Fragen und Antworten
Was passiert, wenn ich mich während der Prüfung verletze?
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, beim Prüfer die Verletzung anzuzeigen und den Riegenführer zu informieren. Wir empfehlen, die Erstuntersuchung durch einen unserer Sportmediziner*innen vor Ort durchführen und den Unfallmeldebogen ausfüllen zu lassen. Der Unfallmeldebogen ist beim Ihrem Riegenführer bzw. bei Ihrer Riegenführerin abzugeben. (Dies ermöglicht uns den Nachweis bei Rückfragen durch die Krankenkasse.)
Eine nicht bestandene Sporteignungsprüfung kann frühestens im nächsten Prüfungsjahr wiederholt werden. Dafür ist eine Neuanmeldung ist erforderlich.
Wie kann ich mich für den Sporteignungstest an der Universität Potsdam anmelden?
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Verwaltungsportal- Onlineanmeldung innerhalb des Anmeldezeitraumes. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Was muss ich am Prüfungstag alles mitbringen?
Am Prüfungstag müssen Sie Ihre Identität nachweisen und einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) und eine uneingeschränkte medizinische Unbedenklichkeitserklärung zur Teilnahme an der Sporteignungsprüfung nicht älter als sechs Monate vorlegen.
Eine Teilnahme ist nur bei frist- und formgerechter Anmeldung möglich. Ihren Anmeldestatus können sie im Verwaltungsportal nachvollziehen und bei Rückfragen nachweisen.
Für die Organisation des Prüfungstages teilen wir Ihnen im Verwaltungsprotal eine Woche vor der Prüfung Ihrer Riegenzuordnung mit und Sie erhalten weitere Informationen zum konkreten Prüfungsablauf. (siehe auch Ablauf Prüfungstag).
Welche Sporteignungstests anderer Hochschulen werden anerkannt?
Stand: 14.02.2024
Folgende Sporteignungsprüfungen anderer Hochschulen werden durch den Prüfungsausschuss ohne weitere Einzelfallprüfung für eine Immatrikulation zum WiSe 2024/25 als gleichwertig zur Eignungsprüfung an der Universität Potsdam anerkannt.
(Bei der Studienbewerbung bzw. Immatrikulation bitte den Punkt „Anerkannte äquivalente Eignungsprüfung einer anderen Hochschule“ auswählen und die Ergebnisschreiben der gelisteten Einrichtungen im Prozess der Studienbewerbung direkt online bzw. nach den entsprechenden Regularien im Prozess der Immatrikulationeinreichen. (Siehe Frage/Antwort: Wie lasse ich eine externe Sporteignungsprüfung anerkennen (Gleichstellungsverfahren).
- Halle Wittenberg: Martin-Luther-Universität – Institut für Sportwissenschaft - SEP 2024, 2023, 2022_Beachte: Die SEP des Institutes für Grundschulpädagogik wird nicht gleichgestellt.
- Bochum: Ruhr-Universität – Institut für Sportwissenschaft - SEP 2024, 2023, 2022
- Köln: Deutsche Sporthochschule Köln SEP 2024, 2023 und Juni 2022_Beachte: Die SEP vom Februar 2022 wird nicht gleichgestellt.
- Heidelberg: Universität – Institut für Sportwissenschaft - SEP 2024, 2023, 2022_ Beachte: Die SEP der Pädagogischen Hochschule Heidelberg wird nicht gleichgestellt.
- Freiburg: Albert-Ludwigs-Universität – Institut für Sport und Sportwissenschaft - SEP 2024, 2023, 2022
- Tübingen: Eberhard-Karls-Universität – Institut für Sportwissenschaft SEP 2024, 2023, 2022
- Stuttgart: Universität Stuttgart– Institut für Sport und Bewegungswissenschaften SEP 2024, 2023, 2022
- Konstanz: Universität Konstanz – Institut für Sportwissenschaft SEP 2024, 2023, 2022
- Karlsruhe: Institut für Sport und Sportwissenschaft am KIT-Karlsruher Institut für Technologie SEP 2024, 2023, 2022
Wie lasse ich eine externe Sporteignungsprüfung anerkennen (Gleichstellungsverfahren)?
