Prüfungsausschuss Lehramt Sport
Aufgaben des Prüfungsausschusses
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für alle Fragen, die die Anwendung der Studienordnungen für Sport in der Primarstufe und für Sport in den Sekundarstufen im lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengang an der Universität Potsdam betreffen.
Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsausschuss
Weiter unten auf dieser Seite sind die Themen beschrieben, zu welchen Sie mit dem Prüfungsausschuss Kontakt aufnehmen können. Zum jeweiligen Thema finden Sie auch erklärt, wie Sie vorgehen müssen. Anfragen an den Prüfungsausschuss können nur unter Einhaltung des unten beschriebenen Weges bearbeitet werden. Von direkten Kontaktaufnahmen über die E-Mail Adressen der Mitglieder des Prüfungsausschuss bitten wir abzusehen.
Mitglieder des Prüfungsausschusses
Prof. Dr. Ralf Brand (Vorsitz)
Prof. Dr. Christoph Rasche (stellv. Vorsitz)
- Florian Groß (studentischer Vertreter)
- Rudolf Reiser (stellv. studentische Vertretung)
Bürostelle des Prüfungsausschusses
In seltenen Fällen wird der Prüfungsausschuss Lehramt Sport Antragstellende darüber informieren, dass bestimmte Dokumente und Unterlagen zusätzlich in Papierform einzureichen sind. Diese müssen dann an die nachfolgende Stelle per Briefpost verschickt oder persönlich überbracht werden:
- Universität Potsdam
Frau Christine Görting
Karl-Liebknecht-Str. 24/25
14476 Potsdam - Christine Görting, Campus Golm, Haus 24, Raum 1.34
Sprechzeiten: Montag bis Freitag, jeweils 11 bis 14 Uhr
Themen und Kontakt zum Prüfungsausschuss
Einstufung in Fachsemester für die Zulassung zu einem Studiengang (bei Studiengang-/ Hochschulwechsel)
Wenn Sie in ein lehramtsbezogenes Studienfach Sport (Primarstufe oder Sekundarstufen, Bachelor oder Master) an der Universität Potsdam wechseln wollen, dann müssen Sie zuerst einen Antrag auf Einstufung in ein Fachsemester beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Informieren Sie sich über alles Notwendige auf den allgemeinen Seiten der Universität Potsdam zur Prüfungsorganisation hier. Dort finden Sie u.a. auch den Link zum Formular 'Antrag auf Einstufung' zum Download.
- Sollten sie Bafög Empfänger/In sein, nehmen Sie bitte im Rahmen des Einstufungsverfahrens eine Bafög-Beratung in Anspruch!
- Füllen Sie dieses Formular soweit wie möglich selbst aus.
- Erstellen Sie 1 (!) pdf-Datei (!), in der alle notwendigen Dokumente zusammengefasst sind ('Antrag auf Einstufung' zuerst, dann die 'Leistungsübersicht') und das auch alle zusätzlichen Unterlagen (Modulbeschreibungen) enthält, von denen Sie glauben, dass sie für den Einstufungsprozess relevant sein könnten. Die Bearbeitungszeit ihres Antrages liegt zwischen 4-6 Wochen.
- Wenn Sie im Fach Sport für den Studiengang Primarstufe eingestuft werden wollen, schicken Sie die pdf-Datei über das Web-Formular (Primarstufe) an den Prüfungsausschuss. Wenn Sie im Fach Sport für den Studiengang Sekundarstufe eingestuft werden wollen, schicken Sie die pdf-Datei über das Web-Formular (Sekundarstufe) an den Prüfungsausschuss.
Falls Sie, zum Beispiel für Hilfe bei der Vervollständigung von Angaben, einen Beratungstermin mit der zuständigen Studienfachberaterin wünschen (Dr. Heike Zimmermann oder Dr. Janet Kühl), können Sie dies im Anschreiben über das Web-Formular vermerken. Die zuständige Person wird sich dann per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.
Den Bescheid über Ihren Antrag zur Einstufung erhalten Sie nach Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss entweder per E-Mail oder briefpostalisch zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einem Studiengangswechsel der Nachweis einer gültigen Sporteingangsprüfung (SEP) erforderlich ist. Die Gleichstellungsprüfung der SEP ist dabei ein separater Verwaltungsvorgang und wird unabhängig von der Einstufung bearbeitet.
- Für in Potsdam immatrikulierte Studierende ist eine Gleichstellungen von erbrachten sportpraktischen Leistungen möglich. Bitte reichen Sie dazu Ihren Immatrikulationsnachweis und die aktuelle Leistungsübersicht aus PULS direkt bei Dr. Heike Zimmermann ein. Sie erhalten dann ein entsprechendes Gleichstellungsschreiben per Post zugeschickt.
