Übergang vom Bachelor in den Master
Sie sind bereits an der Universität Potsdam immatrikuliert und möchten …
Übergang in einen nichtlehramtsbezogenen Masterstudiengang
Für die Fortsetzung Ihres Studiums im Masterstudium sind folgende voneinander unabhängige Schritte notwendig:
- Bewerbung zum Masterstudium
- Überweisung des Semesterbeitrags während des Rückmeldezeitraums, um vorerst in den bisherigen Studiengang zurückgemeldet zu werden.
- Übergang in den Master beantragen:
- vom 15.01. bis 15.04. (für das Sommersemester)
- vom 15.06. bis 15.10. (für das Wintersemester)
Navigieren Sie in Ihrem PULS-Account zur Menüleiste "Neuer Studiengang" und wählen Sie die Anwendung "Übergang in ein Masterstudium, Doppelstudium/Parallelstudium". Fügen Sie dort einen Bewerbungsantrag hinzu, indem Sie u.a. auswählen, dass Sie bereits an der Uni Potsdam immatrikuliert sind und geben Sie den Antrag ab. Dies gilt auch, wenn Sie eine Bewerbung über uni-assist eingereicht und eine Zulassung der Universität Potsdam erhalten haben.
4. Immatrikulation in den Masterstudiengang beantragen
Je nach Status Ihres Bachelorabschlusses gibt es zwei Möglichkeiten dieser Anleitung zu folgen:
- Der Bachelorabschluss liegt bereits vor
Wählen Sie bei der Frage zum Immatrikulationswunsch "Studiengangwechsel" aus. - Der Bachelorabschluss liegt noch nicht vor
Folgen Sie der Anleitung zur "vorläufigen Immatrikulation".
5. Erforderliche Unterlagen zur Immatrikulation
Spätestens bis zum 20. April (Sommersemester) bzw. 20. Oktober (Wintersemester) müssen mindestens folgende Unterlagen unter "Immatrikulationsunterlagen hochladen" eingereicht werden:
- Zulassungsbescheid (bei englischsprachigen Studiengängen die deutsche Version)
- Bestätigung der fristgerechten Annahme der Zulassung (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen mit Bewerbung über uni-assist)
- Kenntnisse in der deutschen Sprache
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (für Statistik)
- Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (z. B. Bachelorzeugnis oder "Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelorstudium" aus dem Studienbüro/ Prüfungsamt)
Beachten Sie, dass lediglich das Nachreichen der Unterlagen möglich ist. Die Unterlagen müssen nachweisen, dass die Bedingungen für eine Immatrikulation (der Abschluss für eine endgültige Masterimmatrikulation, die Voraussetzungen für die vorläufige Masterimmatrikulation oder die Zulassung) spätestens bei Antragsende (15. April bzw. 15. Oktober) erfüllt waren. Ein Nachreichen kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Ausstellung von Bescheinigungen länger andauert.
Vorläufige Immatrikulation
(Gilt nicht für weiterbildende Masterstudiengänge)
Falls Ihr Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, können Sie die vorläufige Immatrikulation in PULS beantragen:
3. Navigieren Sie zu "Neuer Studiengang" und nutzen Sie die Anwendung "Übergang in ein Masterstudium, Doppelstudium/Parallelstudium". Fügen Sie einen Bewerbungsantrag hinzu und geben Sie diesen ab.
4. Beantragen Sie die Immatrikulation in den Masterstudiengang. Wählen Sie bei der Frage zum Immatrikulationswunsch "Doppelstudium".
5. Laden Sie die erforderlichen Pflichtdokumente unter "Immatrikulationsunterlagen hochladen" hoch:
- Zulassungsbescheid (bei englischsprachigen Studiengängen die deutsche Version)
- Bestätigung der fristgerechten Annahme der Zulassung (bei zulassungsbeschränkten Studiengängen mit Bewerbung über uni-assist)
- Kenntnisse in der deutschen Sprache
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (für Statistik)
Bei der Frage zum "Nachweis über die Zugangsberechtigung zum Masterstudium" laden Sie keinen Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss hoch, sondern klicken Sie auf "Weiter". Bestätigen Sie anschließend aktiv die "Beantragung der vorläufigen Immatrikulation". Somit kann neben Ihrer bestehenden Bachelorimmatrikulation auch die vorläufige Masterimmatrikulation erfolgen.
