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Studienprognose für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

„Ordnungsgemäßes Studium“

bedeutet, dass Sie die durchschnittliche Studiendauer im jeweiligen Studienfach nicht um mehr als drei Semester (=Bonussemester für internationale Studierende) überschreiten. Falls Sie einen Bachelorstudiengang und darauffolgend einen Masterstudiengang absolvieren, stehen Ihnen die drei Bonussemester nur einmal für beide Studienabschnitte zur Verfügung, auf die Sie diese frei verteilen können.

Die durchschnittliche Studiendauer ist nicht dasselbe wie die Regelstudienzeit, sondern die durchschnittliche Semesterzahl, die für den Studienabschluss im jeweiligen Fach an der jeweiligen Hochschule benötigt wird. Die durchschnittliche Studiendauer Ihres Faches können Sie im International Office (incoming-degreeuni-potsdamde) erfahren.

Um den ordnungsgemäßen Verlauf Ihres Studiums zu prüfen, kann die Ausländerbehörde nach Verlauf einer bestimmten Frist von Ihnen eine so genannte Studienprognose verlangen. Diese enthält Informationen über die erbrachten Studienleistungen, ggf. über individuelle Gründe für ein nicht ordnungsgemäßes Studium sowie über die voraussichtliche weitere Dauer Ihres Studiums unter Berücksichtigung der individuellen Situation.

  • Das Formular für die Studienprognose erhalten Sie im International Office. Bitte schreiben Sie eine E-Mail an incoming-degreeuni-potsdamde mit Angaben zu Ihrer Matrikelnummer und mit der Information, welche Ausländerbehörde für Sie zuständig ist. Bitte beachten Sie, dass die Studienprognose 8 Wochen nach der Ausstellung ihre Gültigkeit verliert!
  • Die Studienprognose wird vom Studienfachberater Ihres Faches bzw. vom Beauftragten für Prüfungswesen vervollständigt. Bitte bringen Sie zu dem Termin bei dem Studienfachberater die Bestätigung Ihrer Prüfungsleistungen mit (diese können Sie in PULS ausdrucken oder im Prüfungsamt beantragen).

Erhält die Ausländerbehörde während der Laufzeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis Kenntnis davon, dass Ihre Studienfortschritte nicht ausreichend sind, um die oben genannten Bedingungen zu erfüllen, ist es möglich, dass Ihre Aufenthaltserlaubnis widerrufen wird.

Bitte beachten Sie, dass die gesamte Aufenthaltsdauer für Studienzwecke in Deutschland grundsätzlich zehn Jahre nicht überschreiten darf. Zum Gesamtaufenthalt zählen die Zeit der Studienvorbereitung (Sprachkurse und Studienkolleg), die Zeit des Studiums und an das Studium anschließende weitere Ausbildungsabschnitte (Praktika), ein Ergänzungs- oder Aufbaustudium sowie eine Promotion.

„Ordnungsgemäßes Studium“

bedeutet, dass Sie die durchschnittliche Studiendauer im jeweiligen Studienfach nicht um mehr als drei Semester (=Bonussemester für internationale Studierende) überschreiten. Falls Sie einen Bachelorstudiengang und darauffolgend einen Masterstudiengang absolvieren, stehen Ihnen die drei Bonussemester nur einmal für beide Studienabschnitte zur Verfügung, auf die Sie diese frei verteilen können.

Die durchschnittliche Studiendauer ist nicht dasselbe wie die Regelstudienzeit, sondern die durchschnittliche Semesterzahl, die für den Studienabschluss im jeweiligen Fach an der jeweiligen Hochschule benötigt wird. Die durchschnittliche Studiendauer Ihres Faches können Sie im International Office (incoming-degreeuni-potsdamde) erfahren.

Hinweise zum Aufenthaltstitel:

1. Wenn Sie aufgrund der späteren Visavergabe nicht rechtzeitig einreisen oder im ersten Fachsemester nicht regelmäßig an universitären Veranstaltungen teilnehmen konnten, empfehlen wir Ihnen, alles damit zusammenhängende zu dokumentieren. Dies kann später bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels eine Rolle spielen. Das betrifft unter anderem Flugtickets und Termine bei der Botschaft.

2. Falls Sie während der COVID-Pandemie an der Universität Potsdam eingeschrieben waren: Wir empfehlen Ihnen, dass Sie für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis Ihre PULS-Studienverlaufsbescheinigung (das ist ein anderes Dokument als Ihre Studienbescheinigung für das aktuelle Semester!) einreichen. Dort ist vermerkt, dass es in den COVID-19-Pandemie-Semestern Beeinträchtigungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb gab. Ihre Studienverlaufsbescheinigung finden Sie unter "Meine Dokumente" bei PULS.