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Anwaltschaft

Was der von 1800-1804 eingesetzte Vizepräsident der USA Aron Burr mit: „Recht ist, was keck behauptet und überzeugend vertreten wird.“ aussprach, offenbart gewitzt den zentralen Aspekt der Anklage und Verteidigung im Anwaltsberuf. Sich auf empfundene juristische Willküraspekte beziehend, unterstreicht er mit seiner Aussage die Notwendigkeit einer effektiven Vertretung in Rechtsfragen. Auch in bekannten Krimiserien, wird der Anwaltsberuf regelmäßig als spannender und aufreibender Kampf um Recht und Unrecht, Freiheit und Bestrafung dargestellt. Hierbei treten nicht nur Rechtsanwälte*anwältinnen für Personen (Mandant*innen), sondern auch Staatsanwälte*anwältinnen als Interessensvertretung des Staates in Sachen Strafverfolgung und Strafvollstreckung auf und streiten miteinander in Gerichtsverhandlungen zugunsten einer gelungenen Rechtsprechung.

Um als Anwalt oder Anwältin arbeiten zu dürfen, muss man eine „Befähigung zum Richter*innenamt“ (2.Staatsexamen) erlangt und das klassische Jurastudium abgeschlossen haben. Anschließend eröffnet sich die Möglichkeit, eine Karriere als Staats-/Rechts- und/oder Fachanwalt*anwältin einzuschlagen.  

 

Staatsanwaltschaft

Staatsanwälte*anwältinnen kümmern sich in Zusammenarbeit mit der Polizei und Strafverfolgungsbehörden um die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Wie bereits beim Richter*innenamt, muss von den angehenden Staatsanwälten*anwältinnen bis zur Ernennung und folgendem Amtsantritt eine weitere Ausbildungsstation durchlaufen werden. So können sie erst nachdem sie mindestens 3 und maximal 5 Jahre als Richter*in auf Probe gearbeitet haben, vom Justizministerium des Landes zum Staatsanwalt*anwältin auf Lebenszeit ernannt werden.

Die Aufgabe der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten beinhaltet unterschiedliche Tätigkeiten. Hierzu zählen die Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Einreichung von Schriftstücken und die Erhebung von Beweisen. Das bedeutet, dass Staatsanwälte*anwältinnen sowohl an Zeug*innenvernehmungen und Tatortbesichtigungen teilnehmen als auch im regen Kontakt mit der ermittelnden Polizei stehen. Vor Gericht hingegen sind sie an der Entscheidung über Abschlüsse von Ermittlungsverfahren sowie an der Strafvollstreckung durch Schriftstückerstellung und -bearbeitung beteiligt. Ihre Plädoyers halten sie vor Gericht, was bedeutet, dass sie je nach Fall unterschiedliche Strafmaße beantragen. Als Gegenpart zu Rechtsanwälten*anwältinnen, die die Angeklagten rechtlich verteidigen sollen, vertreten Staatsanwälte*anwältinnen die Anklagepunkte gegen die Beschuldigten. Bekleiden sie eine Leitungsfunktion tragen sie außerdem dazu bei, Koordinationsangelegenheiten und Organisationsvorgänge innerhalb der in mehrere Abteilungen gegliederten Staatsanwaltschaft zu beaufsichtigen oder diese aktiv mitzugestalten. Die Ernennung zum*zur Staatsanwalt*anwältin lohnt sich besonders für jene, die eine sichere Anstellung mit einem sehr guten Gehalt und abwechslungsreicher Tätigkeit anstreben. Ähnlich wie bei Richter*innen geht dieses Amt jedoch mit viel Verantwortung für das jeweils laufende Gerichtsverfahren und damit auch einer hohen seelischen Belastung einher. Zu diesem Druck gesellt sich der Umstand, dass Staatsanwälte*anwältinnen umfangreich in laufende Ermittlungen involviert sein können, was permanente Abrufbarkeit und Verfügbarkeit voraussetzt.

 