Nachweis des Bachelorabschlusses
Wichtig: Wenn Sie im Masterstudiengang eingeschrieben sind, müssen Sie bis zum Ende des ersten Semesters (31. März bzw. 30. September) sicherstellen, dass Ihr Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss im Studienbüro/ Studierendensekretariate vermerkt ist. Studierende der Universität Potsdam brauchen hierfür kein Zeugnis hochzuladen, da diese Information intern verbucht wird.
Studierende von anderen Hochschulen, die den Übergang vom Bachelor in den Master planen, laden das Bachelorzeugnis in Ihrem PULS-Account unter „Anträge und Uploads“ > „Dokumentenupload“ im Bereich „Studienbüro/ Studierendensekretariate“ unter „andere Dokumente für die Studierendensekretariate“ hoch.
Sollte Ihr Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss bis zu diesem Datum nicht bestätigt sein, wird Ihre Masterimmatrikulation rückwirkend aufgehoben. Das bedeutet, dass auch alle Leistungen aus Ihrem ersten Mastersemester gestrichen werden.
Bei Fragen oder wenn Sie weitere Informationen über die Risiken einer vorläufigen Masterimmatrikulation benötigen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.
... Ihr Studium im lehramtsbezogenen Masterstudiengang Primarstufe, Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusionspädagogik, Sekundarstufe I/II (allgemeinbildende Fächer) oder Förderpädagogik fortsetzen
Um Ihr Studium im lehramtsbezogenen Masterstudium fortzusetzen, sind folgende Schritte erforderlich:
- Überweisung des Semesterbeitrags während des Rückmeldezeitraums, um vorerst in den bisherigen Studiengang zurückgemeldet zu werden.
- Übergang vom lehramtsbezogenen Bachelor in den lehramtsbezogenen Master beantragen:
- vom 15.01. bis 15.04. (für das Sommersemester)
- vom 15.06. bis 15.10. (für das Wintersemester)
Navigieren Sie in Ihrem PULS-Account zur Menüleiste "Neuer Studiengang" und wählen Sie die Anwendung "Übergang in ein Masterstudium, Doppelstudium/Parallelstudium". Fügen Sie dort einen Bewerbungsantrag hinzu indem Sie,- Ihre Matrikelnummer angeben und auswählen,
- ob Sie eine Bestätigung der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen für ein lehramtsbezogenes Masterstudium vom ZeLB erhalten oder einen lehramtsbezogenen Bachelorabschluss an der Universität Potsdam erwerben bzw. erworben haben
und geben Sie diesen ab.
3. Immatrikulation in den Masterstudiengang beantragen
Je nach Status Ihres Bachelorabschlusses gibt es zwei Möglichkeiten dieser Anleitung zu folgen:
- Der Bachelorabschluss liegt bereits vor
Wählen Sie bei der Frage zum Immatrikulationswunsch "Studiengangwechsel" aus. - Der Bachelorabschluss liegt noch nicht vor
Folgen Sie der Anleitung zur "vorläufigen Immatrikulation"
4. Erforderliche Unterlagen zur endgültigen Immatrikulation, wenn der Bachelorabschluss vorliegt.
Spätestens bis zum 20. April (Sommersemester) bzw. 20. Oktober (Wintersemester) müssen mindestens folgende Unterlagen unter "Immatrikulationsunterlagen hochladen" eingereicht werden:
- Phoniatrisches Gutachten
- Kenntnisse in der deutschen Sprache
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (für Statistik)
- Nachweis über den Bachelorabschluss (Zeugnis über den Bachelorabschluss oder ggf. den „Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelorstudium“, erhältlich im Studienbüro/ Prüfungsamt)
Beachten Sie, dass lediglich das Nachreichen der Unterlagen möglich ist. Die Unterlagen müssen nachweisen, dass die Bedingungen für eine Immatrikulation (der Abschluss für eine endgültige Masterimmatrikulation, die Voraussetzungen für die vorläufige Masterimmatrikulation oder die Zulassung) spätestens bei Antragsende (15. April bzw. 15. Oktober) erfüllt waren. Ein Nachreichen kommt z.B. dann in Betracht, wenn die Ausstellung von Bescheinigungen länger andauert.
