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Gutachtenanalyse

„Freiheitsgrade in der aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsbeurteilung - eine systematische Analyse praktischen Vorgehens“

Projektleitung: Prof. Dr. Aileen Oeberst

Das übergeordnete Ziel des Forschungsprojekts ist eine systematische Analyse des Vorgehens von bestellten aussagepsychologischen Sachverständigen im Kontext der Glaubhaftigkeitsbeurteilung.

Dieses Forschungsziel leitet sich aus dem Umstand ab, dass die aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsbeurteilung gemäß einschlägiger Rechtsprechung und wissenschaftlicher Empfehlungen in ihrer aktuellen Form eine Einzelfallorientierung voraussetzt, die wiederum eine Vielzahl an sogenannten Freiheitsgraden bedingt. Das bedeutet, dass psychologische Sachverständige an vielen Stellen im Begutachtungsprozess Entscheidungen bezüglich des eigenen Vorgehens treffen müssen, da standardisierte Vorgaben fehlen. Dies betrifft beispielsweise die Frage, welche Daten erhoben und wie diese integriert werden. Fehlende Vorgaben zu diesen und weiteren zentralen Schritten des Begutachtungsprozesses gehen mit einer Gefährdung der Übereinstimmung zwischen verschiedenen Beurteilenden und der Gültigkeit von Gutachtenergebnissen einher.

Trotz des Wissens um die Vielzahl an Freiheitsgraden in der aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsbeurteilung und deren potenzielle Gefahr für die Gutachtenqualität existiert bis dato keine systematische Untersuchung zum Vorgehen von aussagepsychologischen Sachverständigen.

Im Rahmen des geplanten Projekts möchten wir diese Forschungslücke aufgreifen und auf Basis einer umfangreichen Gutachtenanalyse erstmals systematisch untersuchen, wie der diagnostische Prozess in der Praxis realisiert wird. Durch eine detaillierte Analyse des diagnostischen Prozesses können wir wichtige Informationen darüber gewinnen, inwieweit sich das Vorgehen von einzelnen Sachverständigen voneinander unterscheidet.

Um qualifizierte Aussagen über die Übereinstimmung zwischen Beurteilenden und die Korrektheit von Gutachtenergebnissen und damit die Güte von Glaubhaftigkeitsgutachten treffen zu können, planen wir auf Basis von ausgewählten Gutachtenfällen zusätzlich experimentelle Untersuchungen unter standardisierten Bedingungen. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes erlauben einen bis dato fehlenden, systematischen Einblick in die Praxis der aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsbeurteilung und sollen empirisch fundierte Empfehlungen zum legitimen und qualitätssichernden Vorgehen ermöglichen. Zudem können aus unserem Vorhaben neue Impulse für die aussagepsychologische Forschung abgeleitet werden.

Die Datenschutzinformationen zu diesem Forschungsprojekt werden öffentlich bereitgestellt, weil ihre Erteilung an die von der Verarbeitung betroffenen Personen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern und die Verwirklichung der wissenschaftlichen Ziele der Verarbeitung unmöglich machen würde oder zumindest ernsthaft beeinträchtigen würde.

Informationen zum Datenschutz
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG).

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Universität Potsdam
vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Oliver Günther, Ph.D.
Am Neuen Palais 10 
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977-0
Telefax: +49 331-977-1089
www.uni-potsdam.de 

Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung des Forschungsprojekts „Freiheitsgrade in der aussagepsychologischen Begutachtung“

Das Ziel des Forschungsprojekts ist eine systematische Analyse des Vorgehens von bestellten aussagepsychologischen Sachverständigen im Kontext der Glaubhaftigkeitsbeurteilung. Hierbei geht es insbesondere um die Vielzahl von Freiheitsgraden, die Sachverständigen aufgrund fehlender Standardisierung und vorgegebener Einzelfallorientierung zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass sie eine Vielzahl von Entscheidungen für das konkrete Vorgehen treffen müssen. Damit geht jedoch eine Gefährdung der Übereinstimmung zwischen verschiedenen Sachverständigen und somit auch der Gültigkeit der Gutachtenergebnisse einher. Bis dato gibt es keine systematische Untersuchung zum konkreten Vorgehen aussagepsychologischer Sachverständiger, sodass das geplante Projekt diese Forschungslücke adressieren möchte.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 25 Abs. 1 BbgDSG. Soweit die analysierten aussagepsychologischen Gutachten besondere Datenkategorien enthalten (insbesondere Angaben zur psychischen Gesundheit, zur sexuellen Orientierung und zum Sexualverhalten), ergibt sich die Rechtsgrundlage aus Art. 9 Abs. 2 lit. j DS-GVO i.V.m. § 25 Abs. 1 BbgDSG. Die Vorschriften erlauben unter anderem die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Einwilligung für ein bestimmtes Forschungsvorhaben, wenn das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schutzwürdigen Belange der betroffenen Person überwiegt und der Zweck der Forschung nicht auf andere Weise erreicht werden kann. Diese Voraussetzungen liegen bezogen auf das oben beschriebene Forschungsprojekt vor. Das Forschungsvorhaben steht im Erkenntnisinteresse des Staates als strafverfolgende Instanz, der Betroffenen und der Wissenschaft: Theoretische und empirische Befunde werfen die Frage auf, wie zuverlässig das Beweismittel aussagepsychologischer Sachverständigengutachten ist, welches bei der Tatsachenfeststellung in Strafverfahren zum Einsatz kommen kann. Das Forschungsprojekt untersucht diese Frage erstmals empirisch. Die Ergebnisse daraus können zu einer Verbesserung der aussagepsychologischen Begutachtung beitragen (z.B. Empfehlungen für Sachverständige) die sowohl den betroffenen Begutachteten zugute kämen  als auch den Gerichten Orientierung für die Bewertung von Sachverständigengutachten an die Hand geben könnten. Das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsprojekts überwiegt deshalb die Interessen der betroffenen Personen. Der verfolgte Forschungszweck kann auf andere Weise nicht erreicht werden, weil die Aktenanalyse eine unverzichtbare Voraussetzung für die Beantwortung der Forschungsfrage darstellt. Keine andere Methode (z.B. Befragung von Sachverständigen) ermöglicht einen Einblick in die tatsächliche gutachterliche Praxis. Eine Nutzung bereits anonymisierter Daten ist zudem nicht möglich, da Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht über die personellen Ressourcen verfügen, die Gutachten vor der Übermittlung selbst zu anonymisieren. Die mit der Gutachteneinsicht verbundene Übermittlung der personenbezogenen Daten steht nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Forschungsfrage. 

