Immatrikulation Promotion
Ausführliche Informationen über die Promotionsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten, die das Studienangebot an der Universität Potsdam vorstellen.
Internationale Promotionsstudierende können sich im Welcome Center der Universität Potsdam zu Themen wie Visum, Aufenthaltsrecht und Krankenversicherung beraten lassen.
Nachfolgend erhalten Sie Hinweise zu der Anmeldung als Doktorand und zur Einschreibung als Promotionsstudent.
1. Annahme als Promovend*in
Die Annahme als Promovend*in muss vor Beginn der Arbeit an der Dissertation bei dem für Ihr Promotionsfach zuständigen Promotionsausschuss beziehungsweise in der Juristischen Fakultät beim Dekan beantragt werden.
Da der Promotionsausschuss beziehungsweise die Dekanatsverwaltung der Juristischen Fakultät Zeit benötigt, um die eingereichten Unterlagen zu prüfen, sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen (während der vorlesungsfreien Zeit gegebenenfalls länger) rechnen.
Zunächst ist eine Registrierung als Promovend*in erforderlich. Dies erfolgt unterhttps://promo.uni-potsdam.de/
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte im Dekanat ein
Für Interessierte, die nicht an der Universität Potsdam eingeschrieben sind:
Bitte beachten Sie diesen Hinweis für ausländische Interessierte an einer Promotion:
- Nachweis von Sprachkenntnissen: Für Promotionen gibt es keine allgemeinen Regelungen zum Nachweis von Deutschkenntnissen bzw. anderen Sprachkenntnissen. Welche sprachlichen Voraussetzungen für Ihre Promotion gelten, entnehmen Sie bitte Ihrer Promotionsordnung. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem*r Betreuer*in.
Wenn Sie ein Cotutelle-Verfahren anstreben, beachten Sie bitte folgende zusätzliche Hinweise:
- Ihr*e Betreuer*in stellt einen formlosen Antrag an den Fakultätsrat nach einer Empfehlung des Promotionsausschusses beziehungsweise des*r Dekans*in in der Juristischen Fakultät zur Durchführung eines Cotutelle-Verfahrens.
- Gemeinsam mit der Fakultät erstellen Sie einen Vertrag, der die Modalitäten Ihres individuellen Verfahrens regelt. Musterverträge in englischer Sprache sind in den Promotionsausschüssen der Fakultäten erhältlich.
Für Studierende, die bereits an der Universität Potsdam eingeschrieben sind:
2. Prüfung Ihrer Unterlagen / Immatrikulation
Nach Vorliegen der kompletten Unterlagen prüft das zuständige Dekanat Ihren Antrag. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie die bestätigte "Anzeige der Promotionsabsicht" und können die Beantragung der Immatrikulation über das Studienplatz-Portal vornehmen.
Die Beantragung der Immatrikulation erfolgt
- für das Sommersemester vom 15.02. bis 15.06. // Ph.D.-Studiengänge vom 15.02. bis 15.04.
- für das Wintersemester vom 15.08. bis 15.01. // Ph.D.-Studiengänge vom 15.08. bis 15.10.
Nach Prüfung der Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie bei Vollständigkeit die Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages per E-Mail an die im Studienplatz-Portal angegebene E-Mail-Adresse.
Nach erfolgtem Zahlungseingang wird die Universitätschipkarte (PUCK) erstellt und Ihnen auf dem Postweg zugesandt. In diesem Umschlag sind enthalten:
- Universitätschipkarte (PUCK)
- Hinweise zur Aktivierung des Zentralen Universitäts-Accounts
- TAN-Liste (PULS - Potsdamer Universitätslehr- und Studienorganisationsportal)
- Über dieses Portal können Sie u. a. Studienbescheinigungen ausdrucken und Lehrveranstaltungen belegen.
3. Hinweis zur Exmatrikulation als Promovend*in
Die Immatrikulation als Promovend*in endet mit dem Abschluss des Promotionsvorhabens oder der Beendigung der Betreuung an der Universität Potsdam, spätestens jedoch nach zwölf Fachsemestern.
Bitte beachten Sie:Wenn Sie nach Ablauf von zwölf Semestern exmatrikuliert werden, ist der Abschluss des Promotionsvorhabens weiterhin möglich, sofern die Promotionsordnungen der Fakultäten keine entgegenstehenden Regelungen enthalten.
In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag eine Verlängerung der Immatrikulation über die Dauer von zwölf Semestern hinaus gewährt werden. Dem formlosen Antrag ist eine schriftliche Stellungnahme des*r Betreuers*in der Arbeit beizufügen, in der neben den Gründen für die lange Promotionsstudiendauer auch der voraussichtliche Zeitpunkt der Beendigung des Promotionsverfahrens darzustellen ist. Über entsprechende Anträge wird in Abstimmung mit dem Promotionsausschuss entschieden.
Der Antrag auf eine Verlängerung der Immatrikulation muss innerhalb der Rückmeldezeit beim Studienbüro/ Studierendensekretariate eingegangen sein.