Vorläufige Immatrikulation
Falls Ihr Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, können Sie die vorläufige Immatrikulation in PULS beantragen:
2. Navigieren Sie zu "Neuer Studiengang" und nutzen Sie die Anwendung "Übergang in ein Masterstudium, Doppelstudium/Parallelstudium".
Fügen Sie einen Bewerbungsantrag hinzu und geben Sie diesen ab.
3. Beantragen Sie die Immatrikulation in den Masterstudiengang.
Wählen Sie bei der Frage zum Immatrikulationswunsch "Doppelstudium".
4. Laden Sie die erforderlichen Pflichtdokumente unter "Immatrikulationsunterlagen hochladen" hoch.
- Phoniatrisches Gutachten
- Kenntnisse in der deutschen Sprache
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (für Statistik)
- Leistungsübersicht, aus der sich ergibt, dass Sie mindestens 140 LP erworben haben
Bei der Frage zum "Nachweis über die Zugangsberechtigung zum Masterstudium" laden Sie keinen Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss hoch, sondern klicken Sie auf "Weiter". Bestätigen Sie anschließend aktiv die "Beantragung der vorläufigen Immatrikulation". Sind Sie die Bedingungen für eine vorläufige Zulassung erfüllt, kann neben Ihrer bestehenden Bachelorimmatrikulation auch die vorläufige Masterimmatrikulation erfolgen.
Nachweis des Bachelorabschlusses
Wichtig: Wenn Sie im Masterstudiengang eingeschrieben sind, müssen Sie bis zum Ende des ersten Semesters (31. März bzw. 30. September) sicherstellen, dass Ihr Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss im Studienbüro/ Studierendensekretariate vermerkt ist. Studierende der Universität Potsdam brauchen hierfür kein Zeugnis hochzuladen, da diese Information intern verbucht wird.
Studierende von anderen Hochschulen, die den Übergang vom Bachelor in den Master planen, laden das Bachelorzeugnis in Ihrem PULS-Account unter „Anträge und Uploads“ > „Dokumentenupload“ im Bereich Studienbüro/Studierendensekretariate“ unter „andere Dokumente für die Studierendensekretariate“ hoch.
Sollte Ihr Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss bis zum (31. März bzw. 30. September) nicht bestätigt sein, wird Ihre Masterimmatrikulation rückwirkend aufgehoben. Das bedeutet, dass auch alle Leistungen aus Ihrem ersten Mastersemester gestrichen werden.
Bei Fragen oder wenn Sie weitere Informationen über die Risiken einer vorläufigen Masterimmatrikulation benötigen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.
... Ihr Studium im lehramtsbezogenen Masterstudiengang Sekundarstufe II (berufliche Fächer) fortsetzen.
Achtung: Mit einem lehramtsbezogenen Bachelorabschluss ist der Zugang in diesen Masterstudiengang nicht möglich!
- Bewerbung zum Masterstudium
- Überweisung des Semesterbeitrags während des Rückmeldezeitraums, um vorerst in den bisherigen Studiengang zurückgemeldet zu werden.
- Übergang in den Master beantragen:
- vom 15.01. bis 15.04. (für das Sommersemester)
- vom 15.06. bis 15.10. (für das Wintersemester)
Navigieren Sie in Ihrem PULS-Account zur Menüleiste "Neuer Studiengang" und wählen Sie die Anwendung "Übergang in ein Masterstudium, Doppelstudium/Parallelstudium". Fügen Sie dort einen Bewerbungsantrag hinzu, indem Sie u.a. auswählen, dass Sie bereits an der Uni Potsdam immatrikuliert sind und geben Sie den Antrag ab.