1. äquivalente Prüfung lt. Liste auf der Seite der Sport-EP:
Der Prüfungsausschuss benennt in der Regel im Januar eines jeden Jahres die Sporteignungsprüfungen anderer Hochschulen, die ohne Einzelfallentscheidung als gleichwertig zur Eignungsprüfung an der Universität Potsdam anerkannt werden. Die Benennung wird unverzüglich auf den Internetseiten zur Sporteignungsprüfung veröffentlicht. Bei Vorliegen einer entsprechenden Liste (siehe Frage/Antwort: Welche Sporteignungstests anderer Universitäten werden anerkannt?) kann das entsprechende Ergebnisschreiben der anderen Hochschule nach den entsprechenden Regularien direkt im Prozess der Studienbewerbung nachgewiesen werden. (Die Prüfung des Nachweises erfolgt im Bewerbungsprozess durch den Prüfungsausschuss.)
2. Einzelfallentscheidung über weitere Äquivalenzen:
2.1. Es werden grundsätzlich keine Einzel- bzw. Äquivalenzleistungen, sondern nur Eignungsprüfungen gleichgestellt.
2.2. Im Ausnahmefall können auf Antrag an den Prüfungsausschuss SEP Sporteignungsprüfungen anderer Hochschulen gleichgestellt werden, wenn Sie nachweisen können, dass die absolvierte Sporteignungsprüfung gleichwertig mit den Anforderungen an der Universität Potsdam ist. Anträge auf Gleichwertigkeitsprüfung sollten Sie bis zum 15.06.2024 per Mail über gleichstell-sepuuni-potsdampde an den Prüfungsausschuss stellen, anderenfalls kann eine rechtzeitige Bearbeitung bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.7.2024) nicht garantiert werden. Ihr Antrag muss das entsprechenden Ergebnisschreibens der bestandenen SEP und einen Zugang zur geltenden Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule enthalten. (über Link zur Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der jeweiligen Uni)
Bitte prüfen Sie vor Antragstellung eigenständig und kritisch, ob die Gleichwertigkeit der an einer anderen Hochschule absolvierten SEP überhaupt gegeben wäre.
Ergänzung: Wenn Sie aus einem „Sportstudiengang“ einer anderen Hochschule an die Universität Potsdam wechseln wollen, müssen Sie entsprechend der jeweils geltenden Studienordnung gleichfalls eine gültige Sporteignungsprüfung als Zulassungsvoraussetzung vorlegen.
(Information zur amtlichen Beglaubigung von Dokumenten und Urkunden: (http://www.uni-potsdam.de/studium/zugang/vor-bewerbung-immatrikulation/beglaubigungen.html)
Wie bewerbe ich mich nach Bestehen der Sporteignungsprüfung für ein Studium an der Universität Potsdam?
Für das Bewerbungsverfahren (Studiengänge mit NC) bzw. das Immatrikulationsverfahren (Studiengänge ohne NC) ist ausschließlich das Studierendensekretariat der Universität Potsdam zuständig.
Informationen zu Bewerbung und Immatrikulation .
Das Ergebnisschreiben zur bestandenen Prüfung wird zum im Verwaltungsportal als download zur Verfügung gestellt und ist in dieser Form für eine Bewerbung an der Universität Potsdam gültig.
Beachten Sie insbesondere, dass Ihre Bewerbung bzw. Ihre Immatrikulation jeweils Ausschlussfristen unterliegt. Für die Einhaltung dieser Frist trägt jeder Bewerber bzw. jede Bewerberin selbst die Verantwortung.
- Studienangebot/ Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen
- Zugang zur Online-Bewerbung
- Zugang zur Online-Immatrikulation
Muss ich am Eignungstest teilnehmen, wenn ich Kaderathlet bin oder andere sportliche Leistungen (z.B. Deutschen Sportabzeichens, Nachweis Sport als Leistungskurs) nachweisen kann?
Es müssen alle Bewerber an der Prüfung teilnehmen und alle Disziplinen bewältigen. Anrechnungen sind nicht möglich.
Kann ich den Test wiederholen, wenn ich ihn nicht bestanden habe?
1. Wenn nur ein Teilbereich nicht bestanden wurde, aber die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat alle anderen Teilbereiche der Sporteignungsprüfung bestanden hat, kann der gesamte nicht bestandene Teilbereich einmalig zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf Antrag nachgeholt werden. Der Antrag muss innerhalb von 2 Wochen im Verwaltungsportal eingegangen sein.
2. Eine nicht bestandene Sporteignungsprüfung kann frühestens im nächsten Prüfungsjahr wiederholt werden. Es ist eine Neuanmeldung erforderlich.
