Prof. a. D. Dr. Dr. h. c. Detlev W. Belling, M.C.L. (U. of Ill.)
Prof. Dr. Dr. h. c. Detlev W. Belling, M.C.L. (U. of Ill.), geboren im Jahr 1952 in Berlin, legte im Januar 1972 die Reifeprüfung an der Lilienthal-Oberschule (Gymnasium), Berlin-Steglitz ab. Danach studierte er Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und an der University of Illinois, USA. Auf Grund seiner von em. o. Prof. Dr. iur. Dr. h.c. (mult.) Wilfried Schlüter betreuten Dissertation über "Das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht" (1984) wurde er von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster promoviert.
Die Habilitation erfolgte am 31.10.1989 am Fachbereich Rechtswissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seine Habilitationsschrift behandelt "Die Haftung des Betriebsrats gegenüber den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber" (1990). In seinem Habilitationsvortrag sprach er über „Die Entscheidungskompetenz für ärztliche Eingriffe bei Minderjährigen“. Im darauf folgenden Jahr wurde er an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, zum Universitätsprofessor ernannt. Von 1991 bis 2018 war er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Potsdam. Vom 01.10.1999 bis 30.09.2000 übte er das Amt des Dekans der Juristischen Fakultät aus. Sein wissenschaftliches Werk umfasst deutsch- und fremdsprachige Arbeiten aus dem Verfassungsrecht, dem Bürgerlichen Recht, dem Gesellschaftsrecht sowie aus dem Individual- und Kollektivarbeitsrecht; ein Schwerpunkt liegt im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts.
Er koordinierte den Studiengang "Deutsches Recht: Die Deutsche Rechtsschule mit Ausbildung zum Fachübersetzer" der Universitäten Szeged (Ungarn) und Potsdam. Die Universität Szeged verlieh ihm im Jahr 2011 die Ehrenpromotion (doctor honoris causa). Er ist der Moskauer Staatlichen Juristischen O. E. Kutafin Universität verbunden und fördert die Kooperation zwischen den Juristischen Fakultäten der Universitäten Novi Sad, Szeged und Potsdam.
Er engagierte sich in der Evangelischen Kirche und ihrer Diakonie. Als Zeichen des Danks für die ehrenamtliche Mitarbeit im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz wurde ihm am 12.10.2015 das Kronenkreuz in Gold verliehen.
Im Jahr 2003 wurde er in den Ritterorden der Heiligen Konstantin und Helene in den tschechischen Ländern aufgenommen. Das Mittelkreuz des Ungarischen Verdienstordens (a Magyar Érdemrend Lovagkeresztje) wurde ihm 2018 im Rahmen des Deutsch-Ungarischen Symposiums verliehen.
Am 31.01.2018 hielt er seine Abschiedsvorlesung. Er sprach über „Die Konstitutionalisierung des Begnadigungsrechts“.