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Bekanntmachung der StuPa-Wahlen 2024

Der Studentische Wahlausschuss (StWA) der Universität Potsdam macht die Wahlen zum Studierendenparlament für die Legislatur 2024/2025 nach § 68 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 09.04.2024, GVBl.I/24, [Nr. 12], in Verbindung mit der Satzung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 13.07.2005 in der Fassung vom 07.11.2017 (AmBek UP Nr. 12/2018, Seite 664-675) und der Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam vom 06.12.2005 in der Fassung vom 06.02.2018 (AmBek UP Nr. 01/2019, Seiten 14-19) bekannt.

Kontakt zum StWA: Wenn nicht anders angegeben, ist der StWA ausschließlich via E-Mail unter stwa@lists.astaup.de von einer E-Mail-Adresse der Universität Potsdam aus zu erreichen.

 I. Zentrale Termine

  • Abgabe von Wahlvorschlägen: bis zum 21. Mai 2024, 12:00 Uhr 
  • Wahltage: 18 bis 20. Juni 2024, jeweils von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Teilnahme per Briefwahl: Beantragung online bis zum 13. Juni 2024 nötig. Siehe Abschnitt VI. Briefwahl.

II. Zu wählende Gremienmitglieder

Für das Studierendenparlament sind 27 Mitglieder nach § 10 (1) der Satzung der Studierendenschaft zu wählen. Die Amtszeit beginnt mit der Konstituierung des Studierendenparlaments und dauert ein Jahr. Sie endet mit der Konstituierung des nachfolgenden Studierendenparlaments.

III. Wahllokale, Wahlberechtigung & Wählbarkeit

Die Wahlberechtigten können in folgenden Wahllokalen wählen: 

  • Juristische Fakultät, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Digital Engineering Fakultät: Campus Griebnitzsee, Haus 6, Foyer
  • Humanwissenschaftliche Fakultät, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät: Campus Golm, Haus 18 (IKMZ)
  • Philosophische Fakultät, zentrales Briefwahllokal: Campus Am Neuen Palais, Haus 8, Foyer unter Auditorium Maximum
  • Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften nimmt per Briefwahl in jedem der drei Wahllokale teil.

Zudem besteht gemäß § 18 der Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft (RWO) die Möglichkeit der Briefwahl. Weitere Informationen dazu in Abschnitt VI. Briefwahl.

Wahlberechtigt und wählbar sind alle immatrikulierten Studierenden der Universität Potsdam nach § 6 (1) und § 7 (1) RWO. Wahlberechtigte dürfen nur wählen, wenn sie im Wahlberechtigtenverzeichnis geführt werden. Als Wahlberechtigtenverzeichnis gilt nach § 13 (1) der RWO das Immatrikulationsverzeichnis der Universität.

Das Wahlberechtigtenverzeichnis wird bis zum 14. Mai 2024 im zentralen Wahlbüro ausgelegt. Einwendungen gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis können formlos gegenüber dem StWA bis 14. Mai 2024 um 12:00 Uhr abgegeben werden. Die Zuordnung der Studierenden zu einer Fakultät richtet sich nach dem ersten Studienfach. Studierende, die Mitglieder mehrerer Fakultäten sind, können Erklärungen, in welcher Fakultät sie von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen wollen, formlos gegenüber dem StWA bis zum 14. Mai 2024 12:00 abgeben. Fehlt eine solche Erklärung, gilt die Festlegung im Wählerverzeichnis.

IV. Wahlgrundsätze und Wahlsystem

Wahlgrundsätze

Die Mitglieder im Studierendenparlament werden von den Studierenden der Universität Potsdam in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der personalisierten Verhältniswahl nach Listen, die aufgrund gültiger Wahlvorschläge aufgestellt werden, gewählt. Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zu wählen, indem sie einen oder mehrere Kandidierende aus einer oder mehreren Listen ankreuzen, jedoch höchstens drei Kandidierende. Stimmenhäufung auf einzelne Kandidaten führt zur Ungültigkeit der Stimmabgabe.

Verteilung der Sitze

Die Sitze werden mit dem Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers verteilt. Die danach auf die einzelnen Listen entfallenden Sitze werden listenintern in der Reihenfolge der von den Kandidierenden erreichten Stimmenzahl zugeteilt, sog. offene Listenwahl. Der StWA entscheidet bei Stimmengleichheit mehrerer Listen für die Zuordnung des letzten Sitzes durch Los. Bei Stimmengleichheit innerhalb einer Liste ist die von den Listen gewählte Reihenfolge in der Aufstellung der Kandidierenden maßgebend. Alle nicht gewählten Kandidierenden werden in absteigender Reihenfolge ihrer Stimmenzahl in einer listeninternen Nachrückerliste erfasst.

