Zum Hauptinhalt springen

Integrierter Bachelor-Studiengang Rechtswissenschaft (LL.B.)

Foto: -

Das Bachelor-Studium unterscheidet sich im Wesentlichen kaum von den Anforderungen an das Staatsexamensstudium. 

Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Der LL.B. muss bis Ende des 12. Fachsemesters (doppelte Regelstudienzeit) abgeschlossen werden und unbedingt vor endgültigen Bestehen oder Nicht-Bestehen des Staatsexamens.

Durch die Integrierung des Bachelor-Studiums in das des Staatsexamensstudiums, unterscheidet sich das Studium kaum voneinander. Ausnahme: Für den Bachelor sind 18 + 6 Leistungspunkte mehr zu erbringen. 18 LP davon sollen in außerjuristischen Fächern erworben werden, wie bspw. in BWL, Politologie, Psychologie,etc - je nach Wahl des Schwerpunktbereichs des Integrierten Bachelor-Studiengangs Rechtswissenschaft (muss nicht identisch zum SPB Staatsexamen sein). Ersatzweise können 6 LP durch ein freiwilliges außerjuristisches Praktikum erlangt werden. Zusätzlich muss eine Bachelorarbeit (6 LP) eingereicht werden. Diese kann auch eine bereits angefertigte Probeseminararbeit aus dem Schwerpunkt sein oder die schlechtere Note aus dem Verbesserungsversuch der Hausarbeit aus der Schwerpunktbereichsprüfung. Ebenfalls muss bei Studienbeginn ab dem Wintersemester 2022/2023 eine dreistündige Übungsklausur in einem Schwerpunktbereich erbracht werden. Weitere Informationen zum LL.B. bei Studienbeginn ab dem Wintersemester 2022/2023 ist hier und vor dem Wintersemester 2022/203 ist hier zu finden.

Das Staatsexamen muss nicht zwingend nach der Verleihung des Bachelor of Laws-Abschlusses erworben werden. Auf Wunsch kann dann eine Exmatrikulation erfolgen und ein Masterstudium angeschlossen oder in das Berufsleben eingestiegen werden. 

Durch die unterschiedlichen Regelungen im Bachelor of Laws- Studiengang und im Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) gibt es, gerade im Hauptstudium, Unterschiede bei der Zusammensetzung der Noten der Fortgeschrittenen-Übungen. So verfallen Hausarbeits- bzw. Klausurnote nicht, sondern es zählt die erste bestandene Note. Beide Leistungen sind Modulteilleistungen und bilden im Durchschnitt die Modulabschlussnote. Dies bedeutet, dass wenn eine Leistung mit mind. 7 Notenpunkten (3,0) bewertet wurde und die andere Leistung nicht bestanden ist (5,0), dann das Modul trotzdem mit 4,0 bestanden und der LL.B. trotzdem erworben werden kann.

Informationsveranstaltungen für Erstsemestler finden jedes Wintersemester, Informationsveranstaltungen für Studierende des Hauptstudiums und Hochschulwechsler finden jedes Semester statt. Die Termine findet Ihr auf der LL.B.-Homepage.

 

Foto: -