LEHRVERANSTALTUNGEN DES PFLICHTMODULS P 5 - KAPITALGESELLSCHAFTSRECHT
1 KAPITALGESELLSCHAFTSRECHT
2 KONZERNRECHT
Kapitalgesellschaftsrecht / P5 / KAPITALGESELLSCHAFTSRECHT
In der Veranstaltung werden die gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse anhand der für das Wirtschaftsleben zentralen Rechtsformen der AG und der GmbH vertieft. Analysiert werden die einschlägige Rechtsprechung und Literatur und deren Bedeutung für die Praxis, insbesondere für die Bereiche der Kapitalaufbringung und -bindung, den Organen der Gesellschaft und den mitgliedschaftlichen Rechten und Pflichten der Gesellschafter. Den ersten Teil der Vorlesung bildet eine ausführliche Darstellung zum Recht der Aktiengesellschaft. Diese Gesellschaftsform ist gesetzlich hochgradig reguliert. Der zweite Vorlesungsteil behandelt die GmbH, bei der die gesetzliche Regelungsdichte viel geringer ist, so dass man weit mehr auf Rechtsprechung, Lehrmeinungen und Anleihen beim Aktienrecht angewiesen ist.
Konzernrecht / P5 / KAPITALGESELLSCHAFTSRECHT
Aufbauend auf der Veranstaltung zum Kapitalgesellschaftsrecht werden Rechtsfragen des Konzerns (also des Rechts der verbundenen Unternehmen) behandelt. Insbesondere geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen den Konzerngesellschaften und Möglichkeiten ihrer Ausgestaltung in der Praxis. Dargestellt werden die aktienrechtlichen Regelungen und deren Bedeutung für das gesamte Konzernrecht sowie konzernrechtliche Institute zum Schutz der abhängigen Gesellschaften bzw. Gläubiger. Anhand von Praxisbeispielen wird die Materie vertieft.
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen des Pflichtmoduls P 5 finden Sie im Modulhandbuch.