Wirtschaftsprüfung
Wer Zahlen liebt, alles gerne genau nimmt und sich für die Finanztransaktionen von anderen interessiert, ist hier genau richtig: im Arbeitsfeld der Wirtschaftsprüfung.
Im Gegensatz zur Unternehmensberatung ist der Begriff „Wirtschaftsprüfer*in“ (WP) ein geschützter Begriff und darf als Berufsbezeichnung erst nach erfolgreichem Bestehen des Wirtschaftsprüfungsexamens der Wirtschaftsprüferkammer getragen werden. Anhand der Tatsache, dass es deutschlandweit lediglich 14.000 Wirtschaftsprüfer*innen gibt, zeigt sich schon, dass es sich dabei um eine sehr anspruchsvolle Prüfung handelt. Zudem wird auch nicht jede*r zu diesem Examen zugelassen. Prüfungsteilnehmer*innen müssen mindestens eine zehnjährige Berufserfahrung mitbringen, allerdings kann diese nach einem Studium mit mindestens 8 Semestern Regelstudienzeit auf drei Jahre verkürzt werden. Auch wer bereits über eine Qualifikation als Steuerberater*in oder vereidigte*r Buchprüfer*in verfügt, kann mit kürzerer Berufserfahrung zum Examen zugelassen werden. Wirtschaftsprüfung ist also ein Berufsfeld, das einen langen Atem und eine gewisse Ausdauer in der Vorbereitung erfordert.
Der deutsche Markt wird zu einem sehr großen Teil von den „Big Four“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dominiert. Daneben gibt es aber noch zirka 3000 weitere Gesellschaften. Ebenso ist es möglich, diese Tätigkeit freiberuflich auszuüben. Die Aufgabe der Wirtschaftsprüfer*innen ist primär die Überprüfung des Jahresabschlusses von allen großen und mittelständischen Unternehmen (bei kleinen Unternehmen ist die Teilnahme freiwillig). Diese Prüfung ist nur lizensierten Wirtschaftsprüfer*innen vorbehalten. Weiterhin ist es WP-Gesellschaften erlaubt, Unternehmen beratend zur Seite zu stehen. Beispielsweise bei Angelegenheiten von steuerlicher, finanzieller oder treuhänderischer Natur sowie bei der Einsatzberatung zu Systemen des Finanz- und Rechnungswesens oder aber bei der Gestaltung von Management- und Kontrollsystemen. Diese Tätigkeiten machen einen nicht unerheblichen Teil der Gewinnspanne von vielen WP-Unternehmen aus. Aufgrund ihrer genauen (finanziellen) Kenntnisse über ein Unternehmen sind WP-Gesellschaften geradezu prädestiniert dazu, diese Zusatzaufgaben zu erfüllen.
Von der Assistenz, zum Senior, zum Examen, zur Partnerschaft mit Personalverantwortung - klassische Karriere von Wirtschaftsprüfer*innen
Die Karrierestufen auf dem Weg zum/ zur Wirtschaftsprüfer*in laufen in der Regel ähnlich ab. Zunächst beginnt man in einem Unternehmen als Wirtschaftsprüfungsassistent*in (auch Business Analyst, Junior Consultant oder Assistant). Nach 2-3 Jahren kann man bereits zum Senior aufsteigen und übernimmt mehr Verantwortung und Planung. Nach einigen Jahren Erfahrung ist es dann möglich, das Wirtschaftsprüfungsexamen abzulegen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Examen ist zum einen ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Eine konkrete Studienrichtung ist dabei nicht vorgeschrieben, allerdings empfiehlt es sich, ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium mit den Schwerpunkten Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht zu wählen. Zum anderen müssen angehende Wirtschaftsprüfer*innen für einzelne Prüfungsteile mindestens sechs Monate Praxiserfahrung nachweisen. Um zur Modulprüfung im Fach "Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht" zugelassen zu werden, müssen sogar drei bzw. vier Jahre berufliche Tätigkeit geleistet worden sein. Für diejenigen, die bereits das Steuerberater*innenexamen abgelegt haben, entfällt der steuerrechtliche Teil der Prüfung.
Beim erfolgreichen Bestehen der Prüfung trägt man den Titel Manager*in, mit dem häufig Leitungspositionen und gegebenenfalls auch eigene Kundenakquise einhergehen. Die höchste Stufe innerhalb eines Unternehmens ist die sogenannte Partnerschaft, welche den höchsten Grad an Verantwortung und Personalführung mit sich bringt.