Müssen sich Promovierende immatrikulieren? (die Anzeige der Promotion beim Promotionsbüro ist verpflichtend!)
Ab dem Sommersemester 2024 verbilligt sich die Immatrikulationsgebühr für Promovierenden um 200 €. Dafür ist kein Semesterticket mehr enthalten.
Laut der Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam (§8 (6)) sollen Promovierende sich immatrikulieren, sie müssen es aber nicht. Bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens kann alternativ ein polizeiliches Führungszeugnis oder Nachweis der Anstellung im öffentlichen Dienst eingereicht werden.
Eine Immatrikulation auch ohne Semesterticket ist oft sinnvoll, da viele andere Vorteile daran hängen.
Bitte endscheiden Sie in Absprache mit der/dem HauptbetreuerIn ob eine Immatrikulation vorteilhaft ist.
Sammelliste was potentiell an Immatrikulation hängt:
- Versicherung (Versicherungsschutz, z.B. bei Tätigkeiten an der Universität außerhalb ihres Arbeitsvertrages, Praktika und Exkursionen: Gesetzliche Unfallversicherung und eine Freizeitunfallversicherung über das Studierendenwerk)
- Fördermittel / Stipendien / Promotionspreise manchmal abhängig von Immatrikulation
- Uni-Account (erlischt nach Exmatrikulation)
- Zugang zur Bibliothek (damit zu Journalen)
- VPN Zugang
- Software downloads
- PULS Anmeldung zu Doktorandenseminar
- Imma-Nachweis bei WHK Einstellung
- Mensa
- Hochschulsport
- ZESSKO (Sprachkurse)
- Kostenfreie Teilnahme an Seminaren des PoGs
- Gegebenenfalls Vorteile bei Fragen des Bleiberechts für außereuropäische Promovierende
- Ermäßigte Eintrittspreise bei Freizeit-, Kultur- und Sportereignissen (Kino, Fitness-Studio u.ä.)
Die 116 € Semestergebühren setzten sich wie folgt zusammen:
· Studentenwerksgebühr: 50,00 € (Mensa, Freizeitunfallversicherung,….)
· Studierendenschaftsgebühr: 15,00 € (finanziert Fachschaften,…)
· Immatrikulations- und Rückmeldegebühr: 51,00 € (Verwaltung Bibliothek,….)