- Studierende bzw. "Wechsler" aus anderen Universitäten können sich ihre im Studium anderenorts bereits erbrachten sportpraktischen Leistungen unter bestimmten Voraussetzung ebenfalls gleichstellen lassen. Für konkretes Vorgehen nehmen Sie bitte vor Ihrer Antragstellung auf Einstufung Kontakt zu Dr. Heike Zimmermann auf. Sollte einer beantragten Gleichstellung nicht entsprochen werden können, wird die Anmeldung zur Sporteingangsprüfung in Potsdam empfohlen.
Anerkennung von in- und ausländischen Studien- und Prüfungsleistungen an der Universität Potsdam
Wenn Sie in einem lehramtsbezogenen Studienfach Sport (Primarstufe oder Sekundarstufen, Bachelor oder Master) an der Universität Potsdam zugelassen sind, dann können Sie die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen beantragen.
Mögliche Fälle im Anerkennungsverfahren für Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Inland sind:
- Wechsel von einer anderen inländischen Hochschule an die Universität Potsdam;
- Erbringung von Leistungen an einer anderen inländischen Hochschule im Rahmen einer Nebenhörerschaft;
- Fachwechsel bzw. Studiengangwechsel innerhalb der Universität Potsdam
- Aufnahme eines weiteren Studiums, auf welches Leistungen aus einem vorherigen Studium an einer anderen inländischen Hochschule anerkennbar sind.
Mögliche Fälle im Anerkennungsverfahren für Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland sind:
- Wechsel von einer ausländischen Hochschule an die Universität Potsdam;
- Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums an der Universität Potsdam;
- Aufnahme eines weiteren Studiums, auf welches Leistungen aus einem vorherigen Studium im Ausland anerkennbar sind.
Für den Antrag auf Anerkennung reicht die bzw. der Studierende die erforderlichen Unterlagen beim Prüfungsausschuss ein.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Informieren Sie sich über alles Notwendige auf den allgemeinen Seiten der Universität Potsdam zur Prüfungsorganisation hier. Dort finden Sie u.a. auch den Link zum Formular 'Antrag auf Anerkennung' zum Download.
- Füllen Sie dieses Formular soweit wie möglich selbst aus.
- Erstellen Sie 1 (!) pdf-Datei (!), in der alle notwendigen Dokumente zusammengefasst sind ('Antrag auf Anerkennung' zuerst, dann die 'Leistungsübersicht') und das auch alle zusätzlichen Unterlagen (Modulbeschreibungen) enthält, von denen Sie glauben, dass sie für den Einstufungsprozess relevant sein könnten. Die Bearbeitungszeit ihres Antrages liegt zwischen 4-6 Wochen.
- Wenn Sie Leistungen im Fach Sport für den Studiengang Primarstufe anerkannt haben wollen, schicken Sie die pdf-Datei über das Web-Formular (Primarstufe) an den Prüfungsausschuss. Wenn Sie Leistungen im Fach Sport für den Studiengang Sekundarstufe anerkannt haben wollen, schicken Sie die pdf-Datei über das Web-Formular (Sekundarstufe) an den Prüfungsausschuss. Wenn Sie im Ausland erbrachte Studien-/Prüfungsleistungen für die Primarstufe oder die Sekundarstufen anerkannt haben wollen, wenden Sie sich bitte an Herrn Artem Sergeev (Sport-Austauschkoordinator).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte von der folgenden Seite: https://www.uni-potsdam.de/de/international/outgoing/studium/erasmus
Falls Sie, zum Beispiel für Hilfe bei der Vervollständigung von Angaben, einen Beratungstermin mit dem zuständigen Studienfachberater wünschen, können Sie dies im Anschreiben im entsprechenden Web-Formular vermerken. Die zuständige Person wird sich dann per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.
Den Bescheid über Ihren Antrag erhalten Sie nach Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss entweder per E-Mail oder briefpostalisch zugestellt.
