Vermächtnis für einen guten Zweck
Der Verlust von Freunden oder Angehörigen führt viele Menschen dazu, sich mit dem Thema Testament auseinanderzusetzen. Dabei wissen nur wenige, dass nicht nur Privatpersonen oder Organisationen, sondern auch eine Universität in einem Testament bedacht werden kann. So besteht die Möglichkeit, die Universität als Erbin oder Miterbin einzusetzen – mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Alternativ kann ein Vermächtnis festgelegt werden, durch das der Universität bzw. ihrer Stiftung gezielt bestimmte Vermögenswerte, etwa eine Geldsumme, übertragen werden. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine eigene Stiftung zu gründen, die als Treuhandstiftung unter dem Dach der Universität verwaltet wird.