4. Immatrikulation in den Masterstudiengang beantragen
Je nach Status Ihres Bachelorabschlusses gibt es zwei Möglichkeiten dieser Anleitung zu folgen:
- Der Bachelorabschluss liegt bereits vor
Wählen Sie bei der Frage zum Immatrikulationswunsch "Studiengangwechsel" aus. - Der Bachelorabschluss liegt noch nicht vor
Folgen Sie der Anleitung zur "vorläufigen Immatrikulation".
5. Erforderliche Unterlagen zur Immatrikulation
Spätestens bis zum 20. April (Sommersemester) bzw. 20. Oktober (Wintersemester) müssen mindestens folgende Unterlagen unter "Immatrikulationsunterlagen hochladen" eingereicht werden:
- Zulassungsbescheid (bei englischsprachigen Studiengängen die deutsche Version)
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (für Statistik)
- Kenntnisse in der deutschen Sprache
- Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss (z. B. Bachelorzeugnis oder "Nachweis über ein abgeschlossenes Bachelorstudium" aus dem Studienbüro/ Prüfungsamt)
Beachten Sie, dass lediglich das Nachreichen der Unterlagen möglich ist. Die Unterlagen müssen nachweisen, dass die Bedingungen für eine Immatrikulation (der Abschluss für eine endgültige Masterimmatrikulation, die Voraussetzungen für die vorläufige Masterimmatrikulation oder die Zulassung) spätestens bei Antragsende (15. April bzw. 15. Oktober) erfüllt waren. Ein Nachreichen kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Ausstellung von Bescheinigungen länger andauert.
Vorläufige Immatrikulation
Falls Ihr Bachelorabschluss noch nicht vorliegt, können Sie die vorläufige Immatrikulation in PULS beantragen:
3. Navigieren Sie zu "Neuer Studiengang" und nutzen Sie die Anwendung "Übergang in ein Masterstudium, Doppelstudium/Parallelstudium".
Fügen Sie einen Bewerbungsantrag hinzu und geben Sie diesen ab.
4. Beantragen Sie die Immatrikulation in den Masterstudiengang. Wählen Sie bei der Frage zum Immatrikulationswunsch "Doppelstudium".
5. Laden Sie die erforderlichen Pflichtdokumente unter "Immatrikulationsunterlagen hochladen" hoch:
- Zulassungsbescheid (bei englischsprachigen Studiengängen die deutsche Version)
- Kenntnisse in der deutschen Sprache
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (für Statistik)
Bei der Frage zum "Nachweis über die Zugangsberechtigung zum Masterstudium" laden Sie keinen Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss hoch, sondern klicken Sie auf "Weiter". Bestätigen Sie anschließend aktiv die "Beantragung der vorläufigen Immatrikulation". Somit kann neben Ihrer bestehenden Bachelorimmatrikulation auch die vorläufige Masterimmatrikulation erfolgen.
Nachweis des Bachelorabschlusses
Wichtig: Wenn Sie im Masterstudiengang eingeschrieben sind, müssen Sie bis zum Ende des ersten Semesters (31. März bzw. 30. September) sicherstellen, dass Ihr Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss im Studienbüro/ Studierendensekretariate vermerkt ist. Studierende der Universität Potsdam brauchen hierfür kein Zeugnis hochzuladen, da diese Information intern verbucht wird.
Studierende von anderen Hochschulen, die den Übergang vom Bachelor in den Master planen, laden das Bachelorzeugnis in Ihrem PULS-Account unter „Anträge und Uploads“ > „Dokumentenupload“ im Bereich „Studienbüro/ Studierendensekretariate“ unter „andere Dokumente für die Studierendensekretariate“ hoch.
Sollte Ihr Nachweis über den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss bis zu diesem Datum nicht bestätigt sein, wird Ihre Masterimmatrikulation rückwirkend aufgehoben. Das bedeutet, dass auch alle Leistungen aus Ihrem ersten Mastersemester gestrichen werden.
Bei Fragen oder wenn Sie weitere Informationen über die Risiken einer vorläufigen Masterimmatrikulation benötigen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.