Prüfungsausschüsse
"Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen dieser Ordnung und der jeweiligen fach- bzw. studiengangspezifischen Ordnung ein- gehalten werden und macht gegebenenfalls Änderungsvorschläge für diese Ordnungen. Der Prüfungsausschuss ist insbesondere zuständig für:
- die Entscheidung über Anträge von Studierenden und Lehrkräften bezüglich der Anwendung dieser Ordnung und der fach- bzw. studiengangspezifischen Ordnung,
- die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu einem Modul und die Aufteilung der dem Modul zugeordneten Leistungspunkte auf die Lehrveranstaltungen des Moduls (Beurteilungsgrundlage ist dabei der Vorschlag der jeweiligen Lehrkraft),
- die Bestellung der Modulbeauftragten,,
- den regelmäßigen Bericht an die Fakultät, insbesondere an die für den Studiengang bzw. das Studienfach zuständige Studienkommission, über die Erfahrungen mit der Anwendung der Ordnungen,
- die Anerkennung und Anrechnung von Studien-, Prüfungs- und Graduierungsleistungen,
- die Entscheidung über die Eignung einer Berufsausbildung und -erfahrung als Zugangsvoraussetzung für das Bachelorstudium gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 BbgHG,
- die Entscheidung über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber zu dem jeweiligen Masterstudiengang. "
(§2, Abs. 4, BAMA-O und BAMALA-O)