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Steuerberatung

Jedes Jahr aufs Neue: Die allseits beliebte Steuererklärung ist zur Vorlage beim Finanzamt fällig. Aufgrund komplexer rechtlicher Vorschriften, Fristen und Regelungen ergeben sich dabei viele Fragen. Was kann ich eigentlich von der Steuer absetzen? Welche Deadline muss ich einhalten? Wie erstelle ich am besten einen vorausschauenden Finanz- und Bilanzierungsplan? An dieser Stelle kommen Steuerberater*innen ins Spiel, deren Aufgabe es ist, ihren Mandant*innen in steuerrechtlichen Fragen zur Seite zu stehen. Somit fällt ihre Arbeit auch in den Bereich der Rechtsberatung.

Insbesondere für Unternehmen stellen sie wichtige Ansprechpartner*innen dar, zum Beispiel für die Erstellung von Jahresabschlüssen, für Gehaltsabrechnungen oder bei der Berücksichtigung internationaler steuerrechtlicher Vorgaben. Dabei gehen die Tätigkeiten weit über das alleinige Erstellen von Steuererklärungen hinaus (die sog. Deklarationsberatung). Hinzukommen beispielsweise Buchhaltung, Formulierung und Einreichen von Anträgen, Erarbeitung von Insolvenzplänen, Vermögensverwaltung, rechtliche Vertretung und allgemeine steuerrechtliche Unternehmensberatung. Steuerberater*innen können auch dabei helfen, zukünftige Ausgaben und Budgets zu planen und nicht nur die vergangenen zu verwalten. Um Mandant*innen gut bei ihren Vorhaben begleiten zu können und ein dauerhaftes und vertrauensvolles Verhältnis zu ihnen aufzubauen, gehört neben dem Fachwissen eine gute Kommunikationsfähigkeit zu den Kernkompetenzen von Steuerberater*innen.

Zulassung nur mit bestander Steuerberatungsprüfung

Die Qualifikation zur Steuerberater*in wird durch das Bestehen der sog. Steuerberater*innenprüfung erlangt. Mit einem wirtschaftswissenschaftlichen oder juristischen Bachelorabschluss und einer Spezialisierung auf Steuerrecht (und wahlweise einem anschließenden Master, zum Beispiel in Unternehmens- und Steuerrecht) sowie mindestens zwei (bei einem Masterabschluss) oder drei (mit Bachelorabschluss) Jahren Berufserfahrung werden die Voraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Prüfung erfüllt. Alternativ kann man auch über eine Ausbildung als Steuerfachangestellte*r und/oder die Weiterbildung zum*r Steuerfachwirt*in oder Bilanzbuchhalter*in plus entsprechende Berufserfahrung die Zulassung zur Prüfung erreichen.
Das Steuerberater*innenexamen besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil und gilt mit einer Durchfallquote von ca. 50% als eines der anspruchsvollsten Examen in Deutschland. Daher empfiehlt sich hier nicht nur eine  ausführliche Vorbereitung, sondern auch ein früher Fokus bei der fachlichen Ausgestaltung des Studiums. Einschlägige Praktika, fachlich relevante Kurse, Projekt- oder Abschlussarbeiten können helfen, dem enormen Lernumfang besser gewappnet gegenüberzustehen.
Nach bestandener Prüfung besteht die Möglichkeit, entweder selbstständig oder in einer Steuerberatungskanzlei zu arbeiten. Entscheidend ist es, selbst nach dem Abschluss bei steuerrechtlichen Entwicklungen weiterhin auf dem neuesten Stand zu bleiben, um sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bestmöglich beraten zu können.
 

Klassische Tätigkeiten

Mögliche Arbeitsorte