInnen. Als GutachterIn kommen alle Lehrkräfte des KoVaMe-Studiengangs in Frage, die mindestens einen Master- oder gleichwertigen Abschluss besitzen. Eine/r der GutachterInnen sollte ProfessorIn sein. Die GutachterInnen werden durch die Unterschrift der Prüfungsausschussvorsitzenden auf dem Masterarbeitsanmeldeformular bestätigt. Dabei muss das Thema nicht extra vorgestellt werden, es muss aber auf dem Anmeldeformular vermerkt werden.
Am besten besuchen Sie begleitend zur Masterarbeit ein Kolloquium.
Was ist die Disputation?
Die Disputation ist die Verteidigung der Masterarbeit (s. Studienordnung). Sie muss spätestens 6 Wochen nach Eingang der Gutachten erfolgen, kann aber in Absprache mit den GutachterInnen auch zeitnah nach Eingang der Gutachten durchgeführt werden, ggf. noch am selben Tag. Die Disputation ist öffentlich. Es empfiehlt sich, im Voraus zumindest einer Disputation beizuwohnen, um sich mit dem grundlegenden Ablauf vertraut zu machen. Uns bekannte Termine finden Sie hier.
Studienabschlussberatung
Ich habe die Aufforderung bekommen, mich bei der Studienabschlussberatung zu melden, was muss ich tun?
Sollten Sie vor Ende der doppelten Regelstudienzeit (und damit ca. 1 Jahr vor der Zwangsexmatrikulation Ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, erhalten Sie vom Prüfungsamt die Aufforderung, sich zur Studienabschlussberatung anzumelden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Studienabschlussberatung am IAA. Das Verlängerungsformular selbst müssen Sie dann ca. 1 Woche später aus rechtlichen Gründen persönlich bei der Prüfungsausschussvorsitzenden abholen. Weitere Informationen finden sich hier.
Studiengangswechsel
Wie wechsle ich in den neuen MT LinK?
KVM-Studierende können ab sofort in den neuen Master LinK wechseln. Dann studieren Sie nach der neuen Studienordnung, die mehr Wahlmöglichkeiten bietet. Ihre KVM-Kurse können dabei angerechnet werden. Bitte beachten Sie die Fristen und Vorgaben auf den offiziellen Seiten der UP zum Studiengangswechsel. Individuelle Beratungstermine erhalten Sie über Frau Prof. Gerstenberg.
Exmatrikulation
Um eine Stelle annehmen zu können, muss ich mich exmatrikulieren. Ab wann ist dies möglich?
Theoretisch können Sie sich jederzeit exmatrikulieren. Allerdings birgt eine Exmatrikulation vor Bestätigung des Bestehens der Masterarbeit (und der damit verbundenen Disputation) bzw. der letzten Studienleistung(en) ein Risiko, da im Falle des Nichtbestehens eine Anmeldung zur Wiederholung unmöglich ist.
Zur Thematik der Rückmeldung und Exmatrikulation gibt hier das Prüfungsamt Auskunft.
Was ist die Zwangsexmatrikulation?
Wenn Sie in die Nähe der doppelten Regelstudienzeit (8 Semester) geraten, erhalten Sie ein diesbzl. Schreiben des Prüfungsamt, denn Ihnen droht die Zwangsexmatrikulation. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen herausgezögert werden, allerdings nicht beliebig. Planen Sie daher bitte Ihr Studium sorgfältig und beachten Sie die Möglichkeiten bei Erwerbstätigkeit, Krankheit, Kinderbetreuung etc.
Die wichtigsten Informationen zur Zwangsexmatrikulation und zur Studienabschlussberatung sind zudem in der Informationsbroschüre für Masterstudierende der Philosophischen Fakultät zusammengefasst.
Berufsfelder
Für welche Tätigkeiten qualifiziert mich der Studiengang?
Informationen zu möglichen Berufsfeldern finden Sie hier.
Im Sommersemester jeden Jahres organisieren wir ein Treffen mit Alumni des Studiengangs, die über ihre berufliche Entwicklung nach dem Studium berichten werden.