Themen rund ums Studium
Nachteilsausgleich
Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 3 vom 28.03.2013 - Seite 35-55
Neufassung der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA - O) vom 30. Januar 2013
§ 15 Nachteilsausgleich
(1) Weist eine Studierende bzw. ein Studierender nach, dass sie bzw. er wegen einer Behinderung, chronischen Krankheit oder Schwangerschaft nicht in der Lage ist, Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Bearbeitungszeit oder in der vorgesehenen Form zu erbringen, legt der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag und in Absprache mit der bzw. dem Studierenden und der Prüferin bzw. dem Prüfer Maßnahmen fest, durch die gleichwertige Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in anderer Form erbracht werden können.
(2) Soweit die Einhaltung von Fristen für die erstmalige Anmeldung zu Prüfungsleistungen oder -nebenleistungen, die Wiederholung von Prüfungsleistungen oder -nebenleistungen, die Geltendmachung von Gründen für das Versäumen von Prüfungsleistungen oder –neben-leistungen und die Einhaltung von Bearbeitungszeiten für Prüfungs-arbeiten betroffen sind, steht der Behinderung, chronischen Krankheit oder Schwangerschaft der bzw. des Studierenden die Behinderung, chronische Krankheit oder Schwangerschaft und die dazu notwendige alleinige Betreuung einer bzw. eines nahen Angehörigen durch die Studierende bzw. den Studierenden gleich. Nahe Angehörige sind Kinder, Eltern, Großeltern, die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner sowie die Partnerin bzw. der Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
(3) Auf Antrag an den Prüfungsausschuss werden die Inanspruch- nahme der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) sowie die Regelungen zur Elternzeit in §§ 15 und 16 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) entsprechend berücksichtigt.
(4) Auf Antrag an den Prüfungsausschuss sind Studierende
a) mit einem Kind, für das ihnen die Personenfürsorge zusteht, im selben Haushalt leben, oder
b) sich als Sportler im Status eines A-, B- oder C-Nationalkaders befinden (Spitzensportler), berechtigt, einzelne Prüfungsleistungen und -nebenleistungen nach Ablauf der in dieser oder in der fachspezifischen Ordnung vorgesehenen Fristen abzulegen. Entsprechendes gilt für die Fristen und Bearbeitungszeiten zur Erbringung von Prüfungsleistungen und -nebenleistungen sowie für Wiederholungsprüfungen. Fristen werden in der Regel zunächst um bis zu zwei Semester verlängert, Bearbeitungszeiten um ein Drittel der vorgesehenen Gesamtbearbeitungszeit. Die Berechtigung erlischt mit Ablauf des Semesters, in dem die unter a) und b) genannten Voraussetzungen entfallen.
(5) Auf Antrag an den Prüfungsausschuss ist die Mitwirkung in gesetzlich vorgesehenen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Universität Potsdam sowie in satzungsmäßigen Organen der Selbstverwaltung der Studierenden an der Universität Potsdam angemessen zu berücksichtigen. Prüfungsleistungen und -neben-leistungen können aus diesem Grund nach Ablauf der in dieser oder in der fachspezifischen Ordnung vor gesehenen Fristen abgelegt werden. Die Fristen dürfen aus diesem Grund maximal um zwei Semester verlängert werden.
(6) Über weitergehende Einzelfallregelungen und die Erbringung von gleichwertigen Studien- und Prüfungsleistungen in anderer Form in anderen als den in den Abs. 1 bis 5 geregelten Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der bzw. des Studierenden in Absprache mit der bzw. dem Studierenden und der Prüferin bzw. dem Prüfer.
Schlüsselkompetenzen
In allen nicht lehramtsbezogenen Bachelorstudiengängen der Universität Potsdam ist der Erwerb von Schlüsselkompetenzen in einem Umfang von 30 Leistungspunkten Bestandteil des Studiums.
Für Studierende im Studiengang Bachelor Germanistik betrifft das Studierende mit Erstfach.
Für Studierende, die vor dem WiSe 2013/14 immatrikuliert wurden, gelten folgende Regelungen:
Entsprechend der Ordnung für Studiumplus vom Wintersemester 2009/10 ist der Erwerb von Schlüsselkompetenzen in zwei Phasen gegliedert:
• Grundphase, in der Kompetenzen erworben werden, die eine Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Studium und eine individuelle Karriereplanung schaffen
• Aufbauphase, die der Vermittlung der auf die jeweiligen Berufsfelder bezogener Kompetenzen dient
Lt. Fachspezifischer Ordnung für das Bachelorstudium im Fach Germanistik an der Universität Potsdam vom 27. Oktober 2010 sind mindestens 18 LP fachintegrativ zu erbringen, 6 LP in der Grundphase und 12 LP in der Aufbauphase.
