Ombudsperson gemäß Artikel 19 der Grundordnung
Prof. em. Dr. Erhard Stölting
Die Ombudsperson der Universität Potsdam kann von allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität Potsdam zur Moderation in Konflikt- und Streitfällen in Anspruch genommen werden. Sie übt ihr Amt vertraulich und unparteiisch aus und soll ein im Ruhestand befindliches ehemaliges Mitglied der Universität Potsdam sein. Die Ombudsperson wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten auf Vorschlag des Senats ernannt.