Rechtsanwaltschaft

Den „Gegenpart“ zu den Staatsanwälten*anwältinnen bilden die Rechtsanwälte*anwältinnen. Diese beraten Mandanten*innen zu vorliegenden Anklagepunkten, klären sie über allgemeine Rechtsangelegenheiten auf, bearbeiten zu ihrem Fall gehörende Akten und vertreten sie gegebenenfalls vor Gericht. Zusammen mit der Staatsanwaltschaft sollen Rechtsanwälte*anwältinnen den*die Richter*in bei der Rechtsfindung unterstützen. Dabei gilt die Einarbeitung in den vorliegenden Fall mithilfe von Recherchetätigkeiten, Aktenbearbeitungen und Mandant*innengesprächen zu ihren Hauptaufgaben. Als rechtliche Vertretung tragen sie zu einem anberaumten Gerichtstermin die gesammelten Informationen zum vorliegenden Fall vor und versuchen mithilfe juristischer Mittel ihren Mandant*innen zu Recht zu verhelfen. Ihr Fokus liegt dabei inhaltlich auf der Beweisführung und der Aufklärung von Ansprüchen und Gegenansprüchen von Klagenden und Angeklagten. Somit fungieren sie für alle beteiligten Parteien als vermittelnde Orientierungsinstanz zwischen vorliegendem Fall und rechtlicher Sachlage. Sie gelten dabei als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ und dürfen sowohl Rechtsmittel gegen Rechtsprechungen unterer Instanzen einlegen als auch Rechtsprechungen höherer Ebenen fachlich und öffentlichkeitswirksam bewerten. Die Tätigkeit als Rechtsanwalt*anwältin kann dabei in Anstellung bei einer bereits existierenden Kanzlei oder auch in der beruflichen Selbstständigkeit ausgeführt werden. Je nach Anstellungsverhältnis ändern sich somit die Arbeitsorte und variieren zwischen modernen Kanzleien mit Start-Up Charakter, konservativen Großkanzleien mit Anzugs- und Krawattennorm oder einem Anwaltsbüro mit eigenständig ausgewähltem Außenauftritt und Räumlichkeiten. Anders als Staatsanwält*innen und Richter*innen erfolgt eine Ernennung zum Rechtsanwalt*anwältin nach der Erlangung zur Berechtigung zum Richteramt (erfolgreich abgeschlossenes Staatsexamen) und der Beantragung auf Zulassung zum Rechtsanwalt*anwältin bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer.

 

Spezialisierungen und Arbeitsmarkt: Der Fachanwaltstitel

Sobald man als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin tätig sein darf, stehen Interessierten die Möglichkeiten für Spezialisierungen in verschiedenen Rechtsgebieten offen. So gibt es in Deutschland aktuell 24 Fachanwaltstitel. Um sich als Fachanwalt*anwältin bezeichnen zu dürfen, muss man eine Spezialisierung auf einem oder mehreren Rechtsgebieten nachweisen können, wobei das jeweilige Tragen von bis zu maximal drei Fachanwaltstiteln für Rechtsanwälte*anwältinnen möglich ist. Obwohl sich die tatsächliche Arbeit kaum von der eines Rechtsanwaltes*einer Rechtsanwältin unterscheidet, müssen bei der Erlangung des Fachanwaltstitels einige zusätzliche Qualifikationen erworben werden, die eine Nachweisbarkeit der Spezialisierung gewährleisten sollen. So verlangt der Fachanwaltstitel neben dem erfolgreich abgeschlossen 2. Juristischen Staatsexamen sowie dem erlangten Rechtsanwaltstitel einen zusätzlichen dreischrittigen Ausbildungsweg. Hierzu soll zuerst ein Fachanwaltslehrgang besucht werden, der nicht nur Wissensvermittlung, sondern auch Wissensüberprüfungen beinhaltet. Da der Lehrgang kostenpflichtig ist und eine finanzielle Investition von 1500-3000 Euro bedeutet, präsentiert sich die feste Einplanung der Finanzierung der erworbenen Titel in den eigenen Karriereweg als überaus sinnvolle Entscheidung. Schlussendlich muss neben dem Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung des Fachanwaltslehrganges, für die Feststellung einer bereits getätigten intensiven Beschäftigung mit dem angestrebten Fachgebiet eine Fallliste bei der regional zuständigen Rechtsanwaltskammer vorgelegt werden. Zur Überprüfung werden dabei, je nach Bereich, zwischen 50 und 160 Fälle gefordert. Die Vorlage dieser Dokumente umfasst außerdem einen Nachweis darüber, dass man bereits seit mindestens drei Jahren als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin tätig ist. Sollte die Kammer bei der Sichtung der eingereichten Dokumente eine weitere Überprüfung für notwendig halten, kann sie die Fachanwaltsbewerber*innen zu einem Fachgespräch einladen, bei dem die in den Dokumenten vorgestellten Kenntnisse überprüft werden sollen. Hat man schließlich einen Fachanwaltstitel erlangt, muss zur Erhaltung dessen jährlich eine Teilnahme an mindestens einer Fortbildungsmaßnahme auf dem betreffenden Rechtsgebiet erfolgen. Wenngleich es sich bei der Erlangung des Fachanwaltstitels um eine hohe Investition handelt, kann sich der zusätzliche Ausbildungsaufwand durchaus lohnen. So gilt man als Fachanwalt*anwältin auf betreffendem Gebiet als Expert*in und ist dadurch im direkten Vergleich gegenüber Rechtsanwälten*anwältinnen bei der Mandant*innengewinnung im Vorteil. Da eine solche Spezialisierung die direkte Konkurrenz mit anderen Rechtsanwälten*anwältinnen zu verringern vermag, kann dieser Titel sich folglich besonders bei einer vorliegenden Selbstständigkeit (und somit hohen Nachfrageabhängigkeit) als (Markt-)Vorteil entpuppen.

 

Antonia Ernst

ist Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin

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