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Praxissemester

Praktikum bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten

Praxissemester

Praktikum bei der Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz

Der Studiengang kooperiert über ein enges Netzwerk mit den Kultureinrichtungen der Region. Diese Kooperation schließt die Bereitstellung von Praktikumsstellen für die Studierenden des Studiengangs und gemeinsame wissenschaftliche Vorhaben mit ein. 

Hinweise zum Praxissemester

Die Studierenden des Masterstudienganges „Kulturelle Begegnungsräume der Frühen Neuzeit“ absolvieren ihr Praxissemester in der Regel im 3. Studiensemester, also im Winterhalbjahr des jeweiligen Jahres. In Ausnahmefällen kann hier eine flexible Regelung hinsichtlich des Zeitpunktes (auch im Sommerhalbjahr) vereinbart werden.

Begleitend wird eine Lehrveranstaltung die Studierenden in die Arbeit von Museen und Denkmalschutzbehörden etc. einführen. Dieses Begleitseminar wird von einem/r Dozenten/in der Universität Potsdam gemeinsam mit einem Vertreter einer Kultureinrichtung angeboten werden. Die Beteiligung der Kooperationspartner kann somit von Semester zu Semester wechseln. Es wird jeweils nur eine LV pro Semester angeboten, welche für alle Studierenden des Masterstudienganges, die in dem betreffenden Semester ihr Praktikum absolvieren, verpflichtend ist.

Die Richtlinien zur Kooperation sowie zu Umfang, Inhalt und Zielen des Praktikums sind in den gemeinsamen Kooperationsvereinbarungen von Beirat und Frühneuzeitzentrum Potsdam schriftlich dargelegt und vereinbart worden.

Zu Beginn

Die „Vereinbarung über die Betreuung einer Praktikantin/eines Praktikanten im Berufsfeldbezogenen Praktikum“ wird sowohl von dem/der betreuenden Dozenten/in des Frühneuzeitzentrums der Universität Potsdam als auch vom Leiter der betreffenden Institution unterzeichnet. Dies sollte voraussichtlich bis zum 31.05. geschehen, spätestens aber zum Ende des Sommersemesters, damit die Vergabe der Praktikumsplätze in die Gestaltung des obligatorischen Begleitseminars einfließen kann.

Zusätzlich kann ein Praktikumsvertrag zwischen dem/der Studierenden und dem Praktikumsgeber abgeschlossen werden, um den/die Praktikanten/in in als befristeten Mitarbeiter der Institution anzuerkennen.

Ablauf

Die Tätigkeit während des Praktikums soll über die passive Beobachtung von Arbeitsbereichen hinausgehen. Den Praktikanten/innen sollten nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit konkrete Aufgaben übertragen werden, damit sie sich mit den tatsächlichen Arbeitsweisen und –abläufen der jeweiligen Praktikumsgeber vertraut machen können.

Anzustreben ist, die Praktikanten/innen so in das Organisationsgefüge und die Arbeitsstruktur zu integrieren, dass sie im Rahmen ihrer Tätigkeiten teilweise selbständige und eigenverantwortliche Arbeiten übernehmen können.

Nachbereitung

Nach Vollendung des Praktikums bestätigt der Praktikumsgeber (Betreuer der Institution) die Ableistung desselben mit Angaben über Dauer, Arbeitszeit und Tätigkeitsmerkmale.

Der/die betreuende Dozent/in, der/die im Praxissemester das Begleitseminar leitet, bewertet die im Praktikum erbrachte Leistung (Bericht, Ausstellungskonzeption etc.).

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bzw. der Praktikumsbeauftrage des Masterstudienganges (z. Zt. Prof. Dr. Frank Göse) bescheinigt anschließend die Teilnahme an dem Praktikum.

Eine Vorlage für die Praktikumsvereinbarung finden Sie hier.