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„Mit Strafverschärfung werden kaum Straftaten verhindert“

Anna H. Albrecht, Professorin für Strafrecht mit Jugendstrafrecht und Kriminologie, im Interview.
Foto : Tobias Hopfgarten
Anna H. Albrecht, Professorin für Strafrecht mit Jugendstrafrecht und Kriminologie.

Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches wird abgeschafft. Damit fällt das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Das Beispiel hat für viel Aufmerksamkeit gesorgt und es steht stellvertretend für weitere erwartete Veränderungen im Strafrecht. Unsere Strafgesetzgebung ist kein starres Gebilde, sondern wandelt sich im Lauf der Zeit, wie Anna H. Albrecht, Professorin für Strafrecht mit Jugendstrafrecht und Kriminologie, im Expertengespräch erklärt.

Frau Prof. Dr. Albrecht, noch im Jahr 2022 soll der Paragraf 219a des Strafgesetzbuches fallen. Wie ordnen Sie dieses Beispiel für Reformen des Strafrechts ein?

Das Beispiel zeigt zunächst einmal, dass das Strafrecht einen Wertewandel in der Gesellschaft widerspiegeln kann. Es zeigt aber auch, dass sich unter der neuen Regierung eine Tendenz zur Entkriminalisierung abzeichnet. Die Geschichte des Strafrechts kennt Wellen von Kriminalisierung und Entkriminalisierung. In den letzten Jahrzehnten ging die Tendenz eher Richtung Kriminalisierung – es kamen Straftatbestände hinzu und andere wurden verschärft. Jetzt scheint es einen Richtungswechsel zu geben.

Was wurde in den vergangenen Jahren kriminalisiert?

Verschärfungen im Straf- und Strafprozessrecht gab es etwa in den 1990er Jahren – unter dem Kampfbegriff „Organisierte Kriminalität“. Nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York kam der sogenannte „Kampf gegen Terrorismus“ hinzu. Und natürlich wurden in Reaktion auf die Digitalisierung neue Straftatbestände geschaffen. Wenn einmal ein neuer Straftatbestand entstanden ist oder eine neue Kompetenz für die Strafverfolgungsbehörden geschaffen wurde, wird dies selten zurückgenommen, sondern oftmals noch erweitert. In der Regel haben Gesetze kein Verfallsdatum. Dass ein Straftatbestand durch den Gesetzgeber abgeschafft wird, wie wir es jetzt bei Paragraf 219a sehen, ist die Ausnahme.

Dennoch erwarten sie weitere ähnliche Reformen in dieser Legislaturperiode?

In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Regierung festgehalten, dass sie eine Liberalisierung des Strafrechts und eine Entkriminalisierung anstrebt. Natürlich ist es oft sachlich gerechtfertigt, neue Straftatbestände zu schaffen, wie etwa in Bezug auf die Digitalisierung. Das Strafrecht muss auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren. Aber nicht immer gibt es eine sachgerechte Begründung für neue Verschärfungen.

In welchen Bereichen wäre denn eine „Entrümpelung“ besonders notwendig?

Diskutiert wird aktuell die Legalisierung des Eigenbesitzes und -gebrauchs von Cannabis und eine Liberalisierung der Sterbehilfe. Wichtig erscheint mir auch die Frage, ob das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert werden sollte. Nach gegenwärtiger Auslegung fällt es unter den Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen. Diese Diskussion müssen wir in Zusammenhang mit derjenigen über die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe sehen. Sie wird dann verhängt, wenn eine Geldstrafe nicht bezahlt wird – also auch nicht bezahlt werden kann. Denn das Fahren ohne Fahrschein ist eine Straftat, die oft auch aus wirtschaftlicher Not begangen wird. Von derzeit rund 50.000 Inhaftierten verbüßen etwa 5.000 eine solche Ersatzfreiheitsstrafe; mittlerweile machen Ersatzfreiheitsstrafen aber die Hälfte aller verhängten Freiheitsstrafen aus. Freiheitsstrafen reißen die Menschen aus ihrem sozialen Umfeld heraus, können zu Verlust von Job und Wohnung führen. Das kann wiederum Kriminalität begünstigen. Übrigens kostet den Staat ein Tag Haft 150 bis 200 Euro pro Person – diesen Betrag könnte man in sozialpolitische Maßnahmen investieren, die die Betroffenen dabei unterstützen, ihre wirtschaftlich prekäre Situation zu verbessern. Ist das Fahren ohne Fahrschein also tatsächlich ein so schweres sozialschädliches Verhalten, auf das die Gesellschaft mit dem Strafrecht reagieren und für das sie Menschen ins Gefängnis schicken sollte? Oder genügt es, das Verhalten als Ordnungswidrigkeit zu behandeln oder allein als zivilrechtliches Problem zu betrachten? Das wird derzeit vielfach hinterfragt.

Worin besteht der Unterschied?

Das Strafrecht ist Ultima Ratio und soll nur solche Verhaltensweisen erfassen, die so sozialschädlich sind, dass der Staat mit einem sozialethischen Tadel und den schärfsten Sanktionsmöglichkeiten – nämlich einer Geld- oder Freiheitsstrafe – reagieren muss. Bei einer Verurteilung ist die verurteilte Person vorbestraft; das kann sie unter Umständen von bestimmten Berufen ausschließen. Im Straf- und Strafverfahrensrecht befinden sich Bürgerinnen und Bürger in einem strengen Unterordnungsverhältnis zum Staat; im Zivilrecht begegnen sich die jeweiligen Parteien dagegen auf Augenhöhe, schließen etwa einen Vertrag. Bei einer Entkriminalisierung müsste das Verkehrsunternehmen gegenüber Personen, die ohne Fahrschein fahren, das also selbstständig zivilrechtlich durchsetzen.

Was würden Sie sich als Expertin für Strafrecht von der Politik wünschen?

Der Griff zum Strafrecht wirkt immer besonders tatkräftig und effektiv und ist sehr günstig, wenn nicht zugleich die Ressourcen für die Strafverfolgung aufgestockt werden. In der Bevölkerung sind Strafverschärfungen häufig populär, weil viele vermuten, dass Strafen abschrecken und damit das Risiko verringern, Opfer einer Straftat zu werden. Diese Kriminalitätsfurcht wird von Medien erheblich verstärkt. Die Kriminalität nimmt tendenziell ab, die öffentliche Wahrnehmung ist umgekehrt. In der Vergangenheit wurden oftmals Strafen verschärft, obwohl die Wissenschaft teilweise einhellig zu der Einschätzung kam, dass das nicht sinnvoll wäre. Denn die kriminologische Forschung geht davon aus, dass eine Strafverschärfung kaum Straftaten verhindert. Wirksamer ist es, die Aufklärungswahrscheinlichkeit zu erhöhen, also die Strafverfolgungsbehörden besser auszustatten und Vollzugsdefizite abzubauen. Strafrechtliche Reformen sollten evidenzbasiert sein – so ist es jetzt auch im Koalitionsvertrag als Ziel festgehalten. Ich würde mir weniger Aktionismus und mehr wissenschaftlich und kriminologisch fundierte Entscheidungen wünschen.

 

Dieser Text erschien im Universitätsmagazin Portal - Eins 2022 „Diversity“ (PDF).

Veröffentlicht

Online-Redaktion

Sabine Schwarz