Prof. Dr. iur. Björn Steinrötter
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, IT-Recht und Medienrecht
Der Lehrstuhl nimmt zuvörderst Rechtsfragen der Digitalisierung bzw. neuer Technologien in den Blick. Dies geschieht aus den Perspektiven des Zivil- und Regulierungsrechts, insbesondere des Datenrechts (Datenschutz- und Datenwirtschaftsrecht), außerdem des Immaterialgüter- sowie Kollisionsrechts.
Ab dem Wintersemester 2023/2024 können sich Studierende für den neuen Schwerpunktbereich 3 "Geistiges Eigentum - Digitalisierung - Wettbewerb" entscheiden. Mehr Informationen finden Sie hier.