Vorbereitung zur späteren Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (learning agreement)
Erasmus-Studierende sind vor dem Auslandsaufenthalt verpflichtet, ein Learning Agreement abzuschließen. Auch sogenannten „free movern“ (Studierende, die nicht über Erasmus gefördert werden) wird empfohlen, ein Learning Agreement vor dem Auslandsaufenthalt zu vereinbaren. Soll das Learning Agreement verbindlich sein, ist es vom Prüfungsausschuss zu unterzeichnen.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Informieren Sie sich über alles Notwendige auf den allgemeinen Seiten der Universität Potsdam zum Studium im Ausland.
a) Allgemeine Informationen zum Studium im Ausland finden Sie hier.
b) Spezifische FAQs zum Thema OLA finden Sie hier.
c) Einen Leitfaden zur Erstellung des OLA finden Sie hier. - Füllen Sie das Learning Agreement soweit wie möglich selbst aus. Bei Fragen steht Ihnen das International Office oder die Austauschkoordinator (Artem Sergeev) zur Verfügung.
- Das OLA muss von Ihnen, dem Prüfungsausschuss bzw. der Austauschkoordinatorin Ihres Studienfachs an der Universität Potsdam sowie einem/r VertreterIn Ihrer Gasthochschule unterschrieben werden. Die Unterschriften erfolgen digital im OLA, es ist im Regelfall kein manuelles Einholen einer Unterschrift auf Papier notwendig.
Individuelle Gefährdungsbeurteilung für werdende Mütter
Werdende und stillende Mütter im Studium stehen unter besonderem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen an der Universität. Damit diese die Schutzbestimmungen einhalten kann, sollen Studierende ihre Schwangerschaft im Dezernat 2 der Universität Potsdam anzeigen.
Außerdem müssen durch eine Gefährdungsbeurteilung der Studienbedingungen im Sportstudium die Risiken für Mutter und Kind minimiert werden. Das Formular zur individuellen Gefährdungsbeurteilung ist durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterschreiben.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Orientieren Sie sich über Verfahren und Erfordernisse auf den allgemeinen Seiten der Universität zum Mutterschutz hier. Dort finden Sie insbesondere auch das Formular zur Gefährdungsbeurteilung für Studierende.
- Auf den Seiten der HuWi-Fakultät, hier können Sie in den allgemeinen Gefährdungsbeurteilungen für Veranstaltungen in Ihrem Studiengang schauen, ob solche für Schwangere und Stillende zulässig, problematisch oder unzulässig sind.
- Füllen Sie das Formular zur Gefährdungsbeurteilung aus. Gegebenenfalls müssen Sie die Unterschriften mehrerer Dozentinnen und Dozenten einholen. Falls Sie Beratung benötigen, können Sie Kontakt zu Frau Dr. Heike Zimmermann aufnehmen.
- Nachdem Sie das Formular noch einmal sorgfältig durchgesehen und unterschrieben haben, stecken Sie es in einen DIN A4 Umschlag und übermitteln diesen unter Angabe des Betreffs "Prüfungsausschuss: Individuelle Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz" an die Bürostelle des Prüfungsausschusses.
Nach Bearbeitung erhalten Sie Ihr vom Prüfungsausschuss unterschriebenes Formular zurück und leiten dieses ans 'BSO – Sicherheitswesen' weiter.
Themenstellung für die Abschlussarbeit
Das Formular zur Themenvergabe für Ihre Abschlussarbeit muss vom Prüfungsausschuss gegengezeichnet werden. Nach der so erfolgten Bestätigung der Themenvergabe durch den Prüfungsausschuss müssen Sie Ihr Formular zur Themenvergabe innerhalb von 1 Woche im Studienbüro/Prüfungsamt der Universität anmelden.
Zur Einholung der Unterschrift durch den/die Prüfungsausschussvorsitzende/n gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Informieren Sie sich über alles Notwendige auf den allgemeinen Seiten der Universität Potsdam zur Abschlussarbeit hier.
- Erstellen Sie aus dem vollständig ausgefüllten (von Ihnen und den beiden Gutachtenden unterschriebenen) Formular zur Themenvergabe 1 pdf-Datei und schicken Sie diese über das Web-Formular an den Prüfungsausschuss.
Nach Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie das vom Prüfungsausschuss unterschriebene Anmeldeformular elektronisch (per E-Mail) zurück.
Individuelle Nachteilsausgleiche (Standardprozess)
Regelungen zum Nachteilsausgleich betreffen Studierende in einer Schwangerschaft, Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, sowie Studierende mit Behinderung oder einer chronischen oder seelischen Beeinträchtigung.
Individuelle Nachteilsausgleiche haben das Ziel für betreffende Personen Nachteile bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen zu verhindern. Nachteilsausgleiche können dann beispielsweise zur Umwandlung von Prüfungsformen oder zur Verlängerung der Abgabefrist von Abschlussarbeiten beantragt werden.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Informieren Sie sich über alles Notwendige auf den allgemeinen Seiten der Universität Potsdam zu individuellen Nachteilsausgleichen hier. Dort finden Sie u. a. auch das Formular zum Nachteilsausgleich
- Füllen Sie dieses Formular aus und erstellen Sie 1 (!) pdf-Datei (!), in der ihr Formular und alle Unterlagen enthalten sind, von denen Sie glauben, dass sie für den Vorgang relevant sein könnten.
