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Organisatorische Fragen

Nicht immer wenn ein Studium sich dem Ende nähert, gelingt ein nahtloser Übergang, sondern es kann auch zu einer Zwischenphase kommen, in der man nicht mehr studiert, aber auch noch nicht arbeitet. Viele Studierende stellen sich dann die Frage, was in dieser Phase organisatorisch alles zu beachten ist. Wir haben hier die wichtigsten Fragen und Infos zusammengestellt, um einen groben Überblick zu bieten.

Sollte man nach dem Studium erst einmal auf Jobsuche sein und sich währenddessen nicht vollständig selbst finanzieren können, ist es wichtig die eigene Arbeitslosigkeit rechtzeitig beim Arbeitsamt anzumelden. Hierzu sollte man sich mindestens drei Monate vor dem Abschluss des eigenen Studiums auf dem Online- Portal der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Um die Leistungen vollständig beantragen zu können, ist der persönliche Gang zur Agentur für Arbeit am eigenen Wohnort nach dem Ende des Studiums und der Exmatrikulation notwendig. Sind diese beiden Schritte des Antrages vollzogen, prüft die Agentur, ob man die Ansprüche auf Arbeitslosengeld erfüllt.

 

Arbeitslosengeld I

Bürgergeld

BAFöG-Rückzahlungen

Steuererklärung


Versicherungen

Krankenversicherung nach dem Studium