Lebenslauf (Auszug aus Wikipedia)
Professor Dr. Hartmut Bauer
Hartmut Bauer studierte nach dem Abitur bis 1978 Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg und legte das Assessorexamen 1980 in München ab. Anschließend war er als Akademischer Rat an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg beschäftigt. Parallel zu der Assistententätigkeit bei Reiner Schmidt war er längere Zeit als Rechtsanwalt zugelassen und wirkte in dieser Funktion unter anderem als Berater von Wirtschafts- und Sozialverbänden. Anfang 1986 promovierte Bauer an der Universität Augsburg zum Thema Geschichtliche Grundlagen der Lehre vom subjektiven öffentlichen Recht. Die Habilitation erfolgte 1991 mit der Arbeit Die Bundestreue – Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Bundesstaatsrechts und zur Rechtsverhältnislehre.
Nach einer Lehrstuhlvertretung in Heidelberg im Wintersemester 1991/1992 folgte Bauer 1992 dem Ruf auf den Gründungslehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Umwelt- und Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden. Von 1994 bis 1995 war er Dekan der Fakultät und von 2002 bis 2004 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht, das er 2001 mitbegründet hatte. Er nahm im Dezember 2004 den Ruf an die Universität Potsdam auf den Lehrstuhl für Europäisches und Deutsches Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an, wo er von Ende 2004 bis zu seiner Emeritierung 2020 forschte und lehrte. In der Lehre betreute er neben dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht vor allem die Verfassungsgeschichte und Schlüsselkompetenzen namentlich aus den Bereichen von Negotiation und Mediation. Von 2009 bis 2013 war Bauer Dekan der Juristischen Fakultät. Er ist seit 2006 Mitglied des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam (KWI); von 2008 bis 2015 war er dessen Geschäftsführender Direktor. Den Gesprächskreis für Rechts- und Verfassungsgeschichte leitete er gemeinsam mit Stefan Saar.
Bauer gehörte von 1999 bis 2001 dem Vorstand der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer an. Von 2003 bis 2011 war er als Generalsekretär der Societas Iuris Publici Europaei tätig, die ihn nach Ablauf seiner zweiten Amtsperiode zum Ehrengeneralsekretär auf Lebenszeit ernannte. Vor seiner Emeritierung war Bauer Ordentliches Mitglied des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Mitglied des Ständigen Ausschusses des Deutschen Juristen-Fakultätentages. Er ist seit 2005 gemeinsam mit Peter M. Huber und Karl-Peter Sommermann Herausgeber der im Verlag Mohr Siebeck erscheinenden Schriftenreihe Verfassungsentwicklung in Europa, seit 2007 Mitherausgeber und seit 2009 zusammen mit Karl-Peter Sommermann Schriftleiter der Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), seit 2008 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der in Österreich erscheinenden Zeitschrift für öffentliches Recht (ZÖR), seit 2012 Mitglied des Herausgeberkreises der Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalwirtschaft e.V. (EWeRK) und seit 2014 Mitglied der akademischen Kommission des Chinesisch-Deutschen Forschungsinstituts für Regulierungsrecht der Rechtsfakultäten der Renmin Universität (Beijing) und der Goethe Universität (Frankfurt am Main).
In der Rechtswissenschaft gilt Hartmut Bauer als Vorkämpfer und Protagonist der Rechtsverhältnislehre. Seine Publikationen beschäftigen sich unter anderem mit Verfassungs- und Verwaltungsrechtsgeschichte, europäischem und deutschem Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Sozialrecht sowie Verwaltungswissenschaft. Veröffentlichungen von Bauer sind in über zehn Sprachen erschienen.
In der Rechtspraxis ist Bauer als Rechtsgutachter und Prozessvertreter hervorgetreten sowie in Mediations-, Schlichtungs-, Ombuds-, Schieds- und Schiedsgerichtseinrichtungen tätig.