Studieren mit Bafög
Bafög beantragen
Für die Beantragung von Ausbildungsförderung nach dem BaföG ist die Bestätigung des Studienstandes erforderlich, die beim BaföG-Amt mit den anderen Unterlagen einzureichen ist.
Die Bestätigung erfolgt durch die BaföG-Beauftragten der Institute. Die Namen des/der Beauftragten und des/der Stellvertreters/der Stellvertreterin des Instituts für Germanistik finden Sie unterhalb des Textes.
Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Formblatt 5
- Auszug aus PULS mit den belegten Lehrveranstaltungen und den bisher erreichten Leistungspunkten
- weitere Nachweise für erbrachte Leistungen, die in PULS noch nicht erfasst sind.
Weitere Hinweise, Informationen und Formblätter zum Bafög finden Sie hier.
Hinweise zum Antragsverfahren
- Die Bestätigung erfolgt nicht auf postalischem Wege, sondern ausschließlich während der Sprechzeiten der BaföG-Beauftragten (s. u.)
- Es sind das Formblatt 5 mit den persönlichen Angaben und die anderen geforderten Unterlagen mitzubringen, auf deren Grundlage die Einschätzung des Studienstandes vorgenommen wird.
- Die Aufgabe der BaföG-Beauftragten beschränkt sich allein auf die Einschätzung des Studienstandes. Alle anderen Fragen zum BaföG sind an das BaföG-Amt zu richten.
Ansprechpartner/innen
Bafög-Beauftragter:Prof. Dr. Matthias Granzow-Emden
- Haus 5, Zi. 1.09, Tel. 1763, (Sprechzeiten)
Stellv. Bafög-Beauftragte:Claudia Krug
- Haus 5, Zi. 0.10, Tel. 4161 (Sprechzeiten)