Art der Daten
Verarbeitet werden aussagepsychologische Gutachten, die personenbezogenen bzw. personenbeziehbare Daten enthalten (Personaldaten, Adressdaten, Angaben zu den angeklagten Straftaten und dem Tathergang, Angaben zur Aussagetüchtigkeit, ggf. Angaben zu Fähigkeiten oder Persönlichkeitseigenschaften, zu psychischer Gesundheit oder auch ggf. der sexuellen Orientierung und zum Sexualverhalten) aller betroffenen Personen (Sachverständige, begutachtete Zeug:innen, im Gutachten benannte andere Personen). 

Herkunft der Daten
Von Staatsanwaltschaften bereitgestellte aussagepsychologische Sachverständigengutachten. Die Justizministerien von Brandenburg und Nordrhein-Westfahlen haben bereits eine grundsätzliche Unterstützung dieses Forschungsprojekts signalisiert.

Empfänger der Daten
Eine Übermittlung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten an Dritte findet nicht statt.

Dauer der Datenspeicherung
Die Anonymisierung der Gutachten erfolgt innerhalb von maximal 3 Monaten; eine Speicherung der dann anonymisierten Gutachten erfolgt dauerhaft.

Die Anonymisierung erfolgt durch eine von vier Projektteilnehmer:innen, welche alle einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen. Es wird eine absolute Anonymisierung der Gutachten durchgeführt, sodass eine Re-Identifikation betroffener Personen nicht möglich ist. Jedes anonymisierte Gutachten wird noch einmal unabhängig von einer weiteren Person des Projektteams auf vollständige Anonymisierung hin geprüft.

Um die Risiken der Datenverarbeitung für die betroffenen Personen zu minimieren, wird ein personenbezogenes Postfach eingerichtet, an welches die Gutachten vorzugsweise via Einschreiben zu versenden sind. Zugang zu dem Postfach haben lediglich der wissenschaftliche Mitarbeiter, Matthias Löbe, sowie Prof. Dr. Aileen Oeberst. Nach Erhalt werden Umschläge, sowie weitere, für das Forschungsprojekt nicht relevante Informationen mittels eines Aktenvernichters der Sicherheitsstufe 5 vernichtet. Die nicht-anonymisierten Gutachten werden außerhalb der Bearbeitungszeiten in einem Tresor der Sicherheitsklasse EN 1 nach EN1143-1 innerhalb eines doppelt verschließbaren Raums aufbewahrt. Zugang zum Tresor haben ausschließlich die Projektmitarbeiter:innen. Die Anonymisierung der Gutachten ist auf die Räumlichkeiten der Projektbeteiligten an der Universität Potsdam beschränkt (i.e., keine Bearbeitung im Home Office). Die absolute Anonymisierung erfolgt analog durch physisches Schwärzen der Gutachten, sodass anschließend keine weiteren Dokumente mehr zu vernichten sind.

Ihre Rechte
Sie haben das Recht, von uns Auskunft über die Verarbeitung Sie betreffender, personenbezogener Daten zu verlangen. Dieses Auskunftsrecht umfasst neben einer Kopie der personenbezogenen Daten auch Angaben zu dem Zweck der Datenverarbeitung, Datenempfängern sowie der Speicherdauer.

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie von uns die Berichtigung dieser Daten verlangen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen aus Art. 17 bzw. 18 DSGVO vor, steht Ihnen zudem grundsätzlich das Recht auf Löschung personenbezogener Daten oder auf eine Einschränkung der Verarbeitung zu. Bitte beachten Sie, dass eine eingeschränkte Verarbeitung der Daten unter Umständen nicht möglich ist. Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen (Art. 20 DSGVO). Soweit die Datenverarbeitung ohne Ihre Einwilligung zulässig ist, können Sie unter den Voraussetzungen von Art. 21 DSGVO der Verarbeitung widersprechen.

Wir möchten Sie darum bitten, sich zur Ausübung Ihrer oben genannten Rechte zu wenden an:

Prof. Dr. Aileen Oeberst, 
Sozialpsychologie
Humanwissenschaftliche Fakultät
Karl-Liebknecht-Str. 24/25
14476 Potsdam
Mail: aileen.oeberst@uni-potsdam.de
Tel.: (0331) 977-2877

Auskunft können Sie abweichend davon beim Chief Information Officer (Universität Potsdam, Karl-Liebknecht-Straße 24-25, 14476 Potsdam) beantragen. Das dafür vorgesehene Formular finden Sie unter: www.uni-potsdam.de/de/praesidialbereich/praesident-vizepraesidenten/cio.html.

Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Universität Potsdam wenden:
Dr. Marek Kneis
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977-124409
Telefax: +49 331 977- 701821
E-Mail: datenschutz@uni-potsdam.de

Falls Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, haben Sie das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz eine Beschwerde einzureichen.