In der Grundphase müssen mindestens zwei von drei Teilmodulen belegt werden:
§ Selbstreflexion und Planung
§ Wissenschaftliches Schreiben und Präsentieren
§ Propädeutikum Grammatik oder Orthografie
Mindestens 1 Teilmodul muss benotet sein.
In der Aufbauphase ist das Aufbaumodulmodul Kultur/Interkulturalität/Geschlecht(AM-KIG) im Umfang von 12 LP Pflicht. Es können entweder 3 Lehrveranstaltungen oder eine Lehrveranstaltung und ein Praktikum absolviert werden (s. unter weitere Fragen c)).
Link: STO
Darüber hinaus können je 6 LP in der Grund- und in der Aufbauphase aus dem Angebot von Studiumplus frei gewählt werden.
Link: www.uni-potsdam.de/studium/konkret/schluesselkompetenzen/
Für Studierende, die nach dem WiSe 2013/14 immatrikuliert wurden, gelten folgende Regelungen:
Entsprechend dem BAMA-O-Katalog Studiumplus vom Wintersemester 2013/14 sind folgende Schlüsselkompetenzen zu erbringen:
• Akademische Grundkompetenzen im Umfang von 12 Leistungspunkten, die fachintegrativ vermittelt werden und in den fachspezifischen Ordnungen der Fächer definiert sind
• Berufsfeldspezifische Kompetenzen im Umfang von 18 Leistungspunkten
Lt. Fachspezifischer Studien- und Prüfungsordnung für das Zwei-Fach-Bachelor-Studium im Fach Germanistik an der Universität Potsdam vom 19. Februar 2014müssen
§ im Rahmen der Akademischen Grundkompetenzen 2 Basismodule Schlüsselkompetenzen für Germanistinnen und Germanisten im Umfang von je 6 LP und
§ im Rahmender berufsfeldspezifischen Kompetenzen (s. unter weitere Fragen c von 6 LP
belegt werden. DasAufbaumodul Kultur, Interkulturalität, Geschlecht kann auch als Praktikum absolviert werden (s. unter weitere Fragen c)).
Link STO 2014
Darüber hinaus können fachübergreifende berufsfeldspezifische Kompetenzen nach § 23 BAMA-O im Umfang von 12 LP in den Wahlpflichtmodulen des BAMA-O-Katalogs Studiumplus belegt werden.Hierfür gilt der BAMA-O-Katalog Studiumplus vom Wintersemester 2013/14. Auch nach diesem Katalog ist die Absolvierung eines Praktikums möglich (s. unter weitere Fragen c)).
Link: http://www.uni-potsdam.de/studium/konkret/schluesselkompetenzen/
a) Wie kann man Kurse anerkennen lassen, die nicht in Studiumplus ausgewiesen sind?
Gesetzt den Fall, Sie haben den Kurs bereits mit einem Leistungsschein abgeschlossen, verwenden Sie für den Antrag an den Prüfungsausschuss des Erstfaches das zutreffende Formular (achten Sie bitte auf Ihre Prüfungsversion).
b) Können Studien- und Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht wurden, als Schlüsselkompetenz angerechnet werden?
Ja, das ist auf Antrag möglich. Der Antrag auf Anerkennung als Schlüsselkompetenz ist schriftlich beim Prüfungsausschuss des Erstfaches einzureichen (mit den entsprechenden Nachweisen). Doppelanerkennungen für das Studium des Faches und als Schlüsselkompetenz sind nicht möglich.
c) Ist es möglich, ein Praktikum als Schlüsselkompetenzleistung anrechnen zu lassen?
Schlüsselkompetenzen können durch Praktika erworben werden, und zwar im Rahmen des Aufbaumodulmoduls Kultur/Interkulturalität/Geschlecht(AM-KIG) sowie von Studiumplus (Ordnung von 2013/14, s.o.).
Darüber hinaus ist auch nach der Studiumplus-Ordnung von 2011 eine Anerkennung der Praktika als Schlüsselkompetenz möglich, wenn das geplante Praktikum kein Pflichtpensum des 1. oder 2. Faches ist und dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen dient. Der erforderliche Zeitaufwand für das anzurechnende Praktikum lässt sich anhand des üblichen Credit-Point-System (CPS, 30 Stunden = 1 LP) ermitteln. Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse entscheiden über die Anerkennung der erbrachten Leistungen. Nutzen Sie für den Antrag die Formulare (die Sie für ein Praktikum entsprechend verändern können).