Verfahren bei zu wenigen Kandidierenden

Werden für das Studierendenparlament zu wenige Kandidierende aufgestellt, das heißt nicht mehr als doppelt so viele, wie das Studierendenparlament Sitze hat, so findet die Wahl zum Studierendenparlament als einfache Personenwahl mit drei Stimmen statt. Hier haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, eine oder mehrere Kandidierende anzukreuzen, jedoch maximal drei Kandidierende. Stimmenhäufung ist in diesem Fall erlaubt. Alle nach diesem Verfahren nicht gewählten Kandidierenden werden, in absteigender Reihenfolge ihrer Stimmenzahl, in eine Nachrückerliste aufgenommen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los über die Reihenfolge.

V. Wahlvorschläge und Wahllisten

Abgabestelle für Wahlvorschläge

Abgabestelle ist das Postfach des StWA am Campus Griebnitzsee, Haus 1, August-Bebel-Straße 89 in 14482 Potsdam, postalisch oder durch die Hauspost der Universität.

Alle für die Kandidatur benötigten Dokumente müssen bis zum 21. Mai 2024, 12:00 Uhr, beim StWA eingegangen sein. Eine verspätete Abgabe wird auch im Falle höherer Gewalt nicht anerkannt.

Verwendung der Vordrucke

Kandidierenden wird empfohlen, die am Computer ausfüllbaren Vordrucke des StWA zu verwenden, um die Lesbarkeit von Handschriften und die Vollständigkeit aller nach § 14 RWO erforderlichen Inhalte zu gewährleisten. Im Falle formloser Kandidaturen ist dies selbstständig sicherzustellen. Die Vordrucke sind hinterlegt unter https://www.uni-potsdam.de/de/stwa/kandidatur.

Eigenhändige Unterschrift

Es ist erforderlich, dass jeder Wahlvorschlag eigenhändig vom Kandidierenden unterschrieben ist. Kopien oder Vollmachten jeder Form werden nicht anerkannt, führen zur Aufforderung der Nachbesserung nach § 15 der RWO, und nach Ablauf der Nachfrist zur Ungültigkeit des Wahlvorschlages. Mit der eigenhändigen Unterschrift erklärt jeder Kandidierende unwiderruflich, dass er oder sie mit der Nominierung einverstanden und bereit ist, das angestrebte Mandat im Falle seiner Wahl anzunehmen.

Wir weisen hiermit gesondert darauf hin, dass im Falle der Wahl bis zur Konstituierung des Studierendenparlamentes kein Rücktritt möglich ist.

Listengröße & Listensprecher/in

Jede Wahlliste muss mindestens zwei Kandidierende aufweisen. Jede kandidierende Person kann sich zur Wahl nur auf eine Wahlliste stellen. Die Kandidatur auf mehreren Listen führt zur Ungültigkeit der Kandidaturen auf allen Listen. Jede Liste hat neben den Wahlvorschlägen die Reihenfolge der Platzierung der Kandidaturen zu enthalten. Jede Liste ist aufgefordert, eine/n Listensprecher/in zu benennen, der bzw. die als Ansprechperson für den StWA fungiert. Entsprechende Vordrucke finden sich auf der Internetseite des StWA unter https://www.uni-potsdam.de/de/stwa/kandidatur.

Enthält die Liste keine Angabe zur Platzierung, dann ist die Reihenfolge der Wahlvorschläge bei der Abgabe maßgebend. Enthält die Liste keine/n Listensprecher/in, dann ist der erste Listenplatz der/die Listensprecher/in.

Bekanntgabe der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge und die als gültig anerkannten Wahllisten sowie deren Reihenfolge werden gemäß § 15 (3) RWO zeitnah nach Ablauf der Frist für Kandidaturen, spätestens jedoch 14 Tage vor dem ersten Wahltag, vom StWA universitätsöffentlich auf seiner Webseite und per E-Mail veröffentlicht.

VI. Briefwahl

Alle Wahlberechtigten können Anträge auf Briefwahl stellen, dies erfolgt ausschließlich online oder an Wahltagen in den Wahllokalen bis zur Schließung. Dieser Antrag kann gemäß § 18 (1) RWO bis zum 13. Juni 2024 über die Internetseite des StWA (siehe https://www.uni-potsdam.de/de/stwa/briefwahl) eingereicht werden. Der Briefwahlumschlag mit den ausgefüllten Wahlunterlagen muss bis zum Ende der Wahlzeit, spätestens am 20. Juni 2024, 16:30 Uhr bei der Wahlgeschäftsstelle (Campus „Am Neuen Palais“, Haus 9, Kanzlerbüro) eingehen oder in einem der Wahllokale abgegeben werden. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.

VII. Wahlergebnis

Das Wahlergebnis wird in Form einer Wahlniederschrift zeitnah nach Auszählung der Stimmen über die student-list und auf der Internetseite des StWA bekannt gegeben. Nach § 21 (1) der RWO kann bis zum siebten Tag um 15:00 Uhr nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch beim StWA erhoben werden. 

 

Potsdam, den 29. April 2024
Der Studentische Wahlausschuss