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Information zu den nächsten Personalratswahlen
Die seit dem Jahr 2018 angestrebte Novellierung des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) wurde im Brandenburgischen Landtag beschlossen. Seit dem 15. Mai 2024 ist das neue PersVG in Kraft getreten. Die Wahl von Personalräten für studentische Beschäftigte (§ 94 PersVG) ist nun möglich und wurde an der Uni Potsdam am 06.11.2024 erstmals umgesetzt.
Im Jahr 2026 werden turnusgemäß die nächsten Wahlen aller Personalvetretungen stattfinden,
d.h. die Wahl
- des Hauptpersonalrats (HPR),
- des Gesamtpersonalrats (GPR),
- des Personalrats für das wissenschaftliche und künstlerische Personal (WiMiPR),
- des Personalrats für Mitarbeitende aus Technik und Verwaltung (PR MTV) und
- der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
im Rahmen der Personalratswahlen (voraussichtlich Ende April/ Anfang Mai 2026).
Dagegen wird die Wahl
- des Personalrats für studentische Beschäftigte
jährlich im Zeitraum vom 1. bis zum 30. Juni durchgeführt und demnächst im Jahr 2025 stattfinden. Die Wahlen "sollen parallel zu den Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung stattfinden" (§ 94 Abs. 3 PersVG).