Roberta®-Coach-Ausbildung
Die Roberta-Coach:in besitzt eine ausgewiesene Expertise im didaktischen, pädagogischen und technischen Bereich. Die designierten Roberta-Coachs müssen vor ihrer Zertifizierung zum Roberta-Coach mindestens ein Jahr als Roberta-Teacher aktiv gewesen sein.Roberta-Coachs sind berechtigt, Roberta-Teacher-Trainings zu geben.Die Erteilung der Berechtigungund die Qualifizierung (Akkreditierung) zum Roberta-Coach erfolgt ausschließlich durch die Roberta-Zentrale am Fraunhofer IAIS und kann durch diese auch wieder entzogen werden. DasFraunhofer IAIS schließt hierfür mit jedem Roberta-Coach einen Vertrag. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst1 Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag vorher nicht fristgerechtgekündigt wird. Die Bezahlung für kostenpflichtige Roberta-Schulungen (Roberta-Teacher-Trainings) der Roberta-Coachs erfolgt durch das Fraunhofer IAIS. Roberta-Coachs erhalten ein eigenes Profil aufdem Roberta-Portal, solange eine Kooperation mit dem Fraunhofer IAIS besteht, d.h. solange ein wirksames Vertragsverhältnis zwischen den jeweiligen Roberta-Coachs und dem Fraunhofer IAIS in Kraft ist. Zum Nachweis dieser Zusammenarbeit verleiht das Fraunhofer IAIS jedem Roberta-Coach eine Urkunde, die ihn oder sie als Roberta-Coach ausweisen.
Pflichten der Roberta-Coachs:
Ein Roberta-Coach verpflichtet sich, am jährlichen realen oder virtuellen (Skype, Telko, ...) Treffen aller Roberta-Coaches teilzunehmen. Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren muss ein Roberta-Coach an einem Treffen teilgenommen haben. Der Termin für ein Treffen aller Roberta-Coaches wird mittels eines Online-Dienstes zur Erstellung von Terminumfragen (Online-Umfragen) gemeinsam ermittelt.
Ein Roberta-Coach verpflichtet sich, die von der Roberta-Zentrale vorgegebenen Schulungsinhalte (Roberta-Konzept) zu vermitteln.
Änderungen im Schulungsablauf sind vorab mit der Roberta-Zentrale abzustimmen.
Einmal jährlich muss ein Roberta-Coach eine Zusammenfassung aller Schulungsaktivitäten an die Roberta-Zentrale übermitteln.
Es müssen zweikostenpflichtigen Schulungen (Roberta-Teacher-Trainings) pro Jahr im Auftrag des Fraunhofer IAIS in der Region angeboten werden. Coaches an Hochschulen, die ausschließlich an Hochschulen aktiv sind, um dort Studierende im Rahmen ihres Studiums als Roberta-Scout auszubilden, sind davon ausgenommen.
Ein Coach hält die Schulung gemäß den Qualitäts-und Genderkriterien unter Verwendung der vom Fraunhofer IAIS zur Verfügung gestellten Schulungsfolien.
Die Evaluationsbögen zur Qualitätssicherung werden an die Teilnehmenden verteilt und unaufgefordert an das Fraunhofer IAIS geschickt.
Rechte der Roberta-Coachs:
Gesonderter Zugang zum Roberta-Portal und zu weiteren kostenlos zum Download zur Verfügung stehenden Roberta-Materialien.
Einflussnahme auf die Weiterentwicklung der Roberta-Initiative durch:
- Teilnahme an (virtuellen) Meetings
- Rückmeldung/Feedback bei Problemen
- Teilnahme an der jährlichen Online-Evaluation des Roberta-Netzwerks
Unterstützung mit zusätzlichen Roberta-Materialien wie Flyer, Broschüren, Roberta-Reihe etc.
Vorabinformationen über richtungsweisende Entscheidungen durch das Fraunhofer IAIS im Rahmen gemeinsamer (digitaler) Treffen.
Anspruch auf ein Dozent:innenhonorar.