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Promovieren

Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Verliehen wird an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Titel Dr. rer. pol.

Promotions- und Habilitationsbeauftragte

Foto von Frau Florence Scholz

Florence Scholz

Tel.: +49 331 977-3419, Haus 1, Raum 1.28
florence.scholz.1@uni-potsdam.de

Die Promotions- und Habilitationsbeauftragte berät in Fragen rund um die Promotion und Habilitation und begleitet bei allen administrativen Schritt von Zulassung bis hin zur Disputation. Des Weiteren bereitet sie inhaltlich die Sitzungen des Promotionsausschuss vor, verfasst Statistiken im Bereich Promotion und Habilitation und ist an der Qualitätsicherung und -kontrolle beteiligt.

Ombudsperson

Foto von Prof. Ulfert Gronewold

Prof. Dr. Ulfert Gronewold

Tel.: +49 331 977- 3803
ulfert.gronewold@uni-potsdam.de

Die Ombudsperson steht als unabhängiger, vertraulicher und neutraler Ansprechpartner für alle Ratsuchenden zur Verfügung. Die Ombudsperson berät, unterstützt und vermittelt bei Konflikten während der Promotion sowie bei Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Ombudsperson ist der Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Weitere Informationen zum Promotionsausschuss finden Sie hier

Das Promotionsverfahren

Schritt 1: Interesse an einer Promotion

Schritt 2: Zulassung als Promovend:in

Schritt 3: Immatrikulation als Promotionsstudent:in (obligatorisch)

Schritt 4: Einreichung der Dissertation

Schritt 5: Begutachtung der Dissertation

Schritt 6: Auslegung der Dissertation

Schritt 7: Disputation - die mündliche Prüfung

Schritt 8: Veröffentlichung der Dissertation

FAQs

Cotutelle de thèse