Was ist, wenn ich am Tag der Prüfung verletzt oder krank bin?
Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die am Prüfungstag krank sind bzw. die Prüfung verletzungsbedingt abbrechen müssen, haben die Prüfung nicht bestanden. Sie können die Prüfungan der Universität Potsdam frühestens im nächsten Prüfungsjahr wiederholen. Dafür ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Was passiert bei schlechtem Wetter?
Die Prüfung findet auch bei schlechtem Wetter statt. Die meisten Prüfungsstationen finden in Sporthallen statt. Für die Prüfungsbereiche, welche im Freien geplant sind, sollten Sie sich entsprechen ausrüsten und wetterfeste Bekleidung mitnehmen.
Hinweise dazu finden Sie unter Checkliste bzw. in den Informationen zum Prüfungstag, welches Sie eine Woche vor der Prüfung erhalten.
Wie lange ist der Test gültig?
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung und in dem der beiden Folgejahre.
Die Gültigkeit wird auf dem Ergebnisschreiben vermerkt. (Beispiel: Mit einer bestandenen Sporteignungsprüfung aus dem Jahr 2022 können Sie sich letztmalig für das WiSe 24/25 bewerben.)
Müssen alle Disziplinen für ein erfolgreiches Bestehen der Prüfung bestanden werden?
Ja.
Nach jedem absolvierten sportpraktischem Teilbereich (Leichtathletik, Schwimmen, Gerätturnen, Gymnastik/Tanz, Sportspiel nach Wahl) wird den Kandidaten*innen das erreichte Ergebnis durch die Prüfer mitgeteilt.
Die Kandidat*innen haben nach dem ersten nicht bestandenen Teilbereich das Wahlrecht zur Fortsetzung der Prüfung oder zum Abbruch. Nach dem zweiten nicht bestandenen Teilbereich erfolgt der Ausschluss von der weiteren Teilnahme, da die Sporteignungsprüfung nicht bestanden werden kann.
Wie werden mir die Prüfungsergebnisse mitgeteilt?
Nach der Prüfung wird Ihnen das Prüfungsergebnis durch die Organisationsleitung mündlich mitgeteilt. Das Ergebnisschreiben erhalten Sie über das Verwaltungsportal innerhalb von 7 Tagen. Für eine Bewerbung an der Universität Potsdam kann das Ergebnisschreiben in dieser Form eingereicht werden.
Was muss ich beachten, wenn ich mich mit dem bestandenen Test an einer anderen Einrichtung bewerben möchte?
Sollten Sie sich mit der SEP der Universität Potsdam an einer anderen sportwissenschaftlichen Einrichtung bewerben wollen, müssen Sie vorher prüfen, ob die jeweilige Hochschule unsere Sporteignungsprüfung anerkennt.
Sollten Sie das Ergebnisschreiben im Original vorlegen müssen, können Sie sich gern nochmals an uns wenden. Drucken Sie das im Verwaltungsportal hinterlegte Ergebnisschreiben aus und senden Sie es uns einschließlich eines frankiertem Rückantwortbriefes per Post zu. Wir werden Ihnen die Korrektheit der Kopie umgehend bestätigt und auf dem Postweg zurücksenden.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Bewertung nicht einverstanden bin?
Bei der Bewertung handelt es sich um Tatsachenentscheidungen einer unabhängigen Prüfungskommission auf der Basis der geltenden Prüfungsordnung. Diskussionen können meist nicht vor Ort geführt werden. Ihre Leistungen werden aber protokolliert.
Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, müssen Sie sich bitte schriftlich an den Prüfungsausschuss des Departments für Sport- & Gesundheitswissenschaft wenden.
Universität Potsdam
Humanwissenschaftliche Fakultät
Department für Sport- & Gesundheitswissenschaft
Prüfungsausschuss (Sporteignungsprüfung)
Karl Liebknecht Str. 24/25, Haus 24
14476 Potsdam-Golm
Bitte Ihre Anfrage zusätzlich über E-mail (sporteignungsprüfung@uni-potsdam.de) einreichen.
Wo kann ich mich darüber hinaus zum Studienalltag im Sportstudium und zum Studentenleben in Potsdam informieren?
Wenden Sie sich an die Studierendenvertreter des Fachschaftsrates Sport der Universität Potsdam oder nutzen Sie den Prüfungstag, um mit Studierenden in Kontakt zu treten. Viele Studierende werden am Prüfungstag vor Ort sein.