Für alle Praktika gilt:
In der Regel müssen vor Beginn des Praktikums eine Absprache mit der/dem betreuenden DozentIn/en sowie eine Anmeldung in PULS erfolgen. Für jedes Praktikum ist ein Praktikumsbericht einzureichen. Diesem ist der Befragungsbogen des Career-Services beizulegen (Link https://www.pep.uni-potsdam.de/survey/563ab375/de.html).
s. auch Praktikum
d) Kann man in dem Semester, in dem man die Bachelorarbeit schreibt, noch Punkte für die Schlüsselkompetenzen sammeln oder müssen die vollen 30 Punkte bereits beim Anmelden zur Bachelorarbeit vorhanden sein?
Die BA-Arbeit ist ein integraler Teil des Bachelorstudiums wie auch die 30 Leistungspunkte für Schlüsselkompetenzen. Allerdings ist die Fertigung einer Abschlussarbeit aus inhaltlichen Gründen mit dem erfolgreichen Absolvieren der Studieninhalte in dem Fach, worin die Arbeit geschrieben wird, verknüpft. Es ist theoretisch möglich, im letzten Studiensemester sowohl die BA-Arbeit als auch ggf. sämtliche Leistungspunkte für Schlüsselkompetenzen zu erwerben, sofern der erforderliche Arbeitsaufwand in diesem Zeitraum zu bewältigen ist. Letzteres muss vom Studierenden selbst eingeschätzt werden. Eine Graduierung kann erst nach Vorhandensein aller erforderlichen Leistungspunkte vorgenommen werden
PULS
PULS bezeichnet das Potsdamer UniversitätsLehr- und Studienorganisationsportal. Mit den im Portal verfügbaren Funktionen können sich Studierende mit einem Online-Vorlesungsverzeichnis über die Lehrveranstaltungen der jeweiligen Studiengänge informieren, den eigenen Stundenplan online erstellen, sich über das Internet in Teilnehmerlisten zu Lehrveranstaltungen eintragen und online die eigenen Noten einsehen.
Mit dem Portal werden Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und zur Leistungserfassung im Rahmen elektronisch bekanntgegebener Fristen online durchgeführt.
Bitte beachten Sie Folgendes:
1. Mit der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung melden Sie zugleich den Erwerb von Leistungspunkten an. Wie viele das sind, ist in der Studienordnung festgelegt.
2. Alle von der Studienordnung festgelegten Modulprüfungen (außer lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen = LV) müssen gesondert angemeldet werden. Vielfach haben Sie dabei Wahlmöglichkeiten zwischen Klausur, Hausarbeit und Prüfungsgespräch (s. auch Anmeldung von Prüfungen).
3. Auch Pflichtpraktika werden online angemeldet, und zwar bei einem Dozenten Ihrer Wahl, der als Betreuer fungiert (s. auch Praktikum).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Umbuchung von Leistungen im Pulssystem (nur in Ausnahmefällen möglich):
Wie ist zu verfahren, wenn man einen Kurs zu einem falschen Modul belegt hat und nun eine Umbuchung benötigt?
Stellen Sie einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss Germanistik, in dem Sie den Sachverhalt knapp und verständlich darlegen und begründen. Vergessen Sie nicht, die betreffende Lehrperson, bei der Sie LP erworben haben, von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen. Sie muss auf dem Antrag unterschreiben. Fügen Sie dem Antrag einen Leistungsschein oder den Pulsausdruck bei.
Wichtig: Eine Umbuchung kann nur erfolgen, wenn die Lehrveranstaltung für das Modul, für das Sie die Umbuchung haben möchten, geöffnet war.
Prüfungsunfähigkeit
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, reichen Sie bitte binnen sieben Kalendertagen das ärztliche Attest in Original inklusive Anlage zum Attest im Prüfungsamt ein.
Die Verbuchung des Attestes durch das Prüfungsamt erkennen Sie an Ihrer Leistungsübersicht, da die Anmeldungen nicht mehr vorhanden sind.
Prüfungsanmeldung
1. Möglichkeiten der Anmeldung
Für die Anmeldung zu Prüfungsleistungen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
LV: Es handelt sich um eine lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht notwendig; die Anmeldung erfolgt mit der Anmeldung zur Lehrveranstaltung.
P: Die Prüfung erfolgt punktuell (zu einem bestimmten Zeitpunkt), z.B. bei Klausuren und Prüfungsgesprächen; die Termine für die Anmeldung in PULS werden in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
K: Die Prüfung erfolgt kontinuierlich (über einen längeren Zeitraum), z.B. bei Hausarbeiten (auch Referat mit schriftlicher Ausarbeitung) und Projektarbeiten. Die Anmeldung ist in der Regel während des gesamten Semesters möglich.
2. Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen
a) bei Studienleistungen (unbenotet)*
Wird die Lehrveranstaltung nicht erfolgreich abgeschlossen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wurde die gesamte Lehrveranstaltung nicht erfolgreich abgeschlossen (z.B. fehlende Teilnahme): In diesem Fall können keine LP erworben werden und die Lehrveranstaltung muss neu belegt werden.
- Wurde die zu erbringende Studienleistung (unbenotetes Testat) nicht bestanden, kann diese wiederholt werden, ohne die Lehrveranstaltung zu wiederholen. In diesem Fall können sich die Studierenden für eine Wiederholungsprüfung anmelden** (Termin wird von der Lehrkraft bekanntgegeben).
b) bei lehrveranstaltungsbegleitenden Prüfungsleistungen (LV)
Wurde die Prüfungsleistung (benotet) nicht bestanden, kann diese wiederholt werden, ohne die Lehrveranstaltung wiederholen zu müssen (maximal 2 Wiederholungsmöglichkeiten), sofern die anderen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss erfüllt sind*. In diesem Fall können sich die Studierenden für eine Wiederholungsprüfung anmelden** (Termin wird von der Lehrkraft bekanntgegeben).
c) bei Modulprüfungen (P und K)
Jeder Studierende hat die Möglichkeit, Modulprüfungen maximal zweimal zu wiederholen, ohne die Lehrveranstaltung erneut zu belegen. Hierfür melden sich die Studierenden erneut für eine Modulprüfung an (siehe 1).
*In den Lehrveranstaltungen sind neben der regelmäßigen Teilnahme und der aktiven Beteiligung an Diskussionen (Seminare) unbenotete Studienleistungen (Testate) Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss. Das können z.B. sein:
Protokoll, Aufgaben-/ Arbeitsblätter, Übungsblätter/-aufgaben, Thesenpapiere, Selbststudienaufgaben, Mitarbeit in Arbeitsgruppe, Kurzreferat, Literaturzusammenfassung, Materialsammlung, Klausur, Essay, Präsentationen, Poster, Durchführung von Interviews.
**Eine Möglichkeitfür die Anmeldungzur Wiederholungsprüfung finden Sie unter der jeweiligen Lehrveranstaltung in PULS.
Prüfer/in
zur Prüferliste des Instituts für Germanistik
Praktikum (Anerkennung)
Über Praktika im Bachelor informieren Sie sich bitte auch unter Schlüsselkompetenzen.
Welche Praktikumsnachweise brauche ich?
Einem Dozenten des Instituts muss eine Bescheinigung (i.d.R. in der Form eines Leistungsscheins) vorgelegt werden, dass das Praktikum als germanistisches Praktikum anerkannt und ein Praktikumsbericht geschrieben wurde.
Um diese Bescheinigung zu erhalten, wenden Sie sich an den Dozenten/die Dozentin, die Sie vor Beginn des Praktikums als Betreuer/in gewählt haben. Bei diesem Dozenten/dieser Dozentin melden Sie sich auch in PULS für das Praktikum an.
Vorzulegen sind der Nachweis der Praktikumsinstitution (über ein Praktikum im Zeitraum von mindestens sechs Wochen), der Praktikumsbericht und die Anlage zum Praktikumsbericht. (Ab dem Wintersemester 2015/16muss dasFormular zur Praktikumsbefragung als Anlage dem Praktikumsbericht beigefügt werden.)
Wie muss der Praktikumsbericht aussehen?
Es gibt kein strenges Muster. Der Umfang sollte ca. 3-5 Seiten betragen. Sie legen dar, wie Sie an die Lösung der vom betreuenden Dozenten gestellten Praktikumsaufgaben herangegangen sind. Es empfiehlt sich folgende Gliederung (auch für den Fall, dass Sie keine/n Betreuer/in gewählt und keine Aufgaben erhalten haben):
1. Beschreibung des Praktikumsplatzes/der Institution
2. Auszuführende Tätigkeiten/eigene Ideen
3. Relevanz für die Berufspraxis
4. Probleme und deren Lösung
5. Ertrag (Ergebnisse, Nutzen u.Ä.)
Wie lasse ich mir ein Praktikum als Schlüsselkompetenz anerkennen?
Siehe Frage/Antwort bei Schlüsselkompetenz im letzten Absatz.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
Hilfe bietet "Ab in die Praxis - Das Portal für Jobs und Praktika" - Praxisportal der Universität Potsdam
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschuss oder die Studienfachberatung des Instituts.