Gasthörer*innen & Nebenhörer*innen
Gasthörer*innenschaft
Wer an keiner Hochschule immatrikuliert ist, keinen formalen Abschluss anstrebt und dennoch Lehrveranstaltungen besuchen möchte (maximal 8 SWS pro Semester), kann sich als Gasthörer*in an der Universität Potsdam registrieren lassen. Die Gasthörer*innenschaft kann
- bis zum 30.10. (für das Wintersemester);
- bis zum 30.04. (für das Sommersemester)
im Studienbüro/ Studierendensekretariate beantragt werden.
Gasthörer*innen benötigen die Zustimmung der Lehrperson, um an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und zahlen eine Gebühr für die Gasthörer*innenschaft. Während einer Gasthörer*innenschaft können keine Leistungen erworben werden. Folglich ist eine Gasthörer*innenschaft nicht auf ein Studium anrechenbar.
Weitere Informationen können Sie dem Antragsformular (PDF) entnehmen.
Nebenhörer*innenschaft
Wenn Sie ergänzende Lehrveranstaltungen an der Universität Potsdam in dem von Ihnen studierten Studienfach belegen möchten, da diese an Ihrer Hochschule zum Beispiel nicht angeboten werden, kann eine Nebenhörer*innenschaft beantragt werden.
Einzuplanen ist, dass nicht in jedem Studiengang eine Nebenhörer*innenschaft garantiert werden kann. Dies trifft insbesondere auf stark nachgefragte Studiengänge zu, um die Studierenden der Universität Potsdam bei der Inanspruchnahme des Lehrveranstaltungsangebots nicht zu behindern.
Für eine Nebenhörer*innenschaft ist die nach der Studienordnung erforderliche Qualifikation für die Belegung der Veranstaltungen nachzuweisen. Im Rahmen der Nebenhörer*innenschaft können Sie Leistungsnachweise in Lehrveranstaltungen erwerben und Prüfungen ablegen. Ein Rechtsanspruch auf das Ablegen von Prüfungen besteht nicht.
Die Nebenhörer*innenschaft ist in jedem Semester erneut
- bis zum 30.10. (für das Wintersemester);
- bis zum 30.04. (für das Sommersemester)
im Studienbüro/ Studierendensekretariate zu beantragen.
Weitere Informationen können Sie dem Antragsformular (PDF) entnehmen.