- Schicken Sie die pdf-Datei über dieses Web-Formular-Primarstufe bzw. Web-Formular-Sekundarstufe an den Prüfungsausschuss. Falls Sie einen Beratungstermin mit der zuständigen Studienfachberaterin wünschen (Dr. Heike Zimmermann oder Dr. Janet Kühl), können Sie dies im Anschreiben im Web-Formular vermerken. Die zuständige Person wird sich dann per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nach Bearbeitung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid des Prüfungsausschusses entweder per E-Mail oder briefpostalisch zugestellt. Dann leiten Sie den genehmigten Antrag an das Prüfungsamt der Universität Potsdam weiter.
Spezialfall: Verlängerung der Abgabefrist von Abschlussarbeiten aufgrund von nicht absehbaren Verzögerungen fachlicher oder technischer Natur
Wenn Sie eine Verlängerung der Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterarbeit) beantragen müssen aus Gründen, die keinen individuellen Nachteilsausgleich im Standardprozess erlauben (vgl. die Ausführungen dazu an anderer Stelle), können Sie sich mit einem formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss wenden.
Tun Sie dies so frühzeitig wie möglich, sodass Sie sich eine größtmögliche Chance auf Bewilligung erhalten!
In Ihrem Antrag müssen Sie Ihr Anliegen begründen. Ausschlaggebend für eine Befürwortung des Antrags durch den Prüfungsausschuss ist, dass die Verzögerung nicht im Verschulden des Kandidaten oder der Kandidatin liegt und so auch nicht absehbar war.
Nicht berücksichtigen kann der Prüfungsausschuss krankheitsbedingte Verzögerungen: Für akute Erkrankungen ist beim Prüfungsamt ein Attest vorzulegen, wodurch sich die Bearbeitungszeit direkt um den Krankheitszeitraum verlängert.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Bereiten Sie ein Schreiben an den Prüfungsausschuss vor, in dem Sie Ihren Antrag begründen. Aussagekräftige Belege fügen Sie gegebenenfalls als Anlage hinzu. Nennen Sie Ihre vollständige Anschrift, Ihre E-Mail-Adresse an der Universität Potsdam, Ihren Studiengang, Ihre Matrikelnummer und den Namen des Betreuers oder der Betreuerin Ihrer Abschlussarbeit. Der Antrag braucht außerdem das aktuelle Datum und Ihre persönliche Unterschrift.
- Erstellen Sie aus Ihren Unterlagen 1 pdf-Datei.
- Verschicken Sie diese pdf-Datei über das Web-Formular an den Prüfungsausschuss.
- Der Prüfungsausschuss wird dann Kontakt zum Betreuer oder zur Betreuerin Ihrer Abschlussarbeit aufnehmen und sein/ihr Votum zum Antrag einholen.
Falls Ihr Antrag vom Prüfungsausschuss nicht befürwortet wird, erhalten Sie Nachricht vom Prüfungsausschuss.
Im Falle der Befürwortung durch den Prüfungsausschuss leitet der Prüfungsausschuss Ihren Antrag zur endgültigen Bewilligung ans Prüfungsamt der Universität Potsdam weiter. Sie werden dann direkt vom Prüfungsamt der Universität Potsdam informiert.
Kommunikation mit dem Prüfungsamt in besonderen Fällen
Manchmal kommen Fehler bei der Verbuchung von Prüfungsleistungen in PULS vor, die nicht mehr von der eigentlich zuständigen Prüferin oder dem eigentlich zuständigen Prüfer korrigiert werden können. Dann können Sie sich an Prüfungsausschuss wenden, der Sie gegebenenfalls in der Kommunikation mit dem Prüfungsamt unterstützen kann.
Bitte nutzen Sie dann dieses Web-Formular zur Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsausschuss, und erläutern Sie Ihr Anliegen ausführlich (ggf. unter Hinzufügung von Anlagen).
Sonstige Anfragen an den Prüfungsausschuss
Für alle anderen Anliegen, die keiner der auf dieser Seite beschriebenen Kategorien zugeordnet werden kann, nutzen Sie bitte dieses Web-Formular zur Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsausschuss, und erläutern Sie Ihr Anliegen ausführlich (ggf. unter Hinzufügung von Anlagen).